Dr. Robin Korte (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ist am Ende vor allem eines, nämlich eine überstürzte und vorschnelle Reaktion von zwei Oppositionsfraktionen auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 26.09.2024, die uns in der Sache nicht weiterbringt.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Dieses Urteil ist für die Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen von grundsätzlicher Bedeutung,
(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])
und dieses Urteil wird auch Konsequenzen haben, Herr Brockes.
Wir als Fraktion und die Landesregierung nehmen die Entscheidung des OVG selbstverständlich sehr ernst. Aber ob dieses eilige Getöse, das Sie an dieser Stelle mit diesem Gesetzentwurf veranstalten, irgendjemand oder in der Sache weiterhilft, daran muss man zumindest deutliche Zweifel haben.
Statt dieses Schnellschusses, den Sie vorschlagen, nämlich eine gesetzliche Regelung wieder abzuschaffen, die wir gerade erst eingeführt haben, nachdem insbesondere die Kommunen dringend darum gebeten hatten, gehen wir gemeinsam mit der Landesregierung besonnen vor und ordnen zunächst die Lage.
Für mich sind nach diesem Urteil zwei Dinge klar: Erstens. Es braucht in Nordrhein-Westfalen aber auch darüber hinaus ein Steuerungsinstrument für die Windenergie im Übergangszeitraum. Zweitens. Das OVG-Urteil zeigt auf eine irritierende und überraschende Weise, dass das Bundesrecht derzeit eine landesgesetzliche Steuerung möglicherweise gar nicht zulässt.
Ich bezweifle, dass das vom Bundesgesetzgeber tatsächlich so beabsichtigt war. Deshalb schieben wir hier auch nichts auf den Bund. Wir schieben auch die Schuld nicht auf den Bund, sondern wir ergreifen die Initiative in Richtung des Bundes – genau so, wie es Mona Neubaur als stellvertretende Ministerpräsidentin gemacht hat. Sie hat ein richtiges und starkes Signal gesendet, indem unsere Landesregierung sofort nach dem Urteil die Initiative im Bundesrat ergriffen und zusammen mit einer Mehrheit der Länder den Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert hat, jetzt eine Rechtsgrundlage für die planerische Steuerung der Windenergie zu schaffen.
Ich kann an der Stelle sicherlich auch sagen: An den Grünen wird eine solche bundespolitische Steuerung in der Ampel gewiss nicht scheitern, weil wir wissen, dass Ambition und Akzeptanz nur zusammen gehen.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Für Sie, liebe SPD und liebe FDP, wäre es also in der Sache – ich gestehe zu, dass es Ihnen hier, wie sonst auch, vor allem erst einmal um die Sache geht – erheblich zielführender, wenn Sie mit Ihren Parteifreunden in Berlin reden würden, wie wir das tun, statt im Landtag den im Grundsatz gut durchdachten, aber jetzt durch Bundesrecht infrage stehenden § 36 Abs. 3 Landesplanungsgesetz direkt wieder zu bekämpfen.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Das bringt mich direkt noch einmal zu einem Blick darauf, was es eigentlich für eine interessante Allianz ist, die sich für diesen Gesetzentwurf zusammengetan hat.
Zum einen ist das die SPD, der ich das Bekenntnis zur Windenergie zwar durchaus abnehmen kann und will, deren Regionalratsfraktionen aber sicherlich nicht daran interessiert sind, die planerische Steuerung des Übergangszeitraums völlig aufzugeben und aus dem Gesetz zu streichen. Zum anderen ist das die FDP, die die Windenergie noch immer torpedieren will. Jetzt machen Sie das aber durch die Hintertür, indem Sie alten und untauglichen Regeln wie Mindestabständen von 1.000 m hinterhertrauern und noch immer nicht in einer Welt zunehmend erneuerbarer Energien angekommen sind.
(Dietmar Brockes [FDP]: Das war eine Recheneinheit! Jetzt haben Sie gar nichts mehr!)
– Herr Brockes, wer wie Sie in der Kommentierung des Urteils rügt, dass die Koalition – an dieser Stelle zitiere ich Sie jetzt gerne – die Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung gegen den Widerstand der Kommunen abgeschafft habe und die Folge jetzt ein ungesteuerter Zubau der Windenergieanlagen in den Regionen – Ihre Worte – sei,
(Dietmar Brockes [FDP]: Sehr gut!)
dem geht es am Ende nicht wirklich um die Steuerung von Windenergie, sondern es geht um die Verhinderung von Windenergie.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])
– Nein, Herr Brockes, ein pauschaler Mindestabstand ist sicherlich kein Instrument zur Steuerung des Windenergieausbaus auf kommunal gewünschten Flächen.
(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])
– Herr Brockes, Ihr Instrument ist völlig blind für die Flächenkulisse und die Frage, ob ein Projekt vor Ort in der Kommune gewollt ist.
(Dietmar Brockes [FDP]: Sie haben gar kein Instrument!)
In weiten Teilen des Landes ist es auch völlig wirkungslos; es dient lediglich dazu, möglichst viele Flächen auszuschließen.
(Dietmar Brockes [FDP]: Ihre Instrumente sind alle gescheitert! – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Lassen Sie ihn doch mal ausreden!)
Ihr Instrument ist kein Instrument zur positiven Lenkung. Es dient allein zur Verhinderung. Das ist das, was Sie eigentlich wollen: verhindern!
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Dietmar Brockes [FDP]: Nein!)
Vizepräsidentin Berivan Aymaz: Lieber geschätzter Kollege Brockes, Zwischenrufe und Auseinandersetzungen können auch einmal in dieser Form spannend sein. Man sollte aber bitte darauf achten, dass der Kollege am Redepult seine Rede fortsetzen kann.
Dr. Robin Korte (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Gemeinsam haben Sie beide – Herr Brockes und die SPD mit Herrn Stinka –, dass Sie an der Stelle keine gangbare Alternative und keine Strategie für den Windkraftausbau anzubieten haben. Demgegenüber hat diese Landesregierung eine Strategie. Das zeigen die Genehmigungszahlen und die Ausschreibungsergebnisse. Das zeigt zunehmend auch der tatsächliche Zubau von Windenergieanlagen in diesem Land.
Nordrhein-Westfalen ist damit auf einem guten Kurs für das angestrebte Ziel von 1.000 neuen Windenergieanlagen bis zum Ende der Wahlperiode. Damit es gelingt, dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir ständig an den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen weiter. Das machen wir in Ruhe und Ordnung, im Rahmen unseres landesrechtlichen Kompetenzbereichs und, wo es nötig ist, auch mit entsprechenden Initiativen nach Berlin.
Genauso werden wir es auch im Hinblick auf die Steuerung des Übergangszeitraums machen. Über das Stöckchen, das Sie uns als Opposition mit diesem Gesetzentwurf hinhalten, brauchen wir dafür jedenfalls nicht zu springen. Ich bin auf die weitere Diskussion im Ausschuss gespannt. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)