Dagmar Hanses: „Wir beschreiten einen wichtigen Weg, um den Opferschutz sowie den Schutz von Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren voranzubringen“

Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

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Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur psychosozialen Prozessbegleitung beschreiten wir einen wichtigen Weg, um den Opferschutz sowie den Schutz von Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren voranzubringen.
Damit stellt sich NRW an die Spitze in Deutschland. Denn Sie wissen alle – Herr Kollege Hendricks, ich bin froh, dass Sie den Konsens loben –: Die Anhörung, die die CDU beantragt hat, hatte nur den CDU-Antrag aus dem letzten Jahr zum Thema. Dieser forderte viel zu spät ein Modellprojekt wie in Baden-Württemberg. Deshalb konnten wir da nicht folgen.
Der Gesetzentwurf liegt nun vor und wurde intensiv beraten. Es gab einen Vorlauf in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und einen Vorlauf im Ministerium. Gerade dieser wurde von den Sachverständigen sehr gelobt. Die von den Sachverständigen geforderte Koordinierungsstelle ist beim Ministerium längst eingerichtet. Sie bleibt weiterhin bestehen.
Ich möchte die Sachverständige Frau Beermann von Zornröschen zitieren. Sie sagt:
„Damit steht Nordrhein-Westfalen am 1.1.2017, wenn das Gesetz in Kraft tritt, bei den zertifizierten Prozessbegleiterinnen und -begleitern ziemlich gut da.“
Ich möchte Frau Schulte von der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt/Landesverband autonomer Frauen-Notrufe NRW zitieren. Sie möchte dem Ministerium danken:
„Es ist ein sehr gutes Gesetz. Wir sind in NRW im Vergleich mit den anderen Bundesländern in dieser Hinsicht sehr weit. Ich möchte mich vor allem für die Einrichtung einer interdisziplinären Landeskoordinierungsstelle bedanken, und auch dafür, dass die Informationen über die psychosoziale Prozessbegleitung im Land schon weit gediehen sind.“
Sie sehen: Das trifft auf breiten Zuspruch. Ich möchte mich bei allen Fraktionen bedanken, dass wir den gemeinsamen Änderungsantrag in wenigen Tagen hinbekommen haben.
(Sven Wolf [SPD]: Gern geschehen! – Zuruf von der CDU: So sind wir!)
– Die Rechtspolitik ist manchmal ganz fix, auch wenn der letzte Neudruck erst heute vorlag. Dass wirklich alle Fraktionen dabei sind, finde ich klasse.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich von Anfang an froh war, dass das Ministerium den Weg der zwei Säulen geht, den wir in vielen Bereichen haben. Wir bilden eigene Kräfte der Justiz als psychosoziale Prozessbegleiterinnen und psychosoziale Prozessbegleiter aus. Aber wir bauen auch auf die Fachkompetenz der freien Träger, die selbstverständlich mit spezialisierten Täterinnen- und Tätergruppen sowie mit spezialisierten Opfergruppen Erfahrung haben und diese Expertise in die Arbeit einbringen. Auf diese Arbeit können wir bauen, damit es im Strafverfahren nicht zu einer erneuten Viktimisierung der Opfer kommt. Damit ist allen geholfen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich über den breiten Zuspruch zum Gesetzentwurf. Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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