Daniela Schneckenburger: „Ich gehe davon aus, dass ein Dialogprozess, wie wir ihn für NRW vorschlagen, mit den IHKen zum Erfolg führen wird“

Antrag der Piraten zur Offenlegung von Gehältern bei Industrie- und Handelskammern

Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin wirklich hocherfreut, dass sowohl Herr Schwerd als auch Herr Dr. Bergmann intensives Studium grüner Homepages und grüner Dokumente betreiben. Das bildet doch weiter. Das merkt man Ihnen an.
Wir debattieren hier, wie mit dem Thema „Transparenz und Kammern“ umzugehen ist. In diesem Fall geht es insbesondere um die IHKs. Die Kammern haben eine rechtliche Sonderstellung. In der Tat, es sind Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft. Wir halten die Selbstverwaltung der Wirtschaft für richtig. Aber es sind Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft – das will ich hinzufügen – mit einem besonderen Privileg. Sie sind ausgestattet mit dem Privileg der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, Pflichtbeiträge zu erheben.
Umgekehrt heißt das für uns auch, dass sich eine besondere Verpflichtung aus dem Recht ergibt, Pflichtbeiträge zu erheben. In den letzten Jahren gab es aus dem Inneren der Kammern – nicht von den Grünen – vermehrt Kritik an der Intransparenz der Finanzen, aber auch der Vergütungsstrukturen.
Vor diesem Hintergrund – Sie werden es sicher auch wissen, wenn Sie sich auf unserer Homepage intensiv umgetan haben – gab es eine Prüfung der IHK Schwaben durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof in den Jahren 2010 und 2011. Die IHK Schwaben hat zunächst versucht, diese Überprüfung rechtlich zu verhindern. Das ist aber im Rahmen einer Klage abgelehnt worden, die vor dem Bundesverwaltungsgericht endete, wo die IHK Schwaben scheiterte.
Es wurde also geprüft in Bayern. Und dann traf der Oberste Rechnungshof in Bayern – das entspricht unserem Landesrechnungshof -eine nicht uninteressante Feststellung zur Gehaltsstruktur der IHKs, aber auch – das war ein strittiger Punkt – zur Transparenz bei den IHKs. Der Oberste Rechnungshof hat klargestellt, dass Offenheit und Transparenz zu den Wesensmerkmalen einer nach demokratischen Prinzipien organisierte Körperschaft gehören.
Infolge dieser Prüfung und der darauffolgenden öffentlichen Diskussion hat auch der bundesweite Dachverband der IHKs, nämlich der DIHK, alle Bezirke zur Offenlegung der Gehaltsstrukturen ihrer Geschäftsführungen aufgefordert.
Also, wir haben keine Differenz in der Sache; davon gehe ich einmal aus. Und: Wir jedenfalls haben auch keine Differenz zur Diskussion, die bei den IHKs geführt wird. Deswegen gehe ich auch davon aus, dass ein Dialogprozess, wie wir ihn für Nordrhein-Westfalen vorschlagen, mit den IHKs zum Erfolg führen wird.
Ich habe übrigens in Gesprächen mit den IHKs durchaus den Eindruck gewonnen, dass dieser Dialogprozess zum Teil auch schon Erfolge gebracht hat, insbesondere der innere Dialogprozess, der an einigen Stellen innerhalb der IHKs wohl durchaus schmerzhaft war. Ich erinnere nur an Berlin, an Stuttgart, wo entsprechende Konflikte innerhalb der IHKs ausgetragen wurden.
Insofern, Herr Dr. Bergmann – das will ich in Ihre Richtung sagen –: ein eindeutiges Ja zur Selbstverwaltung, aber den Rahmen der Selbstverwaltung kann der Staat am Ende schon mit setzen, wenn er doch gleichzeitig den Rahmen für die Finanzierung dieser Selbstverwaltung schafft.
Ich nehme an, dass der innere Beratungsprozess der IHKs, der Konsultationsprozess, ein ganzes Stück fortschreiten wird und dass das, was gesellschaftlich an vielen Stellen vollzogen worden ist, nämlich die Herstellung von Transparenz betreffend Gehaltsstrukturen und innere Organisation, in fortschrittlicher und nach vorne führender Weise diskutiert werden wird.
Der Dialog wirkt auch hier. Die kammerinterne Debatte tut das ihre. Sollte das nicht ausreichen, kann man sich immer noch darüber verständigen, ob es weitere Maßnahmen braucht. Wir setzen jedenfalls auf einen Dialogprozess.
Herr Schwerd, das ist dann der Grund, warum wir Ihren Antrag nicht zustimmen können, sondern einen Entschließungsantrag vorlegen, der ein anderes Verfahren vorschlägt. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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