Dr. Julia Höller: „Bürgerrechte sind nun einmal mühsam, aber das ist es uns wert“

Zum Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeigesetzes - zweite Lesung

Portrait Dr. Julia Höller

Dr. Julia Höller (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Lassen Sie uns doch darüber sprechen, was wir mit diesem Gesetz machen. Wir verlängern mit diesem Gesetz die Befristung der Ermächtigungsgrundlage für zwei grundrechtsintensive Maßnahmen um weitere fünf Jahre. Das gilt für die Überwachung der laufenden Telekommunikation, und das gilt für die elektronische Aufenthaltsüberwachung. Wir verlängern auch die Berichts- und Evaluationspflicht für die beiden Maßnahmen um weitere fünf Jahre. Das ist notwendig, und das ist angemessen.

Beide Maßnahmen greifen intensiv in Grundrechte ein. Was heißt das eigentlich konkret?

Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach § 34c Polizeigesetz NRW wird der betroffenen Person eine elektronische Fußfessel angelegt. Diese sendet dann Daten über den Aufenthaltsort und soll so sicherstellen, dass sich die Person nur in einem bestimmten Umkreis aufhält oder Kontaktverbote einhält. Es geht nicht um die Maßnahme, sondern darum, dass uns als Parlament dazu berichtet wird, damit evaluiert wird, ob das, was wir beschlossen haben, auch richtig ist.

Bei der Telekommunikationsüberwachung können nicht nur Telefonate abgehört werden, sondern es können jegliche technisch übermittelte Kommunikation sowie sämtliche Onlineaktivitäten erfasst werden. Jeder Klick, jede Suchanfrage, jedes aufgerufene Video, jeder Sprachbefehl, also alles, was online passiert, kann mitgeschnitten und ausgewertet werden. Bei der Quellen-TKÜ wird dafür direkt auf die Endgeräte der betroffenen Personen zugegriffen.

Als Mensch, dem Bürger*innenrechte wichtig sind, bin ich sehr froh, wenn der Gesetzgeber bei solch intensiven Maßnahmen wiederholt überprüft, ob diese wirksam und angemessen sind.

Diese Möglichkeit geben wir dem Parlament mit der Verlängerung der Befristung und der Evaluations- und Berichtspflichten. Das ist bei diesen eingriffsintensiven Maßnahmen angemessen und notwendig. Natürlich ist das mühsamer, als alles einfach laufen zu lassen – mühsamer für das Ministerium und mühsamer für uns Abgeordnete, weil wir uns damit beschäftigen müssen. Bürgerrechte sind nun einmal mühsam. Aber das ist es uns wert.

Angemessen und richtig ist auch, dass in NRW die Quellen-TKÜ durch die Infiltration bereits bestehender Softwarelücken nicht genutzt wird. Das haben wir im Koalitionsvertrag so vereinbart. Eine solche Nutzung stellt ein zu großes Sicherheitsrisiko für alle Nutzerinnen und Nutzer dar.

Wir vereinheitlichen in § 68 die Berichtspflichten an den Landtag. Dabei ist es angemessen und richtig, dass wir die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung nach § 20c davon ausnehmen und dort weiterhin eine jährliche Berichtspflicht haben. Das machen wir mit dem Gesetz.

Was machen wir mit dem Gesetz nicht? Wir stimmen mit diesem Gesetz nicht über die Gebührenordnung ab. Wir Grüne haben diese Gebührenordnung mehrfach kritisiert. Dabei bleiben wir auch. Meines Wissens wurden bisher noch keine Gebührenbescheide erhoben.

Eines machen wir mit diesem Gesetz aber: Wir nehmen die Anregung der Sachverständigen ernst. Daher streichen wir mit unserem Änderungsantrag den neu eingefügten § 69. Damit beseitigen wir Unklarheiten und schaffen keine neue Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung des Innenministeriums zur Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf mit dem vorliegenden Änderungsantrag zu. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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