Dr. Robin Korte: „Antworten auf essenzielle Zukunftsfragen“

Zum Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag zu Interkommunaler Zusammenarbeit

Portrait Robin Korte

Der Antrag „Interkommunale Zusammenarbeit: Stärkung von Effizienz und Innovation durch Shared-Service-Center“

Dr. Robin Korte (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt darf auch ich zu dem Antrag unter dem wunderbar griffigen Titel „Interkommunale Zusammenarbeit: Stärkung von Effizienz und Innovation durch Shared-Service-Center“ reden, den Ihnen heute die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Beschluss vorlegen. Das ist ein Antrag – das hat man gerade in der Rede von Frau Stock gehört –, den man aus Sicht einer Kommunalpolitikerin oder eines Kommunalpolitikers eigentlich nur unterstützen kann.

(Christian Dahm [SPD]: Die Rede war besser als der Antrag!)

Ich freue mich, dass die heutige Diskussion, aber auch schon die Diskussion, die wir letzte Woche im Ausschuss dazu geführt haben, in weiten Teilen sehr einmütig und von dem gemeinsamen Ziel getragen war, die interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen zu stärken und weiter auszubauen.

Dieses gemeinsame Ziel gilt im Grundsatz erst einmal für alle Bereiche kommunaler Selbstverwaltung, ob Sie nun mehr oder weniger griffige Schlagworte wie Smart City oder Onlinezugangsgesetz in den Vordergrund stellen oder so vermeintlich profane Dinge wie ein kommunales Standesamt oder die örtliche Lebensmittelüberwachung.

Ich will nicht verhehlen, dass zu diesem gemeinsamen Antrag am Ende auch die Sachverständigenanhörung zur hier bereits vor Längerem debattierten Smart-City-Initiative der FDP wichtige Beiträge geliefert hat. Natürlich werden auch viele wichtige Punkte aus der Anhörung zu Ihrem Antrag weiterhin mitgedacht und mitbearbeitet.

Das gilt vor allem für die Fortführung und Unterstützung der Plattform Interkommunales.NRW, was von der Landesregierung bereits zugesagt wurde und in Umsetzung ist, was sich übrigens auch im Haushaltsentwurf zeigt.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch kurz auf zwei Aspekte eingehen, die für uns heute wesentlich, zentral und wichtig sind und die diesen Antrag aus meiner Sicht wirklich wertvoll machen:

Zum einen geht es darum, dass wir die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit noch viel stärker auf die sogenannten Shared Service Center fokussieren wollen – ein Begriff, der letztlich nichts anderes bezeichnet als gemeinsame Fachstellen oder, wie es im Antrag im schönsten Verwaltungsdeutsch heißt, gemeinsame Dienstleistungszentren, also Zentren oder Stellen, an denen verschiedene Städte, Gemeinden oder auch Kreise gleichberechtigt zusammenarbeiten, um die unzähligen kommunalen Dienstleistungen für die Menschen möglichst gut, möglichst effizient und unter möglichst guten Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen zu können.

Wie das im Einzelnen geht und gelingt, wie und wo und wann es sich am meisten lohnt, solch ein Shared Service Center zu gründen und zu betreiben, das wissen die Kommunen selbst naturgemäß am besten. Dafür gibt es heute bereits die vielfältigsten erfolgreichen Beispiele. Ein Blick auf die besagte Plattform Interkommunales.NRW lohnt sich da sehr.

Wir sind deshalb davon überzeugt, dass in dieser Zusammenarbeit und ihrer Stärkung nicht zuletzt Antworten auf essenzielle Zukunftsfragen liegen, nämlich wie in den kommunalen Verwaltungen dem weiter steigenden Fachkräftemangel durch eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung und damit einer Effizienzsteigerung effektiv begegnet werden kann.

Um die Shared Service Center zu stärken und zu erhalten, verbinden wir unseren Beschlussvorschlag heute mit einem weiteren äußerst wesentlichen Aspekt, um nicht zu sagen, dem entscheidenden Aspekt, nämlich der seit vielen Jahren schwelenden Frage der drohenden Umsatzsteuerpflicht.

Um das abzukürzen: Wenn Städte, Gemeinden oder Kreise für ein gemeinsames Rechenzentrum, für die gemeinsame Buchungsplattform für ihre Theater oder für andere Leistungen 19 % Mehrwertsteuer abführen müssen, dann haben sich am Ende unglaublich viele, um nicht zu sagen, fast alle guten Ideen und Konzepte der interkommunalen Zusammenarbeit komplett erledigt.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Weil das so zentral ist, wollen wir heute mit diesem Antrag beschließen, dass die Landesregierung eingehend und ausdrücklich prüft, ob und wie die interkommunale Zusammenarbeit auch unter dem drohenden § 2b Umsatzsteuergesetz zum Wohle der Allgemeinheit über 2025 hinaus fortgeführt werden kann. Wir fordern, dass die Landesregierung einen rechtssicheren Leitfaden entwickelt.

Unser sehr geschätzter Landesbeauftragter im Kommunalministerium, Herr Hunsteger-Petermann, hat uns dazu bereits im Ausschuss mitgeteilt, dass die Hoffnung, dass das gelingt, alles andere als unbegründet ist und dass er dafür in der Zeit seit der ersten Einbringung dieses Antrages schon einige gute Ideen auf den Weg bringen konnte.

Der Schlüssel dazu sind auch hier wieder – das wurde im letzten Bericht der Landesregierung im Ausschuss deutlich – die bereits angesprochenen Shared Service Center, jedenfalls dann – und damit schließt sich der Kreis –, wenn sie entsprechend ausgestaltet sind.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich abschließend für die breite Unterstützung dieses Antrags im Ausschuss und offensichtlich auch heute und würde mich freuen, wenn diese gleich auch in der Abstimmung zum Ausdruck käme. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Mehr zum Thema

Kommunales