Daniela Schenckenburger: „Die Durchsetzung des Veranlasserprinzips im Denkmalschutzgesetz ist zeitnah erforderlich.““

Gesetzentwurf von SPD und Grünen zum Denkmalschutz

Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem, was der Kollege Breuer ausgeführt hat, ist kaum etwas hinzuzufügen. Wir schlagen Ihnen eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes und den Nachvollzug notwendiger und überfälliger rechtlicher Regelungen vor.
In der Tat hätte das OVG-Urteil in seiner Konsequenz erhebliche Auswirkungen auf die Haushalte der Landschaftsverbände, wenn man nicht dafür sorgen würde, dass eine entsprechende Anpassung des Denkmalschutzgesetzes erfolgt – mit der Konsequenz, dass künftig derjenige, der durch ein geplantes Vorhaben die Zerstörung archäologischen Erbes auslöst, zumindest für die Kosten einer nach fachlichen Standards durchgeführten Ausgrabung aufkommen muss. Diese Durchsetzung des Veranlasserprinzips im Denkmalschutzgesetz ist zeitnah erforderlich, damit da nichts passiert und nicht die gerade angesprochenen Mehrkosten bei den Landschaftsverbänden anfallen.
Der zweite Punkt – Schatzregal – ist vom Kollegen Breuer ebenfalls erläutert worden. Wir wollen einen Schutz vor illegalen Ausgrabungen in Nordrhein-Westfalen. Andere Bundesländer haben das bereits vorgemacht und den Schutz vor Raubgrabungen in ihren Denkmalschutzgesetzen ausgebaut. Ich glaube, dass es in Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Interesse daran geben muss, das historische Erbe auch hier zu schützen. Das ist nicht nur eine denkmalpflegerische Aufgabe, sondern auch eine kulturelle und historische Aufgabe für dieses Land. Darum macht es Sinn, entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Ich will das gar nicht mehr im Einzelnen erläutern, weil das Wesentliche bereits gesagt worden ist. Ich möchte nur noch darum bitten, dass wir diese Novelle, falls es noch Bedenken der Fraktionen hier im Haus gibt, in einem möglichst konzentrierten und schnellen Verfahren auf den Weg bringen; denn ein zeitlicher Verzug würde ein höheres finanzielles Risiko für die Landschaftsverbände bedeuten. Es ist wohl im gemeinsamen Interesse, dafür zu sorgen, dass dies nicht eintritt. Nach meinem Eindruck handelt es sich hier auch um eine unstrittige Novellierung, bei der die Zeit eine wesentliche Rolle spielt. Insofern lade ich Sie herzlich ein, gemeinsam in den Diskussionen alle Punkte so zu klären, dass eine schnelle Novellierung ermöglicht wird. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)