Dr. Volkhard Wille: „Ein Ausgleich zwischen Tier- und Artenschutz und Landwirtschaft“

Zum Antrag der SPD-Fraktion "Wolfsland NRW"

Portrait Dr. Volkhard Wille

Dr. Volkhard Wille (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2018 hat sich der Wolf wieder in NRW angesiedelt. Die letzten offiziellen Monitoringdaten stammen aus dem Meldejahr 2023/2024 und dokumentieren insgesamt sechs Wolfsterritorien in NRW.

Seitdem ist das Rudel im Bereich Schermbeck seit einem Dreivierteljahr verschwunden, sodass sich der Gesamtbestand vermutlich eher verringert hat und auf schätzungsweise 20 bis 30 Tiere zu taxieren ist. Auch die Zahl der Weidetierrisse hat in den letzten Monaten deutlich abgenommen. Gleichzeitig wandern regelmäßig einzelne Wölfe durch NRW.

Ich erwähne diese Zahlen, um deutlich zu machen, wie groß das Problem ist – bzw. wie groß es eben nicht ist.

Mit dem Wolf hat sich eine seit Langem in NRW ausgestorbene Tierart wieder angesiedelt. Das ist aus Sicht des Natur- und Artenschutzes erfreulich, aber es führt auch zu Problemen mit der Weidetierhaltung. Anders als im SPD-Antrag behauptet – dort heißt es: „die Forderungen aus der vergangenen Wahlperiode weiterhin nicht bearbeitet und umgesetzt“ –, hat Umweltminister Krischer seit 2022 die verschiedenen Maßnahmen zum Ausgleich der Belange von Natur- und Artenschutz auf der einen und der Weidetierhaltung auf der anderen Seite laufend weiterentwickelt.

Dazu gehören unter anderem die Finanzierung umfangreicher Maßnahmen für einen umfassenden und sicheren Herdenschutz sowie die Entschädigung für Risse an die jeweiligen Tierhalter. Die dafür geltende Förderkulisse wurde laufend an die Verbreitung der Wölfe in NRW angepasst. Die Ausweitung der Herdenschutzförderung ist bereits für die Hälfte der Landesfläche erfolgt und soll nun auf die gesamte Landesfläche ausgeweitet werden.

Mit dem Aufbau eines Netzwerks von ehren- und hauptamtlichen Wolfsberaterinnen haben wir die Grundlage für eine umfassende Beratung von Tierhaltenden geschaffen. Mit kontinuierlicher Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit möchten wir die Tierhaltenden dabei unterstützen, Präventionsmaßnahmen wie den Bau von Elektrozäunen durchzuführen und die Instandhaltung zu gewährleisten. Aufgrund des erhöhten Aufwandes ist dies gerade für Hobby-Tierhalter nicht immer einfach. Doch nur wenn ein möglichst hoher Anteil der Weidetierhalter diesen anspruchsvollen Herdenschutz umsetzt, wird es den Wölfen richtig schwergemacht.

Außerdem wollen wir das Monitoring über die Wolfsbestände weiter ausbauen, um über die Population Bescheid zu wissen und das Management entsprechend anpassen zu können. Dies soll insbesondere durch die Einbeziehung der Jägerschaft auf eine noch breitere Datengrundlage gestellt werden.

Als letzter Schritt: Werden ordnungsgemäß aufgestellte Schutzzäune von den Wölfen mehrfach überwunden, sollen diese verhaltensauffälligen Wölfe als letzte Maßnahme auch abgeschossen werden dürfen. Hierzu steht bereits insbesondere das in den letzten Monaten entwickelte sogenannte Schnellabschussverfahren zur Verfügung.

Die für Abschüsse notwendigen Rechtsgrundlagen in NRW wurden und werden laufend angepasst. Dies geschieht in einem sich ständig ändernden rechtlichen Umfeld, da EU und Bund regelmäßig den Rechtsrahmen anpassen. Das ist von einigen Kollegen bereits erwähnt worden.

NRW zeigt mit diesem pragmatischen Weg, dass ein Zusammenleben von Weidetieren und Wölfen möglich ist und dass unser Ansatz einen Ausgleich zwischen Tier- und Artenschutz und Landwirtschaft ermöglicht.

Nachdem wir am 7. Mai 2025 die anderen Anträge im Fachausschuss abgestimmt und den Antrag der Regierungsparteien von CDU und Grünen beschlossen haben, haben sich aus unserer Sicht der vorliegende SPD-Antrag und der Entschließungsantrag der FDP erledigt. Wir lehnen daher beide ab. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Mehr zum Thema

Naturschutz