Dr. Volkhard Wille (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt schon das Wesentliche diskutiert. Deshalb möchte ich das jetzt nicht wiederholen. Der Gesetzentwurf wurde verabschiedet. Von daher hat sich der SPD-Antrag aus meiner Sicht erledigt. Ich frage mich auch, warum diese Debatte über den Ministeriumszuschnitt nach zweieinhalb Jahren, also zur Halbzeit der Legislaturperiode, geführt wird. Die hätte man entweder ganz am Anfang oder ganz am Ende führen können, aber nicht jetzt.
Die Regierungsparteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben sich im Rahmen ihres Koalitionsvertrages auf einen veränderten Ministeriumszuschnitt verständigt. Das ist eigentlich eine ganz normale Sache und führt jetzt dazu, dass in der Praxis geprüft werden muss, ob die erhofften Synergien eintreten. Auch die nachgeordneten Behörden müssen angepasst werden.
Ich möchte die Verfahrenskritik meines Kollegen Höner bestärken. Der Gesetzentwurf ist, wie gesagt, gerade beschlossen worden und der Antrag gegenstandslos. Sich darüber zusätzliche Redezeit zur gleichen Sache zu besorgen und keine verbundene Debatte zu führen, ist schon ein bisschen irritierend. Die SPD hatte doch im Ausschuss ausreichend Gelegenheit, ihre Position einzubringen. Auf ihren Wunsch hin haben wir auch eine Anhörung durchgeführt.
(Beifall von der CDU – René Schneider [SPD]: Gott sei Dank! Gott sei Dank!)
Sie hatten, wie üblich, im Gesetzgebungsverfahren jede Möglichkeit, Ihre Position zu äußern und haben das auch getan. Was soll das also hier, so einen Schauantrag zur gleichen Sache zu stellen und ein Gesetzgebungsverfahren, das wir gerade abgeschlossen haben, noch einmal zu diskutieren?
Wir werden Ihren Antrag natürlich ablehnen, zeigen aber auch großes Unverständnis über diese Doppeldiskussion, die wir hier gerade führen. – Vielen Dank.
(Beifall von der CDU – Zuruf von René Schneider [SPD])