Der Entwurf „Viertes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes“
Dr. Julia Höller (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ob auf Stadtfesten, in Parks, auf dem Schulweg – der kommunale Ordnungsdienst ist für viele Menschen die erste Anlaufstelle, denn er ist da, wo das öffentliche Leben tobt. Jetzt mal ehrlich, mit ein bisschen Selbstkritik: Ich finde, dafür, dass der KOD, also der kommunale Ordnungsdienst, noch vor der Polizei dafür zuständig ist, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, beschäftigen wir uns im Landtag ehrlicherweise recht wenig damit.
Deshalb ist heute, wie ich finde, ein guter Tag, um Danke an alle Ordnungskräfte zu sagen, die für unsere Sicherheit vor Ort auf der Straße sind.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Die Männer und Frauen im Ordnungsdienst zeigen Präsenz, sprechen an, klären auf, schlichten Streit und setzen natürlich auch Regeln durch – Regeln, die das Zusammenleben schützen, gerade dort, wo Menschen besonders verletzlich sind: Kinder auf dem Schulweg, Senior*innen an der Ampel oder Anwohnende in belebten Quartieren.
Mit der Novelle des Ordnungsbehördengesetzes stärken wir den kommunalen Ordnungsdienst. Das tun wir rechtlich und auch ganz praktisch.
Ein starker Rechtsstaat braucht Präsenz, aber auch Augenmaß. Er braucht Regeln, aber auch deren Kommunikation. Er braucht Durchsetzungskraft ohne unnötige Härte. Er braucht den Schutz unserer Einsatzkräfte, die für uns auf der Straße für unsere Sicherheit sorgen.
Konkret sind es die drei Punkte, die der Kollege Katzidis schon genannt hat.
Erstens. Wir sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Das bedeutet konkret, dass künftig alle Kommunen – nicht nur die großen – im fließenden Verkehr Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße kontrollieren können. Damit schließen wir konkret eine Lücke, schaffen Klarheit und sorgen für eine nachhaltige Verkehrspolitik vor Ort. Das ist eine konkrete Schutzmaßnahme für Fußgänger*innen, für Radfahrende, für alle, die sich sicher im öffentlichen Raum bewegen wollen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Zweitens. Wir schaffen Transparenz. Was so kompliziert klingt – wir überführen irgendwelche Befugnisse –, ist einfach: Bisher musste man im Polizeigesetz nachschlagen, um zu verstehen, was Ordnungskräfte überhaupt dürfen. Irgendwie ist das absurd. Künftig steht das im Ordnungsbehördengesetz selbst, also genau dort, wohin es gehört. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit für die Mitarbeitenden, mehr Nachvollziehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger und eben auch eine klare Abgrenzung zur Polizei.
Drittens. Wir ermöglichen Aufenthaltsverbote, aber selbstverständlich mit Augenmaß. In Einzelfällen, bei wiederholt aggressivem Verhalten an bestimmten Orten, kann es sein, dass die kurzfristigen Platzverweise nicht ausreichen. Deshalb schaffen wir jetzt die Möglichkeit, diese befristeten Aufenthaltsverbote auszusprechen – selbstverständlich gerichtlich überprüfbar und an strenge Voraussetzungen gebunden.
Für uns Grüne ist klar, dass das kein Instrument zur Verdrängung aus dem öffentlichen Raum werden darf. Sicherheit ohne eine soziale Verantwortung ist keine Lösung, genau für die Menschen, die sich an den Plätzen aufhalten, an denen solche Platzverweise, solche Aufenthaltsverbote häufig ausgesprochen werden. Deshalb gehören zu dieser Befugnis auch flankierende präventive Maßnahmen, insbesondere an sozialen Brennpunkten.
Wer im Ordnungsdienst arbeitet, der weiß, dass es oft die Worte, nicht die Vorschriften oder repressiven Einsatzmittel sind, die einen Konflikt entschärfen. Ob bei einer Ruhestörung, bei einer Verkehrskontrolle oder auf einem Stadtfest – ein deeskalierendes Gespräch ist manchmal mehr wert als jedes Bußgeld, konstruktiver als der Einsatzmehrzweckstock und effektiver als Videoüberwachung. Darum sagen wir ganz klar: Wir brauchen eine bessere Aus- und Fortbildung der Menschen, die in den Ordnungsbehörden arbeiten. – Ich glaube, das könnte ein wirklich guter nächster Schritt sein.
Wir brauchen interkulturelle Kompetenz, weil unsere Städte vielfältig sind und immer vielfältiger werden, was ganz wunderbar ist. Wir brauchen eine Haltung, einen Duktus, der von wertschätzender, deeskalierender Kommunikation geprägt ist – und das auch im Gegenwind.
Vertrauen in den Staat entsteht nicht durch Autorität, sondern durch Begegnung auf Augenhöhe. Genau dazu dient der kommunale Ordnungsdienst. Mit dieser Reform stärken wir ihn nicht als Ersatzpolizei, sondern als sichtbarer, bürgernaher Akteur im öffentlichen Raum.
Sicherheit braucht Regeln, aber sie lebt von Vertrauen. Genau daran arbeiten wir mit diesem Gesetz. Ich freue mich, wenn wir das unter den demokratischen Fraktionen gemeinsam tun. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)
