Eileen Woestmann (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich finde es gut, dass wir heute über die Tagespflege sprechen, weil die Tagespflege ein wichtiges Angebot für Familien in unserem Land ist. Sie ist vor allem für die Kinder gut, die das dritte Lebensjahr noch nicht erreicht haben, die also im Alter von ein bis drei Jahren sind, weil diese Betreuungsform sehr familienähnlich ist.
In der Regel entsteht eine enge Beziehung zwischen der Tagespflegeperson und dem Kind, aber auch zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern. Wir beobachten außerdem, dass es bei gut eingewöhnten Tagespflegekindern in der Regel weniger Personalwechsel gibt. Damit ist eine hohe Kontinuität für kleine Kinder sichergestellt. Das ist gerade zentral, je jünger die Kinder sind.
Die Gruppen sind kleiner und deswegen für viele Kinder am Anfang ihrer Kita-Karriere ein Pluspunkt, weil sie sich erst einmal in einer kleineren Gruppe zurechtfinden können.
Trotzdem gibt es auch das Wunsch- und Wahlrecht im SGB VIII. Das ist richtig und wichtig. Das bedeutet, dass Eltern frei wählen können, ob sie ihr Kind in die Kindertagespflege oder in die Kita geben möchten.
Es gibt allerdings auch Gründe, die gegen eine Kindertagespflegeperson im U3-Bereich und für eine Kita sprechen. Zum Beispiel haben Eltern Angst, dass sie sich erneut mit einer Eingewöhnung beschäftigen müssen, die viel Zeit in Anspruch nehmen kann, oder sie haben die Sorge, dass sie, wenn das Kind drei ist, den Kita-Platz vielleicht nicht mehr sicher haben.
Es ist richtig und wichtig, dass es dieses Wunsch- und Wahlrecht gibt. Deswegen werden sowohl die Kindertagespflege als auch die Kitas von Landesseite gefördert und unterstützt.
Wenn wir uns die Frage nach der konkreten Ausgestaltung stellen, müssen wir berücksichtigen, dass die Kindertagespflege im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach KiBiz und SGB VIII von den Kommunen selbst organisiert wird. Ja, das führt zu verschiedenen Bedingungen in den Kommunen. Das ist bekannt, und das will, denke ich, auch niemand von der Hand weisen. Dazu gehört, dass die Bedingungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind.
(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Weil das ein Naturgesetz ist!)
Wenn wir mit Kindertagespflegepersonen sprechen, hören wir, dass immer wieder zwei Schieflagen benannt werden. Das ist zum einen die Urlaubs- und Krankheitsvertretung und zum anderen die fehlende Vergütung bei Eingewöhnungen.
Herr Hafke, Sie haben vorhin gesagt, dass die kommunalen Satzungen intransparent und nicht eindeutig geregelt sind. Das ist zutreffend, aber dann liegt es an den Kommunen und nicht unbedingt am Land, da nachzusteuern.
(Marcel Hafke [FDP]: Wer hat denn die Kommunalaufsicht?)
Denn das Land kann nicht in die kommunalen Satzungen eingreifen und Vorgaben machen.
(Marcel Hafke [FDP]: Wer hat denn die Kommunalaufsicht, wenn Gesetze nicht eingehalten werden?)
Die Frage der Finanzierung ist ebenfalls spannend. Denn die Kindertagespflege wird nicht wie die Kitas finanziert, sondern im Rahmen eines Zuschusses und vor allem aus den BAG-JH-Mitteln. BAG-JH-Mittel sind die Mittel aus dem Belastungsausgleich Jugendhilfe, die vom Bund finanziert werden und mit denen die Kosten der Kindertagesbetreuung sowohl für die Kindertagespflege als auch für die Kitas ausgeglichen werden.
Natürlich sind die Kommunen gehalten, das Geld für die Kindertagespflege und auch für die Kitas einzusetzen. Wenn sie das nicht machen, dann brauchen wir uns als Kinder- und Familienpolitiker im Land nicht darüber zu streiten, dass wir das nicht richtig finden. Dann sind erst einmal die Kommunen verantwortlich, dafür zu sorgen, dass es anders läuft.
Sie fordern höhere Zuschüsse für die Aus- und Weiterbildung. Genau das steht im Eckpunktepapier; die Ausbildungsoffensive denkt auch die Kindertagespflegepersonen mit.
Wir begrüßen es, dass wir diesen Antrag im Ausschuss weiterberaten werden, und stimmen der Überweisung daher zu. – Vielen Dank.
(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
