Dr. Volkhard Wille: „Mit den Gesetzesanpassungen schafft die Landesregierung Rechtssicherheit“

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Agrarpolitik und zum Landesnaturschutzgesetz - zweite Lesung

Portrait Dr. Volkhard Wille

Dr. Volkhard Wille (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zum einen formale Fragen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach Vorgaben des EU-Rechts geregelt. Zum anderen wird mit zwei formalen Anpassungen und Änderungen im Landesnaturschutzgesetz ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands geleistet und Rechtssicherheit beim Vollzug des EU-Naturschutzrechts geschaffen. Ich will vor allen Dingen auf die letzten beiden Punkte eingehen.

Bisher laufen die Schutzgebietsverordnungen für Naturschutzgebiete außerhalb von Landschaftsplangebieten nach 20 Jahren automatisch aus und müssen in einem aufwendigen Beteiligungsprozess erneuert werden, und das völlig unabhängig davon, ob es überhaupt sachliche Gründe für eine Anpassung der Verordnung gibt. Diese automatische Verfallsfrist wird dem langfristigen gesetzlichen Schutz-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsgebot im Naturschutz nicht gerecht, beschäftigt aber die beteiligten Verwaltungen und Verbände monatelang. Natürlich können bestehende Verordnung jetzt und auch in Zukunft jederzeit vom Verordnungsgeber geändert werden, aber eben nur dann, wenn es einen Anlass und eine sachliche Notwendigkeit gibt.

Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, die bestimmten fachlichen Kriterien entsprechenden Gebiete der EU zu melden. Es geht darum, die jeweils wichtigsten Lebensräume bedrohter Arten nach rein fachlichen Kriterien auszuwählen, abzugrenzen und dem Regelwerk der Natura-2000-Richtlinie zu unterstellen.

Die Landesregierung hat in einem seit 2019 andauernden Auswahlprozess drei Gebiete nachgemeldet. Sie unterliegen so lange einer Veränderungssperre, bis sie nach nationalem Recht, hier § 52 Landesnaturschutzgesetz, geschützt sind. Mit den vorliegenden Gesetzesanpassungen schafft die Landesregierung Rechtssicherheit und die Möglichkeit, Eingriffe und Nutzungsveränderungen in einem entsprechenden Genehmigungsverfahren zu ermöglichen.

In diesem Sinne freue ich mich über eine breite Zustimmung für dieses Gesetz bei der anstehenden Abstimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)28