İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Vorweg möchte ich sagen, dass ich mich darüber freue, dass wir unter den demokratischen Fraktionen große Einigkeit zu diesem Thema haben. Wir alle wollen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpfen. Daran wollen wir alle arbeiten. Das ist schon einmal ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube, dass wir das zusammen auch schaffen werden.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Mit den heute vorliegenden Anträgen wollen wir wichtige Maßnahmen zu einem bitteren Thema – das ist mehrfach angeklungen – diskutieren.
Gewalt gegen Frauen ist nicht nur als individuelle Notlage zu verstehen, sondern auch Ausdruck eines historisch gewachsenen Machtungleichgewichts zwischen Männern und Frauen. Geschlechtsspezifische Gewalt, Gewalt gegen Frauen, hat – das ist ganz klar und vielfach erforscht – einen strukturellen Charakter. Das ist nicht nur das Problem des Individuums. Natürlich steht immer eine individuelle Geschichte dahinter. Aber es ist ein gesamtgesellschaftliches strukturelles Problem.
Jede Frau kann Opfer von häuslicher Gewalt werden, unabhängig von Bildungsabschluss und Einkommensklasse. Weder das Alter noch die Herkunft schützt pauschal vor einem Gewalttäter, der in der Regel der Partner oder Ex-Partner ist.
Die Ausübung von Gewalt gegen Frauen wird in Deutschland und auch in NRW durch die Gleichstellung der Geschlechter verhindert. Das hat sich immer wieder gezeigt. Um weiter daran zu arbeiten, müssen wir konsequent einschreiten und die nötigen Maßnahmen für den Schutz von Betroffenen gewährleisten.
Deswegen ist es so wichtig – Ministerin Paul hat es erwähnt –, dass nun alle Frauenhäuser bis auf das eine, das in kommunaler Trägerschaft ist, in die Landesförderung aufgenommen wurden.
Deswegen ist es auch so wichtig, dass die Landesregierung sehr schnell Gespräche mit verschiedenen Kommunen geführt hat und bald beispielsweise ein weiteres Frauenhaus in Gelsenkirchen eröffnet werden kann. Auch im Gleichstellungsausschuss haben wir mehrfach besprochen, dass weitere Kommunen folgen werden.
Insofern möchte ich den Vorwurf des Stillstandes mit Blick auf diese Landesregierung deutlich zurückweisen. Ministerin Paul hat gerade mehrere Maßnahmen erwähnt, die seit Beginn dieser Landesregierung erfolgt sind. Auch Kollegin Creuzmann hat gerade gesagt, dass in ihren 30 Jahren Tätigkeit im Frauenhaus noch nie so viel auf einmal passiert ist.
Wir wollen eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen geben. Dabei stehen für uns natürlich die Rechte der Betroffenen im Mittelpunkt. Deswegen wollen wir den Aktionsplan weiterentwickeln und im Zuge dessen auch prüfen, ob § 34a PolG ausreichenden Schutz vor häuslicher Gewalt bietet.
Natürlich stimmen wir der Überweisung der beiden Anträge in die Ausschüsse zu und hoffen auf eine konstruktive Debatte im Sinne der Sache. Ich glaube, das schaffen wir auch. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)