Gudrun Zentis: „Es gilt, die Position und die Rechte von Bergbaugeschädigten in Schieds- und Anrufungsstelle zu stärken, damit sie tatsächlich auf Augenhöhe mit dem Bergbauunternehmen verhandeln können.“

Antrag von SPD, CDU, GRÜNEN und Piraten zu Bergbaubetroffenen

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Gudrun Elisabeth Zentis (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut, heißt es in einem Sprichwort. Es hat in der Tat lange gedauert, bis wir uns auf der Grundlage der vorliegenden Anträge von SPD und Grünen, Piraten und CDU auf diesen Antrag verständigen konnten. Unsere unterschiedlichen Sichtweisen und Einschätzungen zu vielen Problematiken und Folgen des Bergbaus wurden sehr deutlich. Dieser Antrag ist ein Kompromiss der antragstellenden Fraktionen, getragen von der Überzeugung, wie es auch Kollege Wirtz sagte, dass es insbesondere gegenüber dem Bund für die Betroffenen vorteilhaft ist, geschlossen aufzutreten, wenn es darum geht, im Rahmen einer Bundesratsinitiative das Bundesbergrecht, insbesondere § 120, zu ändern.
Die FDP-Fraktion hat diesen langen Weg am Ende der Strecke verlassen, weil sie den Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Braunkohleverstromung nicht teilt. Wer Klimawandel immer noch verneint, wer immer noch keinen Zusammenhang zwischen Abbau, Verstromung und Auswirkungen auf das Klima sieht, hat sein Wissen nicht erweitert oder ignoriert Tatsachen zugunsten wirtschaftlicher Interessen Einzelner.
(Beifall von den GRÜNEN)
Klimaschutz ist mit uns nicht verhandelbar. Uns geht es um eine Verbesserung der Gesamtsituation der vom Bergbau betroffenen Menschen. Dazu zählen gute Luft, sauberes Wasser, wenig Lärm genauso wie eine liebens- und lebenswerte Natur, in der der Mensch Erholung findet, beispielsweise durch Grünvernetzungen und durch größere Abstände zur Tagebaukante. Von den Standards, die bei Windkraftanlagen gefordert werden, ist der übertägige Abbau weit entfernt.
Auch im Steinkohlebereich ist es gelungen, uns gemeinsam auf Verbesserungen für die Betroffenen zu verständigen. So müssen, wie bereits in der Transparenzinitiative festgehalten, die Interessen der Betroffenen auch nach dem Auslaufen des Steinkohlebergbaus 2018 gesichert bleiben.
Zudem haben wir die Diskussion zum erweiterten Betrachtungszeitraum des Markscheidewesens und zur Risswerkführung aufgegriffen.
Wir sind nicht diejenigen, die Einzelinteresse Privilegierter vertreten. Nein, wir wollen die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes vertreten, unabhängig vom Geldbeutel.
Deshalb gilt es, die Position und die Rechte von Bergbaugeschädigten in Schieds- und Anrufungsstelle zu stärken, damit sie tatsächlich auf Augenhöhe mit dem Bergbauunternehmen verhandeln können und es nicht eine Auseinandersetzung zwischen David und Goliath gibt – nicht zu vergessen, dass David am Ende als Sieger vom Platz ging.
Selbst gutwillige Beteiligte zeigen an, dass es hier insbesondere in der Anrufungsstelle für Betroffene aus dem Braunkohlerevier erhebliche Defizite gibt. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Ich bitte, dass sich das zuständige Ministerium umgehend dieses Problems annimmt.
(Beifall von den GRÜNEN)
Die vertraglichen Vereinbarungen der Transparenzinitiative sind einzuhalten, wenn das Unternehmen nicht weiter an Glaubwürdigkeit verlieren will.
Wir begrüßen die rot-grüne Koalitionsvereinbarung zur Beweislastumkehr, die für uns eine Sache der Gerechtigkeit zwischen den Betroffenen des über- und untertägigen Abbaus ist, dass diese rot-grüne Koalitionsvereinbarung eine große Mehrheit in diesem Parlament findet sowie die Sicherung der Interessen der Betroffenen des Steinkohleabbaus nach 2018.
Ich danke allen, die sich an diesem Antrag beteiligt haben, die konstruktiv bis zum Schluss mitgearbeitet haben und nicht kurzfristig ausgestiegen sind mit Änderungswünschen, die gar nicht mehr einzuarbeiten und umzusetzen waren. Damit haben Sie sich selbst ins Abseits gestellt und sich selbst ein Knock-out versetzt. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN)