Dennis Sonne (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir sprechen bei diesem Antrag heute über Kinder, über Jugendliche, über junge Erwachsene, die in ihrem Leben etwas Existenzielles erlebt haben: eine Krebserkrankung.
Auf der einen Seite steht eine Krisensituation, auf der anderen Seite ein Sieg über die Krankheit. Diese Menschen haben gekämpft. Sie haben Angst ausgehalten, Therapien durchgestanden und oft Jahre ihres jungen Lebens verloren. Im Hintergrund bleibt vielleicht die Skepsis, dass die Krankheit zurückkommen könnte. Im Hintergrund bleibt aber auch eine Erkenntnis: Das Leben ist ein Geschenk auf Zeit.
Wer eine Krebserkrankung bewältigt hat, weiß um den Wert dieser Zeit. Nach der Heilung ein selbstbestimmtes, freies und gerechtes Leben führen zu wollen, ist nicht nur verständlich, es sollte auch gutes Recht sein.
Niemand aus den demokratischen Fraktionen stellt infrage, dass die Diskriminierung von Krebsüberlebenden ein reales Problem ist. Berichte über Benachteiligung bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtungen oder Adoptionen nehmen wir ernst. Sie erreichen uns allzu oft von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Die dahinterstehende Ungerechtigkeit ärgert mich.
Die SPD verfolgt mit ihrem Antrag ein nachvollziehbares Ziel: ein sogenanntes Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende. Dieses Ziel teilen wir. Aber gute Ziele allein machen noch keine guten Anträge, auch wenn ich Herrn Kollegen Bakum sehr schätze.
Lassen Sie mich erklären, was wir aus unserer Fraktion an diesem Antrag nicht teilen.
Erstens. Ein wesentlicher Teil der Forderung ist bereits auf Bundesebene in Bearbeitung. Die europäische Richtlinie zum Recht auf Vergessenwerden bei Verbraucherkrediten wird aktuell in nationales Recht umgesetzt. Ein Gesetzentwurf liegt vor. Der Bund ist der richtige Ort, um einheitliche rechtssichere Regelungen zu schaffen. Gerade bei Versicherungen und Krediten, die bundesweit funktionieren müssen, steht der Bund in Verantwortung. Ein landespolitischer Vorgriff würde hier mehr Unsicherheit als Schutz schaffen.
Zweitens. Die Ausweitung des Rechts auf weitere Lebensbereiche ist komplexer als im Antrag nahegelegt. Versicherungsrecht, Beamtenrecht, Adoptionsrecht: All diese Bereiche folgen unterschiedlichen rechtlichen Logiken. Pauschale Lösungen bergen die Gefahr, neue Ungerechtigkeiten zu erzeugen oder rechtlich nicht tragfähig zu sein. Bei so sensiblen Fragen brauchen wir präzise Definitionen, klare Zuständigkeiten und belastbare medizinische Grundlagen.
Drittens. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen greifen ins Leere oder sind nicht zu Ende gedacht. So wird etwa die NRW.BANK als zentraler Akteur für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Finanzprodukten benannt. Tatsächlich hat die NRW.BANK aber in der Regel keinen direkten Kontakt zu privaten Endkundinnen und Endkunden. Hier würde ein gut gemeinter Ansatz an der Praxis vorbeigehen.
Viertens. Auch bei der Verbeamtung ist die Faktenlage unklar. Im Antrag wird der Eindruck erweckt, eine überstandene Krebserkrankung sei pauschal ein Verbeamtungshindernis. Ob das tatsächlich so ist, konnte bislang nicht belastbar belegt werden. Bevor wir politische Leitlinien ändern, müssen wir sicher wissen, wo reale Probleme bestehen und wo vielleicht Einzelfälle verallgemeinert werden.
Fünftens. Wir müssen auch ehrlich über Ressourcen sprechen. Der geforderte landesweite Ausbau von Beratungsstrukturen ist grundsätzlich sinnvoll, aber er verursacht Kosten, die im Antrag nicht beziffert werden, aber gegenfinanziert werden müssen. Hierzu steht im Antrag kein Wort.
Wir müssen an dieser Stelle auch über Zahlen und Zuständigkeiten sprechen. So banal das angesichts des Anlasses auch klingt, bedeutet Wertschätzung für Betroffene auch, keine Erwartungen zu wecken, die wir am Ende nicht erfüllen können.
Was heißt das alles zusammengefasst? Es heißt: Das Anliegen ist richtig, der Weg dorthin ist es so aber noch nicht.
Vizepräsident Rainer Schmeltzer: Herr Kollege Sonne, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Abgeordneten Bakum. Würden Sie die zulassen?
Dennis Sonne (GRÜNE): Selbstverständlich.
Rodion Bakum (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Sonne. Die Wertschätzung möchte ich gerne zurückgeben; ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass Sie vieles unterstützen.
Sie sprachen gerade über die Finanzierung der Krebsberatungsstellen. Wir haben vom Kollegen Hagemeier gerade gehört, dass es 750.000 Euro im Jahr sind. Ich frage durchaus rhetorisch, ob das aus Ihrer Sicht genügend ist.
Vizepräsident Rainer Schmeltzer: Bitte schön, Herr Kollege.
Dennis Sonne (GRÜNE): Vielen Dank, lieber Kollege Bakum, für die Frage. Ob das Geld am Ende immer reicht, ist natürlich fraglich. Es wird am Ende nicht reichen. Wir können uns aber über die Finanzierungsproblematik gerne weiter im Fachausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales unterhalten. Darauf freue ich mich.
(Thorsten Klute [SPD]: Sie können gerne drauflegen!)
Was heißt das alles zusammengefasst? Es heißt: Das Anliegen ist richtig, der Weg dorthin so noch nicht.
Wir tragen Verantwortung dafür, dass ein Recht auf Vergessenwerden rechtssicher, wirksam und nachhaltig gestaltet wird. Wir tragen Verantwortung dafür, dass wir Betroffene nicht mit symbolischer Politik abspeisen, sondern mit Lösungen, die tatsächlich tragen. Wir stimmen der Überweisung gerne zu und freuen uns auf die Debatte im Fachausschuss. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
