Herbert Goldmann: „NRW ist und bleibt die industrielle Herzkammer Deutschlands und diesem Anspruch wird diese Landesregierung durch den LEP auch gerecht“

Antrag der FDP zum Landesentwicklungsplan

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Herbert Franz Goldmann (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Achtung, da muss man erst einmal drauf kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Einen solchen Antrag und dann auch noch zu einem solchen Zeitpunkt, nach einer rund fünfjährigen Aufstellungsphase – so transparent wie noch nie in der Geschichte der Landesplanung – und ohne das Ergebnis der zweiten Auslegungsphase abwarten zu wollen, den LEP-Entwurf und damit den LEP mal eben faktisch zu beerdigen kurz vor dessen Verabschiedung – das ist schon eine Nummer, das muss ich Ihnen lassen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man schon in der eigenen Regierungszeit bis 2010 in der Fortschreibung der Landesplanung nicht viel zustande gebracht hat, bis heute nur wenige substantielle Vorschläge hat einfließen lassen, die einer fachlichen und objektiven Bewertung standhalten, dann sollte man sich schon überlegen, eine solche Forderung aufzustellen.
Sie haben Ihren Entwurf 2008 kurz vor der Fertigstellung beerdigt. Sie werden wissen, warum. Ich glaube, Sie nehmen nicht ernsthaft an, dass ein solches Ansinnen zum jetzigen Zeitpunkt kurz vor der abschließenden Auswertung der zweiten Beteiligungsrunde eine überzeugende Wirkung entfaltet.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat aus meiner Sicht mit einer seriösen Fachpolitik nicht viel zu tun. Bevor ich zu einigen Ihrer Begründungsansätze komme, lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal deutlich formulieren: Wir reden heute über den Landesentwicklungsplan, und ein solcher regelt die nun mal unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum und bestimmt den Rahmen für die nachgeordnete Regionalplanung und die kommunale Bauleitplanung für die zukünftige räumliche Entwicklung.
Der Landesentwicklungsplan ist eben kein ausschließlicher Wirtschaftsentwicklungsplan und somit kein Wunschkatalog für die Wirtschaftsverbände, auch nicht für die Umweltverbände, sondern das Ergebnis einer fachlichen Beratung aller zu berücksichtigenden Faktoren. Und da spielen natürlich die wirtschaftlichen Entwicklungsüberlegungen eine wichtige und eine bedeutende Rolle.
Das Thema Wirtschaft bekommt erstmalig ein eigenes Kapitel im LEP. NRW ist und bleibt als industrielle Herzkammer Deutschlands ein Wirtschaftsstandort, und diesem Anspruch wird diese Landesregierung durch den LEP auch gerecht.
(Widerspruch von der CDU)
Schauen Sie sich mal die Stellungnahmen der IHK und selbst der Clearingstelle der Mittelstandsvereinigung an! Sie erkennen dies in ihren Stellungnahmen an. FDP und CDU scheinen da anscheinend unüberwindbare Hindernisse bei zu haben. Nur, wo sind Ihre Visionen für die räumliche Entwicklung, gerade auch aus Sicht der Wirtschaft? Ich sehe da nicht viel.
Zu Ihren Handlungsansätzen: Sie kritisieren, dass das bisherige 5 ha-Ziel in einen Grundsatz umgewandelt werden soll. Im nächsten Satz führen Sie aus, es sei richtig, dass die Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht und flächensparend zu erfolgen habe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie passt das zusammen, dass diese selbst von Ihnen erkannte Notwendigkeit sich noch nicht einmal in einem der Abwägung unterworfenen Grundsatz wiederfinden kann? Das ist fachlich und formal völlig daneben. Bedarfsgerecht bedeutet allgemein verständlich: nicht zu viel und nicht zu wenig Flächen.
Nahezu alle Bundesländer haben gleichlautende Regelungen in ihren Landesentwicklungsplänen zum Flächenverbrauch verankert. Ich nenne Ihnen gerne die Zahlen:
Rheinland-Pfalz nennt ein Flächensparziel von 1,5 ha pro Tag. Niedersachsen und Baden-Württemberg legen 3 ha pro Tag fest. Sachsen: 2 ha pro Tag, Hessen: 3,6 ha in 2010 und 2,5 ha pro Tag in 2020.
Ein Ziel oder, formal korrekt ausgedrückt, ein Grundsatz sollte es sein, in NRW den Flächenverbrauch bis 2020 auf 5 ha zu verringern. Ich denke, das ist für Sie zu viel.
(Zuruf von der CDU)
In der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, den täglichen Anstieg des Flächenverbrauchs auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Seitdem verfolgen alle nachfolgenden Bundesregierungen dieses Ziel uneingeschränkt.
Ihr Hinweis zu den Berechnungsgrundlagen ist sachlich nachvollziehbar. Darüber kann man sich gerne auch noch einmal irgendwie austauschen.
Dass wir uns nun in Richtung einer landesweiten Regelung zur Ermittlung des Flächenbedarfs aufmachen, kann doch bei aller politischen Ideologie nicht allen Ernstes kritisiert werden. Zu lange und zu unterschiedlich haben die Regionalplanungsbehörden agiert. Das wissen Sie so gut wie ich.
Aus meiner Sicht bietet Siedlungsflächenmonitoring die Chance, flexibel auf Bedarfsänderungen zu reagieren.
Ich komme zu Ihrer Forderung für die Flughäfen anlässlich wettbewerbsfähiger Entwicklungen. Ich nehme an, Sie kennen die Wirtschaftsdaten insbesondere für Dortmund aus dem vergangenen Jahr. Es hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl unternehmerischer Fehlentscheidungen gegeben. Es ist weder Aufgabe des LEPs, diese zu korrigieren, noch diese fortzuschreiben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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