İlayda Bostancıeri: „Ich möchte, dass wir die Frauenhäuser bis 2032 auf so sichere Füße stellen, dass wir dem Rechtsanspruch gerecht werden können“

Zum Antrag der SPD-Fraktion zu Häuslicher Gewalt

Portrait Ilayda Bostancieri_klein

İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich habe das Gefühl, ich habe diese Rede in der einen oder anderen Version jetzt schon ein paar Mal gehalten, aber ich spreche sehr gerne über das Gewalthilfegesetz und freue mich, das auch heute tun zu können.

Das Gewalthilfegesetz wurde am 14. Februar, also vor nicht einmal sechs Wochen, mit Stimmen aus NRW im Bundesrat verabschiedet. Das ist ein Gesetz, das dringend nötig ist – da sind wir uns ganz einig – und für das viele Menschen, vor allem Frauen und ganz besonders die Frauenhilfeinfrastruktur, Jahre und Jahrzehnte gekämpft haben. Ich freue mich unfassbar darüber, dass es jetzt endlich da ist, und ich verstehe Sie, liebe SPD, dass es Ihnen nicht schnell genug gehen kann, vor allem, weil diese Aufgaben so sehr drängen. Aber es geht doch nicht auf Knopfdruck oder auf SPD-Wunsch plötzlich schneller, höher, weiter.

Jetzt müssen die Bundesländer eine Bedarfsanalyse erstellen und können ab 2027 mit den zusätzlichen Mitteln des Bundes in den Ausbau unserer Hilfeinfrastruktur gehen. Diese Zeit werden wir brauchen. Aber das wissen Sie auch, weil wir auf Ihren Antrag hin in der letzten Sitzung des AGF genau darüber gesprochen haben.

Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist eine komplexe und langfristige Aufgabe, die sorgfältige Planung und Koordination erfordert. Dazu gehören neben dem zentralen Ausbau der Hilfesysteme auch die Stärkung von Präventionsangeboten und Maßnahmen einschließlich der Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem sind eine strukturierte Vernetzungsarbeit innerhalb der Hilfesysteme sowie einheitliche Standards notwendig.

Nicht umsonst haben sich die Länder – auch die SPD-regierten – dafür eingesetzt, dass der Rechtsanspruch erst 2032 kommt, und das nicht, weil ihnen der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern egal wäre oder sie Lust hätten, bis dahin die Füße stillzuhalten, sondern weil so ein Rechtsanspruch gut vorbereitet werden muss.

Ich möchte, dass wir die Frauenhäuser und -beratungsstellen bis 2032 so breit aufstellen und auf so sichere Füße stellen, dass wir dem Rechtsanspruch gerecht werden können.

Es ist ja nicht so, dass in der Zwischenzeit nichts passieren würde. Wir werden jetzt nicht bis Dezember 2031 die Füße stillhalten, Däumchen drehen, über Nacht die Frauenhausplätze einfach verdreifachen und nebenbei noch 20 neue Beratungsstellen bauen und besetzen. Es wird darum gehen, mit Hilfe der Bedarfsanalyse die Frauenhilfeinfrastruktur nachhaltig aufzubauen. Mit den Bundesmitteln können wir das hoffentlich schneller, als es jetzt möglich ist. Dafür braucht es aber wirklich nicht diesen Antrag, den wir daher heute ablehnen.

Eine letzte Beobachtung sei mir noch gestattet. Das MKJFGFI machte am 25. November eine Auftaktveranstaltung, um den Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu novellieren. Einen Tag später stellte die SPD-Fraktion einen Antrag, dass dieser LAP jetzt aber ganz schnell kommen muss. Die Landesregierung übernimmt Verantwortung und stimmte dem Gewalthilfegesetz im Bundesrat zu. Nicht einmal sechs Wochen später wollen Sie nicht nur, dass dieses Gesetz jetzt ganz schnell umgesetzt wird, sondern dass wir den Rechtsanspruch auch noch zwei Jahre vorziehen.

Wir können so miteinander umgehen. Das ist okay. Ich finde das aber schade und wenig konstruktiv. Es erleichtert mir in dem Fall aber die Arbeit. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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