Herbert Goldmann: „Beim Landesentwicklungsplan geht Qualität in der Aufstellung vor Schnelligkeit in der Verabschiedung“

HH 2013 Landesplanung

Herbert Franz Goldmann (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich finde es ausgesprochen schade, dass es gestern nicht zu der ursprünglich angesetzten Debatte zum Antrag der CDU „Unser Land braucht Entwicklung – Anforderungen an die Novelle der Landesplanung“ gekommen ist.
Einigen der in diesem Antrag formulierten Anforderungen hätte ich durchaus zustimmen können; zum Beispiel dass sinnvolle Ansiedlungen nicht an fehlender Fläche scheitern dürfen und dass es intelligenter Methoden zur Ausweisung neuer Flächen bedarf.
Andererseits haben Sie, Herr Dr. Bergmann, sowie die anderen Kolleginnen und Kollegen von der CDU der Versuchung nicht widerstehen können, eine Konfliktlinie zur Landesregierung an diesem Thema aufmachen zu wollen.
Es geht Ihnen anscheinend vornehmlich darum, ein Versagen der Landesregierung zu konstruieren. Sie kritisieren, dass die Landesregierung offensichtlich nicht in der Lage sei, die von ihr seit beinahe drei Jahren angestrebte Novellierung der Landesplanung vorzunehmen. Dieser Vorwurf nimmt der Ernsthaftigkeit der von Ihnen formulierten Ansprüche leider deutlich die Wirkung.
(Beifall von den GRÜNEN)
Ich möchte an dieser Stelle insbesondere auf die umfassenden Ausführungen der Staatskanzlei im Rahmen der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am16. Januar verweisen, die allen Beteiligten vorliegen sollten. Diese machen deutlich, dass die Staatskanzlei auf einem guten Weg ist.
Die Landesregierung wird in den nächsten Wochen, sobald das Ressortabstimmungsverfahren beendet ist, den Kabinettsbeschluss zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens fassen. Das gesamte Beteiligungsverfahren selbst ist, wie Sie wissen, auf rund zwölf Monate angelegt, sodass davon auszugehen ist, dass nach Auswertung aller Stellungnahmen der Gesamt-LEP in der zweiten Jahreshälfte 2014 beschlossen werden kann.
Dass die Ressortabstimmung aktuell noch nicht abgeschlossen ist, ist dem Anspruch geschuldet, dass es aus fachlicher und sachlicher Sicht unbedingt notwendig ist, zu einem Regelwerk zu kommen, das einem hohen Anspruch auf Rechtssicherheit der getroffenen Vorgaben gerecht wird.
Es hakt eben nicht an unüberwindbaren Problemstellungen in der Sache, wie Sie von der CDU es herbeizureden versuchen, sondern es ist das mühsame Arbeiten an rechtssicheren Texten und Formulierungen, die später gegebenenfalls einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten müssen.
Sie selbst führen aus, dass die Oberverwaltungsgerichte Teile des LEP aus 1995 und des LEPro für nicht wirksam erklärt haben und verlangen von der Staatskanzlei zu Recht die Sicherstellung von Planungs- und Investitionssicherheit.
Der rot-grünen Koalition kommt es darauf an, für die auf rund 15 Jahre angelegte Wirkungsdauer des LEP eine nachhaltige, soziale und wirtschaftlich ausgewogene Entwicklung des Landes durch verbindlich und konkret formulierte Grundsätze und Ziele sicherzustellen.
Für die Umsetzung dieses Ziels muss gelten: Qualität in der Aufstellung vor Schnelligkeit in der Verabschiedung.
(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)
Im Einzelplan 02 sind die Ausgaben für die Landesplanung mit insgesamt 2,12 Millionen € veranschlagt. Dieser Aufschlag in Höhe von 50.000 € gegenüber dem Ansatz von 2012 ist dem Umstand geschuldet, dass nach Kabinettsbeschluss für das Beteiligungsverfahren zusätzliche Vervielfältigungsausgaben anfallen werden, die der qualitativen Öffentlichkeitsbeteiligung dienen. Die Notwendigkeit dieser Ausgaben sollte fraktionsübergreifend unstrittig sein. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)