Hans Christian Markert: „Wir haben insgesamt eine sehr bürgerfreundliche Lösung gefunden“

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Dichtheitsprüfung

Hans Christian Markert (GRÜNE): Lieber Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich übrigens ausgesprochen darüber, dass sich die CDU-Fraktion jetzt entschieden hat, nachdem ein nicht unwichtiges Fußballspiel angefangen hatte, hierher in den Saal zu kommen.
(Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Das haben wir den ganzen Tag über nicht erlebt. Es ist für mich auch ein freudiges Ereignis, dass wir heute in finaler Beratung dieses Funktionsprüfungsthema miteinander diskutieren können.
(Bernd Krückel [CDU]: Dann kommen Sie zum Punkt! Dann sind wir schneller unterwegs!)
Wir, meine Damen und Herren …
(Fortgesetzte Zurufe – Unruhe)
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte nun, dass der Abgeordnete Markert die Möglichkeit bekommt, seine Rede zu halten. – Herr Kollege Markert, fangen Sie einfach einmal an. Alle anderen Kollegen bitte ich sehr herzlich, dem Herrn Abgeordneten Markert diese Möglichkeit einzuräumen. – Bitte schön.
Hans Christian Markert (GRÜNE): Meine Damen und Herren, wir haben uns in den letzten Monaten – lieber Josef Hovenjürgen, es waren nicht nur die CDU und die FDP, die bei diesem Thema sicherlich auch noch einmal in sich gegangen sind, was wir auch zugestehen wollen – intensiv darum bemüht, bei diesem Thema auch eine bürgerfreundliche Lösung zu finden, die einen fairen Ausgleich von Interessen gewährleistet und die den Besorgnisgrundsatz im Wasserrecht genauso einschließt wie die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer – übrigens gleichermaßen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die ihren Kanal bereits saniert haben, und derjenigen, die das noch vor sich haben.
In den letzten Monaten haben wir mit vielen Expertinnen und Experten noch einmal zusammengesessen, zuletzt in der Anhörung, die das Parlament erneut durchgeführt hat. Es war einer der denkwürdigsten Sätze des leider von uns gegangenen Peter Struck, der gesagt hat, ein Gesetz komme fast nie aus einer parlamentarischen Beratung so heraus, wie es hineingegangen sei, erst recht nach einer Anhörung. Da hat er völlig recht. Insofern haben wir jetzt auch entsprechende Lösungen vorgelegt.
Ich will übrigens noch einmal festhalten – Norbert Meesters hat eben auch schon darauf hingewiesen –, dass man hier eigentlich die Frage stellen muss, was wäre, wenn Rot-Grün diesen Antrag nun nicht zur Abstimmung stellen würde. Dann hätten wir nämlich weiterhin die starre Fristenregelung. Keiner weiß besser als der zurzeit amtierende Landtagsvizepräsident Uhlenberg, wer letztendlich die Verantwortung dafür trägt, dass diese Fristenregelung immer noch gilt. Auch das muss man dann natürlich in Rechnung stellen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Insofern fügt es sich gut, dass Herr Uhlenberg gerade jetzt auch diese Sitzung leitet.
(Christian Möbius [CDU]: Unglaublich ist so etwas!)
Meine Damen und Herren, wir wollten im Übrigen auch eine bundeseinheitliche Lösung. Diese bundeseinheitliche Lösung, für die sich Herr Remmel und die Landesregierung noch einmal bei der Bundesregierung eingesetzt haben, ist am Widerstand der FDP gescheitert.
(Beifall von Dr. Joachim Stamp [FDP])
Deswegen gibt es derzeit eben keine bundeseinheitliche Lösung. Wir werden das nach der Bundestagswahl im September erneut aufrufen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Christian Lindner [FDP]: Wir können noch eine Menge umsetzen!)
Meine Damen und Herren, nun haben wir eine Regelung geschaffen, die in besonderem Maße die Wasserschutzgebiete in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt. Das ist auch gut so.
Wir haben aus der Anhörung mitgenommen, dass es in den nächsten fünf Jahren sinnvoll ist, das Monitoring dazu zu nutzen, die gefährdeten Kanäle noch einmal in den Blick zu nehmen. Wir haben nämlich ein großes Problem bei der Standsicherheit hier noch einmal vorgetragen bekommen.
Außerdem haben wir den Kommunen in der Tat auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, die Sie ansonsten zu Recht auch sehr gerne zitieren, die Möglichkeit eingeräumt, bestehende Satzungen beizubehalten, und zwar deswegen, weil es nicht sein kann, dass in Städten wie Köln, die schon zu 70 % saniert haben, ein Straßenzug bereits saniert hat, während der andere Straßenzug noch nicht saniert hat. Das versteht draußen im Land nämlich auch keiner.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Meine Damen und Herren, deswegen glaube ich, dass wir eine insgesamt sehr bürgerfreundliche Lösung gefunden haben, mit der wir jetzt die nächsten Jahre auch gut an die Arbeit gehen können.
Ich bedanke mich zum Abschluss dieser Debatte insbesondere bei den vielen Menschen in den Verbänden, im Umweltministerium, in den Umweltverbänden, aber auch bei den Bürgerinitiativen, die mit ihren Beiträgen dazu beigetragen haben, diese bürgerfreundliche Lösung zu finden. – Herzlichen Dank und schönen Abend.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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