Gönül Eğlence: „Wir sorgen für mehr Vertrauen in einen Staat, der für alle da ist“

Zum Entwurf der Landesregierung für ein Landesantidiskriminierungsgesetz - erste Lesung

Portrait Gönül Eglence

Gönül Eğlence (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich freue mich wahnsinnig, dass wir heute in NRW ein Landesantidiskriminierungsgesetz bekommen.

(Beifall von den GRÜNEN)

– Genau, das kann man feiern. Ich freue mich deshalb, weil wir damit für mehr Vertrauen sorgen: Vertrauen in einen Staat, der für alle da ist. Wir erkennen nämlich an, dass Diskriminierung oft komplex ist, mehrfach wirkt, gleichzeitig passiert und nicht abschließend definiert werden kann.

Vor allem signalisieren wir mit diesem Gesetz allen, die diskriminiert werden, ob aufgrund von Rassismus, Antisemitismus oder Antiziganismus, wegen des Geschlechts, der Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung: Wir dulden das nicht.

In unseren Behörden arbeiten Menschen in Strukturen, die oft älter sind als viele von uns. Genau deshalb braucht es ein Update. Unsere Gesellschaft hat sich weiterentwickelt, und unsere Standards müssen dieser Entwicklung standhalten.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Nordrhein-Westfalen ist vielfältig. Vielfalt ist kein Sonderfall, auch wenn andere Leute das gerne leugnen wollen. Es ist Realität. Gleichzeitig ist aber auch Diskriminierung für viele Menschen Realität.

Zuletzt hat das die InRa-Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes festgestellt. Fast jeder fünfte Mensch berichtet von Benachteiligung bei Ämtern. Insbesondere betroffen sind schwarze Menschen und Menschen mit sichtbaren Behinderungen – nicht irgendwo, sondern in Behörden, in Schulen, in Kontakt mit Sicherheitsbehörden.

Genau da setzt dieses Gesetz an. Dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hier nicht greift, haben wir schon gehört. Wir schaffen erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für den Schutz vor Diskriminierung im staatlichen Handeln. Wir schließen diese Lücke mit klaren Regeln, mit klaren Verfahren und mit klaren Rechten für Betroffene.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wer Diskriminierung durch oder innerhalb von Landesbehörden erlebt, hat künftig einen Anspruch auf Abhilfe, also darauf, dass ein diskriminierender Zustand beendet wird. Ein Beispiel: Eine Schülerin, gleiche Leistung wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler, aber bei der Empfehlung zur weiterführenden Schule haben die Eltern das Gefühl, ihr Kind sei anders bewertet worden – ohne genau zu wissen, woran es liegt.

Genau hier hilft das Gesetz. Es sorgt dafür, dass Verfahren nachvollziehbar und überprüfbar sind. Es gibt auch der Institution die Gelegenheit, im Zweifel Änderungen vorzunehmen, die dann für Abhilfe sorgen. Denn genau darum geht es.

Das schützt nicht nur Betroffene, es stärkt auch die Beschäftigten, weil es ihnen Rückhalt, Klarheit und Sicherheit im eigenen Handeln gibt.

Wir sorgen also für Qualitätssicherung im Rechtsstaat, damit staatliches Handeln für alle gleich gut funktioniert. Mit dem LADG und der Landesantidiskriminierungsstelle verankern wir ein Leitprinzip: eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Das bedeutet, Verwaltung wird nicht nur reagieren, sondern kann und soll und wird vorausschauend handeln.

Ich will einmal kurz persönlich werden. Sie können sich wirklich nicht vorstellen, wie im öffentlichen Raum Menschen wie ich, die einen nicht deutsch klingenden Namen haben und zu diesem Thema sprechen, diskreditiert werden nur aufgrund dessen und dann gleich gesagt wird: Ach, die ist doch selber so eine. – Das finde ich wichtig, an dieser Stelle zu erwähnen.

Dieses Gesetz ist deshalb eine Einladung, gemeinsam besser zu werden.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Volkan Baran [SPD])

Es ist eine Erinnerung für die Menschen in diesem Land: Ihr habt alle Rechte, und ihr werdet gesehen.

Es ist ein Angebot auch an die Verwaltung: Ihr bekommt klare Regeln, Orientierung und Sicherheit im Handeln. – Denn es geht um Vertrauen in unseren Staat, in unsere Demokratie und in das Versprechen, dass Gleichbehandlung kein Ideal bleibt, sondern gelebte Realität ist. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

 

Der zweite Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt von

Gönül Eğlence (GRÜNE): Ich will mich noch einmal zu Wort melden als Bürgerrechtlerin, was die FDP ja offensichtlich nicht mehr ist, und die zivilgesellschaftlichen Vereinigungen und NGOs verteidigen. Diese Form von Generalverdacht, die aus der rechten Ecke in diesem Parlament gerade gekommen ist, können und wollen wir nicht dulden. Die Zivilgesellschaft ist ein Standbein unserer Demokratie.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der AfD – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Mit Ihnen rede ich gar nicht! – Zurufe von der AfD)

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