Dr. Robin Korte: „Ein richtiges Update für eine zeitgemäße Landesplanung“

Zum Entwurf der Landesregierung zum Landesplanungsgesetz - zweite Lesung

Portrait Robin Korte

Dr. Robin Korte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es muss in unserem Land wieder schneller gehen. Die Bürokratie muss reduziert, die Verfahren müssen beschleunigt werden. Wir dürfen uns nicht in scheinbar unendlichen Planungen verlieren, sondern wir müssen in die Umsetzung kommen. Das alles ist richtig. Deshalb ist es auch wichtig, unsere jahrzehntelang aufgebaute Bürokratie immer wieder zu hinterfragen.

Es gibt aber auch eine andere Seite. Eine gute Planung hat ihren Wert, und die Raumordnung ist gerade für das dicht besiedelte Bundesland Nordrhein-Westfalen ein Schatz und ein Schutz für das Gemeinwohl vor den Interessen Einzelner. Genau da kommt dieses Gesetz ins Spiel. Das nicht ganz so bekannte Landesplanungsgesetz ist für mich etwas wie ein verstecktes Juwel der parlamentarischen Arbeit.

Als wir den Gesetzentwurf der Landesregierung im Januar in erster Lesung beraten wollten, gingen die Reden zu Protokoll; Sie erinnern sich vielleicht. Wir alle wissen, dass das nicht unbedingt dafür spricht, dass man einem Gesetz eine besonders große Relevanz beimisst. In dem Gesetzentwurf ging es auch größtenteils um Anpassungen von Landes- an das Bundesrecht; darin stand viel Gutes, aber nichts Bahnbrechendes.

Dann wurde dieser Gesetzentwurf quasi zu einem Muster aktiver Parlamentsarbeit. Es gab zwei Anhörungen, zwei Änderungsanträge und zu guter Letzt noch einen Entschließungsantrag. So wurde das Landesplanungsgesetz vom Mauerblümchen geradezu zu einem Topthema, dem sogar die besondere Ehre einer dritten Lesung zuteilwird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Welche Themen sind es, die den im Ausschuss geänderten Gesetzentwurf so relevant machen?

Da ist zu einen die von Herrn Stinka angesprochene Übergangssteuerung der Windenergie. Diese Übergangssteuerung stellen wir, bis die Windenergiegebiete in den Regionalplänen verbindlich beschlossen sind, auf gesetzliche Füße. Darüber hinaus machen wir mit unserem Entschließungsantrag klar, dass wir weiterhin für einen ambitionierten Windenergieausbau stehen.

Nordrhein-Westfalen ist und bleibt bei den Genehmigungszahlen Spitzenreiterin. Was das anbelangt, ist der Antrag, lieber Herr Stinka, mehr als klar. Ich möchte auch einmal die Anlage sehen, die gebaut wird, ohne dass sie genehmigt wurde, lieber Herr Stinka.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Im Einzelfall darf die Genehmigung einer Anlage natürlich zurückgestellt werden. Das ist aber nur dort möglich, wo eine Kommune sie wirklich nicht möchte und sie einen Regionalplanentwurf erheblich erschwert. Gegenüber dem bisherigen Regelwerk ändert sich in den allermeisten Fällen in der Praxis also gar nichts. Mein Kollege Michael Röls-Leitmann wird darauf sicherlich gleich noch genauer eingehen.

Deshalb möchte ich den Blick lieber auf den weiteren und noch viel umfangreicheren Änderungsantrag Drucksache 18/8781 richten. Damit bringen wir im Planungsrecht einige wichtige Beschleunigungen und Vereinfachungen für Nordrhein-Westfalen auf den Weg, die wir in den bislang oft langwierigen und sehr personalintensiven Verfahren gut brauchen können. Dabei gilt für uns die Maxime „einfacher, aber trotzdem regelhaft“.

Mit uns wird das Planungsrecht nicht zum Einfallstor für singuläre Interessen von Investoren*innen, sondern wir schützen weiterhin das öffentliche Interesse in allen Bereichen. Es geht zum Beispiel darum, dass Zielabweichungsverfahren in Nordrhein-Westfalen die Ausnahme bleiben und nicht von rein privatrechtlichen Akteuren beantragt werden dürfen – auch das ist ein Punkt, den wir mit unserem Änderungsantrag noch einmal nachgezogen haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der neue § 34 ist ein weiteres gutes Beispiel für die Maxime „einfacher, aber trotzdem regelhaft“. Bislang mussten die Kommunen für jede Änderung, für jede noch so kleine Anpassung der Bauleitplanung bei der Bezirksregierung im Vorfeld immer eine mehrstufige Abfrage zum Abgleich mit den Zielen der Raumordnung durchführen. Dabei gibt es viele Fälle unkomplizierter Anpassungen, bei denen ein solches Verfahren überflüssig ist, weil die Antwort darauf, was die Raumordnung vorgibt, allen Beteiligten ohnehin schon klar war.

Umgekehrt gibt es aber auch die Fälle, in denen die Situation vor Ort komplex ist und die Gemeinde auf eine Einschätzung und eine Vorabbeurteilung der Regionalplanungsbehörde angewiesen ist, um beraten zu werden, um keine raumordnerische Ziele zu verletzen und um sich am Ende nicht in Konflikten zu verheddern.

Wir stellen § 34 mit unserem Gesetzentwurf auf eine Kann-Regelung um und entschlacken das mehrstufige Verfahren. So sparen wir Bürokratie, wo es möglich ist, und wir erhalten eine Beratung und Kontrolle, wo sie zur Sicherung der Raumordnung und des Allgemeinwohls nötig sind.

Neben diesen materiellen Veränderungen ist mir die Parallelität von Planaufstellungen wichtig. Wir regeln gesetzlich, dass Regionalpläne künftig regulär parallel zur Aufstellung des Landesentwicklungsplans aufgestellt oder geändert werden können.

Im Zuge der jüngst beschlossenen Änderung des LEPs zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Ausweisung von Windenergiegebieten in den Regionalplänen war und ist das bei den Regionalplanungen vor Ort bereits gelebte Realität. Da sich dieses Verfahren bewährt, machen wir es nun dauerhaft möglich. So können landesplanerische Vorgaben und Veränderungen künftig auch in Bereichen wie einer flächensparsamen Entwicklung schneller auf der Ebene der Regionalplanung umgesetzt werden.

Insgesamt stellen wir mit diesem Paket das Landesplanungsgesetz, das Planungsrecht des Landes, auf moderne Füße. Wir beschleunigen Planungsprozesse, und wir sichern gleichzeitig eine regelhafte Raumordnung in und für Nordrhein-Westfalen.

Und so, meine Damen und Herren, ist aus einem vermeintlich unspektakulären Gesetzentwurf am Ende ein richtiges Update für eine zeitgemäße Landesplanung geworden, für das ich sehr gerne um Ihre breite Zustimmung werben möchte. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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