Ina Besche-Krastl: „Schwimmen ist eine Kompetenz, die im Ernstfall Leben retten kann“

Zum Antrag der SPD-Fraktion zur Schwimmkompetenz

Portrait Ina Besche-Krastl

Ina Besche-Krastl (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion widmet sich einem unbestritten wichtigen Thema. Schwimmen gehört neben Lesen, Schreiben und Rechnen und dem Radfahren zu den Grundkompetenzen, die wir einmal im Leben erlernen, um durchs Leben zu kommen. Schwimmen zu können ist dabei eine Kompetenz, die im Ernstfall tatsächlich Leben retten kann.

Seit einigen Jahren erleben wir es auch, dass diese Grundlage steigend ins Hintertreffen gerät mit zunehmend tragischen Folgen. Allein im letzten Jahr sind rund 57 Menschen in NRW durch Badeunfälle ums Leben gekommen. Wir alle kennen bereits jetzt die tragischen Schlagzeilen für dieses Jahr. Viele dieser Badeunfälle ließen sich durch ausreichenden Schwimmunterricht vermeiden.

An dieser Stelle muss ich einmal mahnen: Egal, wie gut ich schwimmen kann, der Rhein ist lebensgefährlich und für niemanden beherrschbar.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Aber zurück zum Antrag. Sie beschreiben die Lage umfassend, nicht mal falsch, aber bei der Schlussfolgerung beginnt der Punkt, an dem ich Ihnen nicht mehr zwingend folgen kann oder wo ich sogar zu dem Schluss komme, dass wir insgesamt neue Wege beschreiten müssten.

Das Landesförderprogramm „NRW kann schwimmen!“ – der Kollege Nettekoven hat es gerade ausgeführt – wurde trotz angespannter Haushaltslage bis ins Jahr 2028 verlängert und auf insgesamt 1,8 Millionen Euro erhöht. Allein in diesen Sommerferien finden insgesamt 299 Schwimmkurse statt.

Ich sehe das schon als einen maßgeblichen Beitrag, den das Land NRW im Sinne der Schwimmförderung unternimmt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Weiterhin fordern Sie mehr Stellen für Lehrkräfte für Sport- und Schwimmunterricht und eine verbindliche Integration in der Schwimmausbildung, die ja auch Teil aller Lehrpläne aller Bundesländer ist. Das Thema ist doch, dass es all diese Bemühungen und all diese Vorgaben schon gibt und dass es eigentlich eines Aufrufs nicht bedarf. Dieses Thema ist tendenziell ein systemisches, wie so viele andere Themen, wenn es um die ausreichende Abdeckung von Fachpersonal geht. Das scheitert mit Sicherheit nicht daran, dass Frau Feller, Herr Ministerpräsident Wüst oder diese Landesregierung das nicht wichtig finden würden.

Ein Problem, das Sie in Ihrem Antrag nicht adressieren, ist, dass viele Kinder heute einen ganz anderen Zugang zum Thema „Schwimmen“ haben und das Thema „Wassergewöhnung, Babyschwimmen und Schwimmbad am Wochenende“ nicht mehr zwingend ein wesentlicher Bestandteil für viele Familien ist, sodass diese Kinder im Schwimmunterricht länger brauchen, um sich im Element Wasser sicher bewegen zu können. Daher hat dieses Thema nicht mehr die alleroberste Priorität in den Familien, wie das wahrscheinlich noch vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Das ist eine Realitätsbeschreibung, auf die wir am besten gemeinsam eine Antwort finden müssen.

Für viele Familien ist außerdem der Besuch eines Schwimmbads trotz lokaler Rabatte für Menschen mit geringem Einkommen eher ein besonderer Ausflug als eine alltägliche Wochenendroutine.

Der beste Sportlehrer und der beste Schwimmunterricht helfen nur wenig, wenn das hiesige Schwimmbad aufgrund mangelnder Kommunalfinanzen geschlossen werden musste. Hier mögen die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur helfen, aber auch die Entlastung unserer Kommunen durch beispielsweise eine Altschuldenregelung ist hier förderlich. Auch hier ist NRW bereits vorangeschritten. Wir erwarten mit Spannung, ob Sie sich eines Tages noch daran beteiligen möchten. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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