Der Antrag „Gewaltschutz für Frauen wirksam erweitern“
İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich meinerseits bin unfassbar erleichtert darüber, dass sich Grüne, SPD und Union im Bund auf das Gewalthilfegesetz einigen konnten. Das war bitter nötig, wenn man bedenkt, dass im Jahr 2023 938 Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen erfasst wurden, davon 360 vollendet – 360 Frauen, die innerhalb eines einzigen Jahres sterben mussten, weil sie Frauen sind.
Der Aufschrei bleibt weiterhin aus. Dabei ist Gewalt an Frauen allgegenwärtig. Opfer und Täter*innen kennen keine Herkunft, keine Hautfarbe, keine Religion, keine soziale Klasse und kein Alter, keine Kommune, kein Bundesland, keine Landesgrenzen und keinen Kontinent. Gewalt gegen Frauen kommt überall vor, auch da, wo es viele eher nicht vermuten würden.
Wir haben kein Problem mit bösen Ausländern, die ihre frauenverachtenden Ideologien ins Land schleppen. Das können wir leider selber ziemlich gut. Wir haben ein Problem mit gewalttätigen Männern insgesamt.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Deshalb ist es überfällig, dass der Bund mit diesem Gesetz Verantwortung übernimmt und die Länder in ihrer Arbeit gegen häusliche Gewalt unterstützt. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein im Gewaltschutz, nicht nur aufgrund des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung, sondern auch, weil der Bund endlich in die Finanzierung einsteigt.
Wir gehen damit einen entscheidenden Schritt voran, um den Schutz von Frauen und ihren Kindern in Deutschland und hier in Nordrhein-Westfalen endlich auf eine verlässlichere, rechtlich abgesicherte Grundlage zu stellen und so die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu erfüllen.
In NRW bedeutet das mehr finanzielle Sicherheit für Frauenhäuser, mehr Schutzplätze, eine bessere Erreichbarkeit und die Stärkung von Beratungsangeboten. Es bedeutet den Schutz von Leben.
An dieser Stelle möchte ich noch auf ein paar Vorrednerinnen eingehen, weil bei mir einiges aus den letzten Redebeiträgen hängengeblieben ist.
Frau Schneider, niemand streitet ab, dass wir zu wenige Plätze haben. Das haben wir, und genau deswegen brauchen wir dieses Gewalthilfegesetz, um weiter voranzukommen, deswegen arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Frauenhilfeinfrastruktur.
Wir haben vorhin noch einmal nachgeschaut, und Stand 10:25 Uhr waren zehn Frauenhäuser mit Plätzen für Kinder in NRW auf grün geschaltet. Das reicht nicht aus, aber es ist immer wieder Luft, Leute aufzunehmen. Wir haben eine sehr engagierte Frauenhilfeinfrastruktur, die täglich daran arbeitet und extrem gute Arbeit macht.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Falls Sie auch in die nächste Runde einsteigen, mögen Sie vielleicht erklären, wieso die FDP sich im Bund bei diesem so wichtigen Gesetz enthalten hat.
(Beifall von Dr. Jan Heinisch [CDU])
Bei der AfD kann ich mir das denken. Ich glaube, denen war das nicht rassistisch genug, aber bei der FDP habe ich dann doch Fragezeichen.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Frau Kampmann, das Gesetz als Erfolg von Olaf Scholz darzustellen, finde ich doch ein bisschen mutig, wenn ich das so sagen darf.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zuruf von der SPD)
Der Gesetzentwurf von Lisa Paus liegt so lange vor; er wurde, als die Ampel noch bestand, einmal vom Finanzminister Christian Lindner und vom Kanzleramt blockiert. Bis die Ampel zerbrochen ist, hat sich die SPD nicht bereit erklärt, dieses Gesetz mit uns zu machen. Das ist erst danach passiert. Ich finde, das kann man durchaus anerkennen.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zuruf von Christina Kampmann [SPD])
Ich möchte nicht verschweigen – diesen Punkt haben Sie auch angesprochen –, dass wir Grüne den Anspruch auf ein umfassendes Gewalthilfegesetz haben, das alle Betroffenen häuslicher Gewalt umfasst. Wir wollten – neben der Priorität von Frauen und ihren Kindern –, dass auch explizit trans*, inter* und nichtbinäre Menschen und Männer in diesem Gesetz genannt werden. So stand es im ursprünglichen Entwurf von Ministerin Lisa Paus. Das hat die Verhandlungen zwischen den drei Fraktionen leider nicht überstanden.
Das Gewalthilfegesetz umfasst nun aber immerhin die mit Abstand größte Gruppe von Betroffenen, was, wenn sich auf eine Gruppe geeinigt werden muss, auch absolut richtig ist. Trotzdem sollten wir alle anderen Betroffenen weiter im Blick behalten und für den Schutz vor Gewalt von allen Menschen kämpfen.
Das Gesetz in seiner jetzigen Form gilt für alle Frauen, egal, ob cis oder trans, und wird so auch der Realität in den Frauenhäusern gerecht, die seit Jahrzehnten auch transgeschlechtlichen Betroffenen häuslicher Gewalt Schutz bieten.
Damit ist es ein großer und wichtiger und für uns ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich finde, das kann man ruhig gebührend feiern und – noch wichtiger – zügig umsetzen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Unser Einsatz jedenfalls für ein gewaltfreies Leben für alle, für Sicherheit und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen wird weitergehen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)