Johannes Remmel: „Aus unserer Sicht reicht es nicht, sonntags schöne Anträge zur Nahmobilität zu stellen und die Konsequenzen schlicht zu vergessen“

Antrag der GRÜNEN im Landtag zum Landesreisekostengesetz

Johannes Remmel (GRÜNE): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können den Tagesordnungspunkt heute kurz halten, weil es sich im Prinzip nur um eine Kleinigkeit handelt. Sie müssen nur Ja sagen.
(Heiterkeit – Dietmar Brockes [FDP]: Das ist wie bei Ihnen früher im Kabinett!)
Dann hat sich das Ganze schon erledigt, weil es wirklich nur eine Kleinigkeit ist. Wir haben uns allerdings …
(Zurufe von CDU und FDP)
–  Ja, ist ja gut. – Wir haben uns allerdings erlaubt, Ihre Monstranz, die Sie ansonsten vor sich hertragen, einmal beherzt selbst in die Hand zu nehmen.
(Zurufe von der CDU und der FDP: Oooh! – Josef Hovenjürgen [CDU]: Da kommt der alte Messdiener durch!)
–  Ja. – Deshalb die Überschrift: „Ideologiefreiheit, Nutzerorientierung und Technologieoffenheit“. Das sind die Leitworte, die uns dazu gebracht haben, aus dieser Perspektive, unter dieser Lupe auch einmal das Landesreisekostengesetz in den Blick zu nehmen.
Dabei ist uns aufgefallen, dass es da eben keine Ideologiefreiheit, Technologieoffenheit oder Nutzerorientierung gibt. Ganz konkret wird das an dem Punkt deutlich, in dem es darum geht, dienstlich angefallene Fahrten entsprechend zu entschädigen. Laut Landesreisekostengesetz werden bei Fahrten mit dem Pkw 30 Cent pro Kilometer erstattet, bei Fahrten mit dem Fahrrad sind es nur 6 Cent.
Aus unserer Sicht reicht es eben nicht, sonntags schöne Anträge zur Nahmobilität zu stellen, aber im Alltag diese Monstranz – und bestehende Rechtsetzungen im Hinblick auf den Klimaschutz und die Ökologie zu durchforsten und die Konsequenzen umzusetzen – schlicht zu vergessen.
Ich nenne noch einen weiteren Aspekt. Es geht um die Werbungskosten, die in der Bundessteuergesetzgebung absetzbar sind.
Auch hier gibt es eine Ungleichbehandlung. Während die Entschädigung für Pkw-Halterinnen und Pkw-Halter unbegrenzt absetzbar ist, jedenfalls nach den angefallenen Kosten bis zu 30 Cent, ist es bei den Werbungskosten für Menschen, die den ÖPNV nutzen, gedeckelt auf 4.500 Euro. Das entspricht nicht der Realität. Insofern ist es von unserer Seite an Anliegen, hier zu Veränderungen zu kommen.
Wir hoffen, dass die Monstranz, die Sie sonntags vor sich hertragen, jetzt auch im Alltag Wirkung entfalten wird. Deshalb gehen wir davon aus, dass Sie unseren Anträgen zustimmen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)