Hans Christian Markert: „Man muss dafür Sorge tragen, dass ältere Menschen und junge Familien bei Anschlusskrediten nicht ins Bergfreie fallen“

Antrag der CDU zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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Hans Christian Markert (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Eben ist vom Kollegen Kämmerling schon darauf hingewiesen worden, dass es in der Tat ein ungewöhnlicher Vorgang ist, zu ein und derselben Materie innerhalb von wenigen Monaten seit Oktober 2016 bis Januar 2017 zum dritten Mal zu reden. Man möchte fast im Anschluss an den geschätzten Kollegen Kämmerling sagen: Jetzt wächst zusammen, was sich zusammen enthält.
(Heiterkeit und Beifall von der SPD)
Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir im Entschließungsantrag – da komme ich noch einmal auf die Debatte aus dem Oktober 2016 zurück – viele der Kritikpunkte, die Sie hier auch thematisiert haben, gemeinsam angesprochen haben. SPD, Grüne, CDU und FDP haben damals gemeinsam gesagt: Man muss in der Tat dafür Sorge tragen, dass ältere Menschen und junge Familien bei Anschlusskrediten nicht ins Bergfreie fallen. – Darüber haben wir hier Einigkeit gehabt. Es hat diesen Entschließungsantrag gegeben. Ich persönlich habe auch den Eindruck, dass Herr Maas mit dieser Kritik durchaus maßvoll umgegangen ist und davon einiges aufgenommen hat.
Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist am 21. März des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Die deutschen Regelungen wurden – darüber wurde jetzt schon mehrfach diskutiert und berichtet – federführend vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Herrn Maas, entwickelt.
Ziel der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es, bei Immobilienkreditverträgen die nachhaltige Kreditvergabe zu fördern und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu schaffen. So weit bestand Einigkeit. Es gab einige offene Fragen, die hinterher im Verfahren geklärt werden sollten.
Der nun vorliegende Antrag der CDU wärmt also eine Debatte auf, die wir in der Tat mehrfach geführt haben – zuletzt vor ein paar Wochen im Dezember 2016, kurz vor Weihnachten.
Sie möchten jetzt, dass wir uns im Bundesrat dafür einsetzen sollen – was wir im Übrigen auf verschiedensten Ebenen getan haben –, dass das Vollzugsdefizit bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beseitigt wird. Wie gesagt, haben wir das – auch unser Justizminister, unser Verbraucherschutzminister – auf verschiedenen Kanälen längst getan und dafür gesorgt, dass diese Defizite im Vollzug beseitigt worden sind bzw. in Zukunft beseitigt werden.
Sie fordern also zu etwas auf, was bereits getan wird. Manchmal ist es vielleicht besser, im Sinne einer gut gemeinten Evaluation ein wenig abzuwarten und vielleicht noch einmal nachzugucken, ob das, was Sie vorwerfen, auch tatsächlich stattgefunden hat.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Rechtssicherheit erhöhen und die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten erleichtern. Unter anderem wird die Wertsteigerung durch Baumaßnahmen bei der Überprüfung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt.
Genau da setzen Sie von der CDU und auch von der FDP an. Sie kritisieren, dass es bei der verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen keine Änderungen gibt. Bei dieser Frage waren wir uns einig, und ich habe vorhin schon einmal gesagt, dass man darauf ein besonderes Augenmerk richten muss.
Allerdings möchte Bundesminister Maas bei der Ausgestaltung der Kreditwürdigkeitsprüfung nunmehr eine Verordnung schaffen, die regelt, dass diese Missstände möglichst nicht eintreten. Das heißt, genau das, was Sie gerne möchten, soll ohnehin auf dem Verordnungswege vom Verbraucher- und vom Justizminister des Bundes angegangen werden. Das ist ein Grund mehr, Ihren heutigen Antrag abzulehnen; denn wenn das, was Sie hauptsächlich wollen, ohnehin schon vorgesehen ist, nur im Moment noch nicht umgesetzt werden konnte – eine solche Verordnung muss natürlich erst geschaffen werden; nach meinem Kenntnisstand sie ist in Vorbereitung, und vielleicht kann der Landesjustizminister gleich etwas dazu sagen –, dann wäre zumindest das Ziel Ihrer Bemühungen damit auch erreicht.
Ich frage mich an dieser Stelle übrigens – um das auch noch einmal anzusprechen –, ob es denn bei Ihrer Bundesregierung, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, so Sie denn noch hier im Saal sind, keine mildernden Mittel gibt, als immer über die Landesparlamente bei Ihrer Bundesregierung nachzufragen, wie denn der Stand bei der Umsetzung von Gesetzen und bei der Schaffung von Verordnungen ist. Ich würde meinen, da könnte man manchmal durch eine telefonische Nachfrage – das ist ein altes Instrument, das man gelegentlich noch nutzen kann – vielleicht viel schneller zu Erkenntnissen gelangen.
(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Henning Höne [FDP])
Die CDU – das will ich noch einmal aufgreifen – behauptet nun in ihrem Hauptkritikpunkt, dass es einen Rückgang bei Wohnimmobilienkrediten gegeben habe und dass zukünftig die Wertsteigerung einer Immobilie nicht honoriert werde. Allerdings bleiben Sie bis heute, obwohl Sie es jetzt zum dritten Mal vortragen, den Beleg schuldig, mit dem Ihre Behauptung tatsächlich gestützt werden könnte. Solange Sie da nicht liefern, würde ich Sie bitten, nicht in wenigen Wochen, wenn wir hier die nächste Sitzung abhalten, wieder mit diesem Antrag um die Ecke zu kommen, damit auch noch der letzte hier anwesenden Kollege von der CDU dazu reden kann.
Wir werden den Antrag jedenfalls, wie schon beim letzten Mal, ablehnen, weil wir davon ausgehen, das alles auf einem guten Weg ist. Darüber hinaus werden wir uns das Ganze, so wie es sich gehört, im Rahmen eines Evaluierungsprozesses genau anschauen; der Kollege Kämmerling und ich werden da sehr wachsam sein.
Ich freue mich auf die Ausführungen des Landesjustizministers, der uns vielleicht auch etwas zu der Verordnung, die jetzt ansteht, sagen kann. – Herzlichen Dank und schönen Abend noch!
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)