Dr. Volkhard Wille (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsparteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben sich im Rahmen ihres Koalitionsvertrags auf einen veränderten Ministeriumszuschnitt verständigt. Die Bereiche „Landwirtschaft“ und „Verbraucherschutz“ bilden das MLV und die Bereiche „Umwelt“, „Naturschutz“ und „Verkehr“ das MUNV. Das ist eigentlich ein ganz natürlicher Vorgang.
Das führt nun dazu, dass auch die nachgeordneten Behörden angepasst werden. Das Nationalparkforstamt Eifel wird aus dem Landesbetrieb Wald und Holz ausgegliedert und in das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, zukünftig LANUK, eingefügt. Das Aufgabengebiet „Nationalparke“ soll zukünftig in einer neuen eigenständigen Abteilung des bisherigen LANUV wahrgenommen werden.
Das Aufgabengebiet umfasst von der Erfüllung des Schutzzwecks des Nationalparks sowie des gesetzlichen Auftrags zur wissenschaftlichen Umweltbildung und Umweltbeobachtung über die naturkundliche Bildung und das Naturerlebnis bis hin zur Besucherlenkung ein breites Aufgabenportfolio von fachlichen und hoheitlichen Aufgaben.
Im Gegenzug werden die Bereiche „Verbraucherschutz“ und „Ernährung“ aus dem LANUV genommen und dazu das neue Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung LAVE gegründet. Das LAVE übernimmt damit zukünftig die vielfältigen Aufgaben der Sicherung von Verbraucherinteressen, der Überwachung von Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, des Agrarmarktes sowie des Bereichs der Ernährungsangelegenheiten.
Die Neugründung des LAVE sowie die Eingliederung des Nationalparkforstamte Eifel in das bisherige LANUV wird als schlanke Lösung mit möglichst geringem Aufwand unter Beibehaltung der Standorte erfolgen. Die beim bisherigen LANUV bzw. beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW vorhandenen Strukturen im Zentralbereich sollen, soweit möglich und sachgerecht, jeweils weiterhin genutzt werden. Dadurch wird der Einrichtungsumfang gering gehalten und der Bedarf an Sachmitteln und Stellen auf das Notwendige beschränkt. Mehraufwand wie zum Beispiel zusätzliche Liegenschaften oder der Umzug eines ganzen Dienstsitzes werden dadurch vermieden.
Man kann solche Entscheidungen nicht allein anhand der Kosten beurteilen, sondern bei den Behörden geht es natürlich auch um die Fachfragen und um die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben der jeweils fachkundigen Personen. Da kann man nicht bei allem sagen: Das ist zu viel, das darf nichts kosten. – Manche Dinge sind um einmal erforderlich und müssen entsprechend finanziert werden.
Natürlich kann man zu den getroffenen Entscheidungen des Ministeriumszuschnitts und den sich daraus ergebenden Folgen unterschiedliche Meinungen haben. Aber jetzt gilt diese Entscheidung, und sie sollte konsequent umgesetzt werden. Eine Bilanz kann man zum Ende der Legislaturperiode ziehen und dann gegebenenfalls auch noch mal darüber reden. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)