Gönül Eğlence (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Freundinnen und Freunde der demokratischen Fraktionen! Der FDP kann es mal wieder nicht schnell genug gehen. Ich muss Ihnen aber sagen: Ihre Forderung findet sich in fast demselben Wortlaut im Maßnahmenpaket vom 11.09.2024 unter Punkt 2 der landespolitischen Maßnahmen von „Säule II: Migration“ mit dem Titel „Ausschöpfen der Regelung des § 47 Abs. 1a AsylG zur Entlastung der Kommunen (unbefristete Wohnverpflichtung für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern)“ wieder. So weit, so geklärt.
Damit einhergehend muss auch klar sein, dass eine Wohnverpflichtung in diesem Ausmaß einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Menschen darstellt. Wir sollten also nicht im Abstrakten bleiben, sondern uns vor Augen führen, welche praktischen Auswirkungen solche Maßnahmen auf das Leben der einzelnen Menschen haben.
Zunächst ist also festzuhalten – Herr Lürbke, ich würde mich freuen, wenn Sie zuhören würden –, dass das Recht auf Asyl ein individuelles Grundrecht ist. Das heißt, dass jeder Fall für sich und auf Grundlage der individuellen Lebenslagen geprüft werden muss. Eine pauschale Zu- oder Aberkennung des Bleiberechts im Vorfeld ist demnach nicht so einfach möglich. Alles steht unter Vorbehalt.
Klar ist auch, dass wir uns darüber im Klaren sein müssen, welchen Zweck diese Maßnahmen haben sollen. Grundsätzlich geht es um eine Abwägung in Bezug auf das berechtigte Anliegen, Kommunen zu entlasten, indem sie weniger Menschen zugewiesen bekommen. Deshalb hat die Landesregierung ihr Engagement bei der Unterbringung von Menschen inzwischen übrigens auf 41.000 Plätze ausgebaut und baut es auch weiter aus.
Darüber gibt es für Kommunen die Eins-zu-eins-Anrechnung der Bewohner*innen von Landesunterkünften auf das kommunale Aufnahmesoll. Dies haben wir durch die Reform des FlüAG 2023 erreicht. Auch da konnte eine deutliche Entlastung der Kommunen erreicht werden.
Auf der anderen Seite der Abwägung steht, wie Menschen möglichst schnell einen Weg in diese Gesellschaft finden können. Ziel ist ja, für alle Beteiligten schnell Maßnahmen anbieten zu können, die eine Anbindung bzw. Bindung an unsere Gesellschaft ermöglichen.
Das bringt mich zu meinem nächsten Punkt. Die Wohnverpflichtung ist kein Wert an sich. Menschen einfach nur den Zugang zu Angeboten zu erschweren, weil man geringe Bleibeperspektiven unterstellt, ist kein migrationspolitisches Ziel – jedenfalls kein sinnvolles. Je länger Menschen in Unsicherheit bzw. mit ungeklärten Aufenthaltsstatus – ja, das ist die Mehrzahl von „Status“ – leben, umso schwieriger wird ihre spätere Integration. Deshalb wird erst mit der Beschleunigung von Verfahren ein Schuh daraus. Auch das ist allerdings im Maßnahmenpaket folgerichtig abgebildet. Die Stärkung im Justizbereich hat das Ziel, für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen.
Ich hoffe, dass dies unser aller letzte Reden in diesem Jahr sind, und wünsche Ihnen schöne Feiertage. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)