Dr. Julia Höller: „Unser Katastrophenschutzsystem muss besser werden“

Zum Entwurf der Landesregierung für ein Katastrophenschutzgesetz - erste Lesung

Portrait Dr. Julia Höller

Dr. Julia Höller (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um die Bedeutung dieses Gesetzes zu verstehen, müssen wir einen Moment zurückgehen, und zwar in die Nacht auf den 15. Juli 2021 – eine Nacht, die sich ganz tief in das Gedächtnis unseres Landes eingebrannt hat.

Alles beginnt mit Regen, mit viel Regen. Die Meteorologen warnen vor großen Niederschlagsmengen, aber nun gut: Es ist Sommer, da regnet es auch mal.

Am Abend laufen die ersten Keller voll, doch vielerorts bleiben die Sirenen stumm. Warnungen kommen zu spät oder erreichen die Menschen gar nicht. Das Wasser steigt, die Einsatzkräfte leisten Übermenschliches, und dennoch bleibt mancherorts unklar, wer entscheidet, wer warnt, wer koordiniert – und das mit fatalen Folgen.

In der Dunkelheit werden Menschen überrascht. Ihr Zuhause, ihre Erinnerungen, ihr Leben werden von den Wassermassen davongetragen. 185 Menschen sterben. Besonders tragisch ist der Tod von zwölf Menschen mit Behinderung im Haus der Lebenshilfe in Sinzig – Menschen, die sich nicht selbst retten konnten und die darauf angewiesen waren, dass unser Schutzsystem funktioniert.

Die Fragen, die mich, die uns seitdem umtreiben, lauten: Wären diese Toten vermeidbar gewesen? Was müssen wir hier in Nordrhein-Westfalen umstellen, um auf solche Situationen besser vorbereitet zu sein?

Denn diese Katastrophe hat uns schonungslos gezeigt: Unser Katastrophenschutzsystem muss besser werden. Da sind wir uns – ich bin sehr froh darüber – parteiübergreifend einig, gerade weil wir wissen, dass solche Ereignisse wieder auftreten können, das nächste Mal vielleicht an der Wupper, an der Sieg, an der Weser oder wieder an Ahr und Erft.

Heute, fast fünf Jahre später, hat sich unsere Sicherheitslage weiter verändert. Die Klimakrise verschärft Extremwetter, und mit dem Krieg in Europa ist eine neue Dimension von Krisen hinzugekommen. Das bedeutet: Wir müssen den Bevölkerungsschutz, den Katastrophenschutz breiter denken – gefahrenunabhängig und vorausschauend.

Das Ziel, unseren Staat in der Krise handlungsfähig zu machen, treibt mich persönlich schon ganz lange an, sowohl in meiner Doktorarbeit, in meinem Berufsleben als auch jetzt als Politikerin. Ich sehe darin eine politische Verantwortung, und deshalb stehe ich hier.

Wir als Koalition, als Landesregierung, haben geliefert: das ausgebaute Sirenennetz, die Landesstelle für Katastrophenschutz – auch wenn ich selbst immer noch denke, dass ein Landesamt auch eine gute Idee gewesen wäre – und den Aufbau eines Katastrophenschutzlagers. Klar war aber immer, dass wir auch an die gesetzlichen Stellschrauben ranmüssen.

Deshalb nenne ich jetzt sechs konkrete Punkte in diesem Gesetzentwurf, mit denen wir NRW sicherer machen.

Erstens: Katastrophenschutz wird inklusiv.

(Beifall von den GRÜNEN, Jörg Blöming [CDU] und Thomas Schnelle [CDU])

Der Satz „Wenn jeder an sich selbst denkt, dann ist an alle gedacht“ ist nämlich schon im Alltag falsch. Im Katastrophenfall kann dieser Satz tödlich sein. Deshalb verankern wir, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden müssen.

(Beifall von den GRÜNEN, Sascha Lienesch [CDU] und Thomas Schnelle [CDU])

Zweitens: verpflichtende Katastrophenschutzbedarfsplanung. Alle Kreise und kreisfreien Städte analysieren systematisch Risiken und Ressourcen. So schaffen wir einen einheitlich hohen Standard. Katastrophenschutz ist jetzt nicht mehr nice to have, sondern verbindlich.

Drittens: verpflichtende Aus- und Fortbildung für Hauptverwaltungsbeamte. Wer im Ernstfall Verantwortung trägt, der muss auch vorbereitet sein. Stellen Sie sich einmal vor: Zurzeit sind für Oberbürgermeister Schulungen zu standesamtlichen Trauungen verpflichtend, zu Krisenstabsarbeit aber nicht. Das ist absurd, oder? Aber das ändern wir jetzt.

(Beifall von den GRÜNEN und Sascha Lienesch [CDU])

Viertens: eine klare Helfergleichstellung. Über 100.000 Ehrenamtliche müssen für Einsätze, Übungen und Fortbildung freigestellt werden.

Fünftens: moderner Brandschutz. Das bedeutet weniger Bürokratie und bessere Kooperation, auch bei den Werkfeuerwehren.

Sechstens: mehr Verantwortung für das Land. Große Krisen machen nicht an Kreisgrenzen Halt. Deshalb stärken wir die Koordination auf Landesebene.

Kurz gesagt: Mit diesem Gesetz garantieren wir natürlich keinen hundertprozentigen Schutz, stellen aber die richtigen Weichen für Verbindlichkeit und Verantwortung.

Im Fokus stehen ganz klar die Menschen, die unseren Katastrophenschutz tragen. Das sind die freiwilligen Feuerwehren, die Hilfsorganisationen, das Technische Hilfswerk und auch die Notfallseelsorge. Während wir hier im Trockenen sitzen, stehen sie draußen im Einsatz. Sie retten Menschen, löschen Brände, bereiten sich auf den nächsten Einsatz vor. Ihr Wissen ist ganz intensiv in dieses Gesetz eingeflossen, und sie werden auch weiterhin – das ist mir total wichtig – gehört.

Ich danke dafür ausdrücklich und freue mich auf den Prozess. Denn Krisenfestigkeit entsteht nicht allein durch ein Gesetz, sondern sie entsteht, wenn Staat, Kommunen und Hilfsorganisationen zusammenarbeiten – damit Nordrhein-Westfalen handlungsfähig bleibt, wenn es darauf ankommt. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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