Dr. Julia Höller (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Schritt zum Schutz der Beschäftigten in der Verwaltung um. Wir schaffen damit nicht nur Regeln, sondern durchaus konkrete Sicherheit für die Menschen, die in unseren Verwaltungen arbeiten, aber so ja nie im Fokus stehen, wie es beispielsweise auch Einsatzkräfte tun.
In den letzten Jahren haben wir leider immer wieder beobachten müssen, dass Beschäftigte öffentlicher Stellen bei der Ausübung ihres Amtes Opfer von Gewalt werden. Zunächst beginnt es häufig mit verbalen Auseinandersetzungen, es folgen Beleidigungen und Sachbeschädigungen. In manchen Fällen mündet es in körperlicher Gewalt. Diese Gewalt ist nicht hinnehmbar, nicht entschuldbar und wird nicht geduldet.
Diese Angriffe treffen nicht nur die einzelnen Beschäftigten, sondern auch die Verwaltung als Institution selbst. Sie untergraben die Funktionsfähigkeit unserer öffentlichen Stellen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.
Dieses Gesetz schafft nun verbindliche Schutzmechanismen. Es ermöglicht die Verarbeitung personenbezogener Daten von gefährdenden Personen in einem Register. So können wir gezielt diejenigen identifizieren, die zum Beispiel für Außendienstmitarbeiter*innen, Beschäftigte im Publikumsverkehr oder beim Bürgerdienst ein Risiko darstellen, und wirklich präventiv handeln.
Ich konnte in der Zeitung lesen und Kollegin Kampmann, Sie haben es eben auch noch einmal gesagt, dass Sie sich eine ernsthafte Debatte wünschen. Sie wissen, dass wir Grünen wirklich immer sehr gerne debattieren. Debattieren ist gut, aber Handeln ist in diesem Fall besser.
(Ina Blumenthal [SPD]: Herzliche Einladung, das zu tun!)
Es geht bei diesem Gesetzentwurf doch ganz konkret um ein Stück mehr Sicherheit. Dann zu sagen: „Wir wollen aber lieber debattieren“, wird der Sache nicht gerecht.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Dieses Gesetz ist nämlich ein konkreter Schritt; ein Schritt, der wirklich notwendig ist.
Ich stimme Ihrer Aussage komplett zu, dass das nicht die einzige Maßnahme sein kann und darf. Das finde ich total selbstverständlich. Denn so ein einzelnes Gesetz schützt natürlich nicht, und es löst nicht das Problem, das wir mit Gewalt gegenüber unseren Beschäftigten haben. Ich finde aber, das schlechtzureden, weil es nur ein erster Schritt ist, ist zu wenig. Immer zu sagen: „Das reicht nicht, das reicht nicht“, ist wenig hilfreich in der Sache.
Man muss beachten – auch wenn man immer sagt, das reiche nicht –, dass wir ganz tief in die Datenschutzrechte derjenigen eingreifen, die gefährdend handeln können. Deshalb muss man Maß und Mitte finden. Die Abwägung zwischen Schutz, Sicherheit und Datensparsamkeit ist schwierig, ist an dieser Stelle aber gelungen.
Gute Verwaltung braucht nicht nur Gesetze und Verfahren, sie braucht Menschen, die unter sicheren Bedingungen arbeiten können. Darüber sind wir uns hier zum Glück alle einig. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass unsere Beschäftigten wissen, dass, wenn sie ihre Aufgaben erfüllen, wir als Staat unser Bestes geben, sie zu schützen.
Mit dem Gesetz handeln wir. Wir stärken die Sicherheit unserer Verwaltung. Wir handeln, während andere debattieren. Wir setzen Zeichen für Schutz und Sicherheit für die Menschen, die unsere Verwaltung tragen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
