Dr. Robin Korte: „Mit diesen zusätzlichen Haushaltsmitteln und Sicherheiten sichern wir die Handlungsfähigkeit der Kommunen“

Zum Entwurf der Landesregierung zum Haushaltsgesetz, Einzelplan Kommunales und zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 - zweite Lesung

Portrait Robin Korte

Dr. Robin Korte (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten wurde wohl eine Haushaltsdebatte des Landtags vonseiten unserer Kommunen und hier insbesondere vonseiten der Kämmerinnen und Kämmerer mit so großen Erwartungen begegnet wie in diesem Jahr.

(Kirsten Stich [SPD]: Sie werden enttäuscht.)

Denn die zentrale Aufgabe, vor der diese Landesregierung wie möglicherweise keine vor ihr steht, ist nichts weniger als die wirtschaftliche, soziale und – in die Zukunft geschaut – auch klimapolitische Existenzsicherung unserer Städte, Gemeinden und Kreise in Zeiten einer umfassenden Krise der öffentlichen Haushalte.

Die Beschlüsse, die wir mit diesem Haushalt fassen werden, zeigen: Die Landesregierung stellt sich dieser Aufgabe. CDU und Grüne stehen an der Seite unserer Kommunen, hören zu und handeln danach.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Für dieses Prinzip steht zuallererst das vorliegende Gemeindefinanzierungsgesetz, das GFG, das im kommenden Jahr für Rekordzuweisungen in Höhe von über 15 Milliarden Euro an unsere Städte, Gemeinden, Kreise und natürlich auch die Landschaftsverbände sorgen wird und damit eine solide Grundlage für die kommunale Handlungsfähigkeit schafft.

Auch wenn das vorliegende Gesetz naturgemäß nicht jede und jeden zu hundert Prozent zufriedenstellen kann, wird es – das hat die Sachverständigenanhörung klar gezeigt – von der kommunalen Familie in ihrer Breite mitgetragen.

(Lachen von Jochen Ott [SPD] – Kirsten Stich [SPD]: Von wem denn?)

Im Gegensatz zum vergangenen Jahr, in dem der Streit nicht zu überhören gewesen sein muss, überwog in der Anhörung unter den kommunalen Spitzenverbänden eindeutig die Anerkennung, dass das GFG 2023 in seiner Höhe der Rekordinflation trotzt und in seiner Verteilung in dieser Situation einen guten Kompromiss darstellt.

Anerkennung gefunden hat insbesondere auch die Tatsache, dass es 2023 keinen Vorwegabzug zur Rückzahlung der in den vergangenen beiden Jahren kreditierten Mittel in Höhe von insgesamt fast 1,5 Milliarden Euro geben wird. Das ist für das kommende Jahr immerhin eine Summe, die dem Dreifachen der bereits angesprochenen Klima- und Forstpauschale entspricht.

Die Zitate, die Sie, lieber Herr Moor, aus meiner Sicht aus dem Zusammenhang gezogen in den Raum werfen, geben jedenfalls nicht die Haltung der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung wieder – die kommunalen Spitzenverbände, die durchaus einen realistischen und wertschätzenden Blick auf die Gesamtlage und auf dieses Gemeindefinanzierungsgesetz gerichtet haben.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zuruf von Kirsten Stich [SPD])

Ich will auf die Details der GFG-Konstruktion nicht näher eingehen, darüber hinaus aber nicht außen vor lassen, dass in der Sachverständigenanhörung natürlich auch Fragen an die Zukunft des kommunalen Finanzausgleichs formuliert wurden. Das betrifft vor allem die Frage der Altschulden, die auch in dieser Anhörung verständlicherweise ihren Raum eingenommen hat.

Vor dem Hintergrund bin ich der Kommunalministerin und dem Landesfinanzminister außerordentlich dankbar, dass sie Wort halten und der Bundesregierung erstmals – ich betone: erstmals – konkrete Gespräche über eine Altschuldenlösung in einer ranghoch besetzten Arbeitsgruppe abgerungen haben.

Wenn wir uns auch die in diesem Haushalt oft genug diskutierte Entstehungsgeschichte der Altschulden vor Augen führen, dann ist es doch das Mindeste, dem Bund seine Mitverantwortung für Problem und Lösung hier vor Augen zu führen und zu fordern, dass er sich an der Lösung der Altschuldenfrage beteiligt. Gleichzeitig gilt das zentrale Versprechen, das unsere Regierungskoalition wiederum erstmals verbrieft hat: Wir werden als Land handeln, auch wenn der Bundeskanzler und der Bundesfinanzminister weiterhin auf Zeit spielen sollten, weil wir wissen, dass eine Altschuldenlösung gerade in der jetzigen Zeit so wichtig für unsere Kommunen ist.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Jochen Ott [SPD]: Das war Herr Scholz, der das angetrieben hat!)

Ich will noch zwei weitere Punkte ansprechen, die zwar nicht originär im Haushaltsgesetz und auch nicht im GFG stehen, die die kommunale Familie und ihre Finanzen aber dennoch umso stärker beschäftigen. Es war aus kommunaler Sicht ein extrem wichtiges und gutes Zeiten unserer Landesregierung, dass sie mit offenen Ohren in den Kommunalgipfel gegangen ist und gehandelt hat.

Herausgekommen ist 1 Milliarde Euro für die Kommunen, davon stammen 500 Millionen Euro zusätzlich aus dem Landeshaushalt. Das ist Geld, das angesichts der anhaltenden Unsicherheiten für die kommunalen Haushalte auch dringend gebraucht wird. Dies ist einvernehmlich und ohne langes Feilschen geschehen.

Nicht in diesem Haushalt zu finden, aber essentiell wichtig für unsere Kommunen ist der von der Regierungskoalition gespannte Sicherheitsschirm für unsere kommunalen Stadtwerke in Höhe von 5 Milliarden Euro. Insofern ist es an dieser Stelle auch nicht redlich, wenn man hier so tut, als sei es mit dem GFG, auch wenn es gut ist, schon alles gewesen, was unsere Koalition für die Kommunen tut. Denn gerade mit diesen zusätzlichen Haushaltsmitteln und Sicherheiten sichern wir als Koalition die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Nichts wird wichtiger sein in den kommenden Monaten, die für uns alle anstrengend werden, vor allem aber für die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen vor Ort.

Ich fasse zusammen: Als regierungstragende Fraktionen übernehmen wir mit diesem Haushalt und darüber hinaus die Verantwortung für eine solide, seriöse, gerechte und belastbare Finanzierung unserer Kommunen und sichern die Handlungsfähigkeit vor Ort mit zusätzlichen Mitteln für die Aufwendungen im Rahmen der Coronapandemie und der Unterbringung und Integration Geflüchteter, mit einem Sicherheitsschirm für die Stadtwerke, mit einem transparenten Gebührenrecht und pragmatischen Regelungen im Haushaltsrecht – darüber werden wir gleich noch sprechen – und ab 2024 zusätzlich auch mit einem Angebot zur Lösung der Altschuldenfrage. Damit lohnt es sich, diesem Haushalt zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)