Dagmar Hanses: „Dieser Gerichtshof ist für die demokratische Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrnehmung der Grundrechte unverzichtbar“

Zum Entwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen im Landtag für ein Verfassungsgerichtshofgesetz - erste und zweite Lesung

Portrait Dagmar Hanses

Dagmar Hanses (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! In der Tat ist der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen das oberste Kontrollorgan des Landes die Einhaltung der Landesverfassung betreffend. Er entscheidet in verfassungsrechtlichen Streitfragen zwischen Verfassungsorganen, prüft die Rechtmäßigkeit von Landesgesetzen und behandelt nun auch schon seit einiger Zeit Individualverfassungsbeschwerden.

Insbesondere in Zeiten, in denen Rechtsextremistinnen versuchen, den Rechtsstaat zu untergraben, ist es wichtig, Gerichte bzw. unsere Justiz zu stärken. Der Gerichtshof ist ein zentraler Garant für die rechtliche Ordnung und den Schutz demokratischer Prinzipien. Eine starke, unabhängige Justiz sichert die Balance der Staatsgewalten und überprüft umstrittene Maßnahmen auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit.

Infolge der am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderung von Art. 76 der Landesverfassung hat der Verfassungsgerichtshof erstmals eine eigene, vom Oberverwaltungsgericht getrennte Präsidentschaft. Es sind nicht mehr viele in diesem Hause vertreten, die das begleiten konnten. In der vorvorletzten Wahlperiode durfte ich das als Mitglied der Verfassungskommission mit auf den Weg bringen und bin froh, dass das inzwischen so weit gediehen ist.

Die Trennung dieser Führungsrollen bringt eine gewisse Eigenständigkeit und damit auch Eigenständigkeit der Ressourcen für dieses wichtige Organ mit sich. Die Trennung der Präsidentschaften von Oberverwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof wurde inzwischen nicht nur rechtlich, sondern auch personell umgesetzt. Diese Änderung in Art. 76 der Landesverfassung stärkt den Verfassungsgerichtshof und verleiht ihm mehr Eigenständigkeit. Dies fördert objektivere, unabhängigere Entscheidungen.

Durch eine Gesetzesänderung vom 5. März 2022 erhält die Präsidentin oder der Präsident des Verfassungsgerichtshofs bis Ende des Jahres 2024 eine Entschädigung in Höhe von 50 % der Abgeordnetenbezüge. Das ist folgerichtig. Der Mehraufwand durch die räumliche Trennung ist auszugleichen. Da der Neubau wie beschrieben noch ein bisschen auf sich warten lässt, bleibt dieser Aufwand weiterhin bestehen. Mit dem neuen Gesetz wird die temporäre Erhöhung dieser Entschädigung daher verlängert.

Unser großer Dank gilt selbstverständlich allen Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichtshofs, deren Arbeit eine so wichtige Rolle beim Schutz der Landesverfassung spielt. Dieser Gerichtshof ist für die demokratische Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrnehmung der Grundrechte unverzichtbar. Seine Arbeit ist insbesondere in komplexen und herausfordernden Zeiten besonders hoch anzusehen. Dafür möchten wir den Richterinnen und Richtern sehr herzlich danken.

Dass in einer so wichtigen Frage in diesem Hause ein interfraktioneller Konsens besteht, freut mich persönlich sehr. Dafür ganz herzlichen Dank – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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