Hans Christian Markert: „In diesem Fall ist es sinnvoll, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Verträgen zu schützen, die sie finanziell überfordern“

Antrag der FDP zur Wohnimmobilienkreditvergabe

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Hans Christian Markert (GRÜNE): Liebe Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es, bei Immobilienkreditverträgen die nachhaltige Kreditvergabe zu fördern und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu schaffen.
Herr Dr. Optendrenk, das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen. Man hat ja fast das Gefühl, wenn man Sie hier reden hört, dass Sie Probleme mit Ihrer eigenen Bundesregierung haben. Wir haben uns im Gesetzgebungsverfahren schon für Änderungen gegenüber Ihrer Bundesregierung eingesetzt, die Sie im Moment offensichtlich gar nicht mehr als Ihre ansehen. Wer jedenfalls Ihre kritischen Worte zum Schluss hier vernommen hat, konnte den Eindruck gewinnen, dass da ein Oppositionspolitiker redet. Das ist schon noch Ihre Bundesregierung? Ich hoffe, das habe ich nicht falsch verstanden.
Im Gesetzgebungsverfahren – da sind wir Grüne, die in Nordrhein-Westfalen regieren und noch nicht im Bund, im Vorteil – haben wir uns dafür eingesetzt, dass ein umfassender Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie einfließt. Ich darf noch einmal zitieren, was wir im Bundesrat vorgetragen haben:
„Dabei bittet der Bundesrat, dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditvergabe an bestimmte Zielgruppen (junge Familien, Senioren, Menschen mit stark schwankendem Erwerbseinkommen) nicht unnötig eingeschränkt wird.“
Leider muss man sagen, Herr Dr. Optendrenk: Ihre Bundesregierung und der ihr folgende Bundestag haben diesem Anliegen nicht Rechnung getragen und sind dem Weg im Bundesrat nicht gefolgt.
Nun hat das, was dann am Ende bei dem Gesetz herausgekommen ist, wie so oft bei solch diffizilen Angelegenheiten, Licht und Schatten.
Positiv ist aus unserer Sicht zu bewerten, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung im Einzelfall nur dann negativ ist, wenn sie aufgrund einer Wertung sämtlicher Umstände zu dem Ergebnis kommt, dass der Verbraucher bzw. die Verbraucherin den Kredit in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr bedienen kann. In diesem Fall ist es aber auch – darauf hat der Kollege Kümmerling eben schon hingewiesen …
(Heiterkeit bei allen Fraktionen – Zuruf: Kümmerling?)
– Entschuldigung, Kollege Kämmerling.
(Zuruf: Prost!)
Um diese Uhrzeit darf man schon mal einen kleinen Versprecher haben.
(Zuruf: Nur Jägermeister!)
In diesem Fall ist es sinnvoll, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Verträgen zu schützen – darauf hatten Sie, lieber Kollege Kämmerling, eben hingewiesen –, die sie finanziell überfordern.
Problematisch ist hingegen, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung im Ergebnis zu einer Erschwernis der Eigentumsbildung für junge Familien führen kann. Insofern, Herr Witzel: Ja, auch dieser Kritik kann man etwas abgewinnen, die Sie in der Tat etwas drastisch vorgetragen haben.
Allerdings kommt Ihr Antrag aus unserer Sicht deutlich zu früh, weil uns – anders, als es eben geschehen ist – jedenfalls noch keine empirischen Daten vorliegen, aufgrund deren wir jetzt schon beurteilen könnten, wie sich das Ganze auf dem Kreditmarkt tatsächlich entwickelt hat.
Uns fehlen für eine abschließende Bewertung die konkreten Zahlen und andere Hinweise, die Ihre dargelegten Fakten belegen.
(Ralf Witzel [FDP]: Deutscher Bundestag!)
– Ja, Sie rekurrieren im Übrigen aus unserer Sicht – und das ist hier auch eben in der Debatte sehr stark betont worden – sehr stark auf junge Familien. Es ist auch nicht falsch, darauf einen Blick zu haben, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Erwerbstätigkeiten dazu führen können, dass im wachsenden Alter das Vermögen steigt, der Lohn auch steigt. Da sind wir gar nicht so weit von Ihnen weg.
Was mich aber unheimlich umtreibt – und das hat auch diese Richtlinien-Umsetzung bis jetzt nicht geleistet –, ist die ältere Generation. Wenn man sich überlegt, was wir mit der älteren Generation machen: Das sind häufig auch Leute mit kleinem Portemonnaie, die werden schnell mal bei Handyverträgen oder bei Verbraucherkrediten abgezockt. Wenn die aber dann umgekehrt mal zur Bank oder zur örtlichen Sparkasse hingehen wollen, dann kriegen die keinen Kredit mehr, spätestens wenn sie 60 sind. Ich weiß das aus Freundeskreisen eben auch.
Und das ist, wenn man sich die Realität – im Moment Niedrigzinsphase – ansieht, natürlich genau der falsche Ansatzpunkt an dieser Stelle. Deswegen gilt unser Augenmerk, insbesondere jetzt mit Blick auf die Zukunft und die Bewertung des Gesetzes, dieser älteren Generation, weil wir es für ein Unding halten, diese Menschen pauschal sozusagen von der Investition auszuschließen, die man vorfinanziert.
Deswegen richtet sich unser Entschließungsantrag auch an die Bundesregierung, die an dieser Stelle nachbessern müsste, wie auch an einigen anderen Stellen.
Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.
Hans Christian Markert (GRÜNE): Darum fordern wir, Frau Präsidentin, die Landesregierung mit unserem Entschließungsantrag auf, sich bei der Bundesregierung für entsprechende Nachbesserungen einzusetzen und diese Gerechtigkeitslücke viel stärker im Sinne eines guten, nachhaltigen und sozialverträglichen Verbraucherschutzes zu schließen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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