Daniela Schneckenburger: „Interessanter für uns wäre, die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der FDP-Fraktion für diese Legislaturperiode kennenzulernen. Aber vielleicht kommt das noch irgendwann.“

Antrag der FDP zum Bürokratieabbau

Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute wieder einmal über einen Antrag der FDP-Fraktion, bei dem es im Kern darum geht, die Stichworte „Nichtraucherschutzgesetz“ sowie „Tariftreue- und Vergabegesetz“ hier im Plenum fallen zu lassen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Das ist wahrscheinlich die Suchbewegung, die Ihre Fraktion ständig vornimmt.
(Zuruf von Ralph Bombis [FDP])
Interessanter für uns wäre, ehrlich gesagt, Herr Bombis, die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der FDP-Fraktion für diese Legislaturperiode kennenzulernen. Aber vielleicht kommt das noch irgendwann. Wir sind auch erst bei der Hälfte der Legislaturperiode.
Lieber Herr Bombis, es gibt einen ganz grundlegenden ordnungspolitischen Unterschied zwischen der FDP und uns. Wir sind der Auffassung: Marktwirtschaft muss sozial sein und Marktwirtschaft braucht auch Leitplanken. Sie stellen sich auf eine völlig andere Position, indem Sie einem „Bürokratieabbau-Radikalismus“ frönen, der im Grundsatz die Linie verfolgt: Wir wollen keine Regeln.
Vorschriften dienen aber der Rechtssicherheit. Gesetze dienen der Rechtssicherheit. Sie haben den Menschen und auch den Unternehmen zu dienen. Darum schütten Sie mit Ihrem Antrag – die Kollegin sagte es schon – das Kind mit dem Bade aus.
Jedes Gesetz, jede staatliche Regelung immer unter ein Auslaufdatum zu stellen, heißt dann auch, Bürokratieabbau in der Landtagsverwaltung übrigens nicht mehr im Blick zu haben. Warum sollen wir Gesetze, die in der Sache begründet sind, die unstrittig sind, grundsätzlich unter ein Auslaufdatum stellen und damit den ganzen Mechanismus der Evaluation, Neuverabschiedung des Gesetzes und so weiter aufmachen? Macht das denn wirklich Sinn für ein Landesparlament? Oder macht es Sinn, sich zu fragen, ob gesetzliche Regelungen für eine befristete Dauer sinnvoll sind, ob neue gesetzliche Regelungen evaluiert und im Lichte der Evaluierung gegebenenfalls verändert werden müssen? Diese zweite Suchbewegung ist aus unserer Sicht absolut richtig. Die erste macht jedenfalls überhaupt keinen Sinn.
Zweiter Punkt: Viel von dem, was Herr Wüst eben aufgezählt hat, betrifft gesetzliche Regelungen auf Bundesebene. Die CDU kann diese auf Bundesebene angehen und dafür Sorge tragen, dass der gewünschte Bürokratieabbau auf Bundesebene so stattfindet. Viel hatten Sie auch in der Hand, als Sie hier die schwarz-gelbe Landesregierung gestellt haben.
Ich glaube, dass es hier im Parlament im Grunde genommen doch einen sehr breiten Konsens, wenn notwendig, Gesetze zu befristen, Gesetze zu überprüfen, Regelungen zu evaluieren. Das ist gute und geübte Praxis dieser Landesregierung. Das müssten Sie eigentlich auch wissen, Herr Bombis.
Ein letzter Satz noch, vielleicht in Richtung von Herrn Wüst, zum Thema Vergabegesetz, weil auch er immer gern darüber spricht. – Ich weiß nicht, mit welchen Unternehmerfrauen aus dem Handwerk Herr Wüst gesprochen hat. Ich möchte hier erwähnen: Wir als Fraktionen – jedenfalls 80 % der Fraktionen – im Landtag hatten in der letzten Woche die Gelegenheit, einen Preis vonseiten des Handwerks entgegenzunehmen. Ich habe am Rande die Gelegenheit genutzt, ein Gespräch über das Vergabegesetz zu führen. Die klare Rückmeldung war – ich erwähne das, um mit anderen Behauptungen auch hier in dieser Runde aufzuräumen –: Beim Tariftreue- und Vergabegesetz drückt uns nicht der Schuh.
(Ralph Bombis [FDP]: Was!)
Das ist in aller Klarheit gesagt worden. Darüber können wir gern noch einmal reden, Herr Bombis. Das Handwerk anerkennt, dass ein Tariftreue- und Vergabegesetz die Arbeitsbedingungen des Handwerks in Nordrhein-Westfalen schützt, und zwar aus verschiedenen Gründen: weil es zum Beispiel bei den Steinmetzen die Einsicht gibt, dass Kinderarbeit in ihren Produkten nicht gewünscht ist, weil es beim Handwerk insgesamt die Einsicht gibt, dass Tariflöhne und Mindestlöhne die Arbeitsbedingungen und Produktionsbedingungen im Handwerk gegen „Schmutzkonkurrenz“ schützen. Insofern lautet die grundlegende Rückmeldung: Da drückt uns nicht der Schuh. Nicht einmal bei § 19 TVgG NRW drückt uns der Schuh.
Befristungsmanagement ist übliche Praxis in der Landesregierung. Beim Befristungsmanagement wird selbst evaluiert. Es läuft bis zum 31.12.2016. Dann gibt es die Chance, grundsätzlich auf das Befristungsmanagement zu gucken. Es ist richtig, das gemeinsam zu tun. Wir vertreten grundlegend die Auffassung: Bürokratieabbau überall da, wo sinnvoll, möglich und notwendig; Regelungen aber auch bitte dort, wo eine Marktwirtschaft und insbesondere eine soziale Marktwirtschaft sie brauchen. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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