Dagmar Hanses: „Sie bildet die Basis für eine moderne, zeitgemäße, flexible und partizipative Justiz“

Gesetzentwurf zum Rechtsverhältnis von RichterInnen und StaatsanwältInnen in NRW

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Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beschließen wir heute in der Tat eine umfassende Novellierung des Landesrichtergesetzes aus dem Jahre 1966. Diese bildet die Basis für eine moderne, zeitgemäße, flexible und partizipative Justiz. Es sichert die Bedingungen der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in einer starken und effektiven Justiz.
Ich darf hier, Herr Präsident, einige Äußerungen von Sachverständigen zitieren, weil ich den Eindruck hatte, dass der Kollege Kamieth und ich in verschiedenen Sachverständigenanhörungen waren. Denn selten wurde ein Gesetzentwurf so sehr gelobt wie dieser. Herr Friehoff vom Bund der Richter und Staatsanwälte spricht von einer massiven Ausweitung der Mitbestimmung. Herr Dr. Freudenberg bescheinigt für den Richterverein der Sozialgerichtsbarkeit der Landesregierung ein Gesetz aus einem Guss. Herr Erkelenz von ver.di nennt das Gesetz in weiten Teilen sehr gelungen. Frau Striepen vom Deutschen Juristinnenbund bezeichnet es als einen sehr guten Schritt in Richtung Abbau von Benachteiligung von Frauen.
Also: Selten wurde ein Gesetzentwurf so sehr gelobt wie dieser; denn mit dem Gesetz wird auch die unterhälftige Teilzeit und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.
Wir nutzen die Möglichkeiten, die uns der bundesgesetzliche Rahmen lässt, indem wir die Beteiligungsrechte vom Präsidialrat auf den jeweiligen Richterrat verlagern. Denn es wurde eindeutig klar, dass Präsidialräte nun einmal Chefräte sind. Und Bezirksrichterräte und Fachrichterräte umfassen nun einmal alle Richterinnen und Richter. Und die wollen wir mit diesem Gesetz erfassen und beteiligen.
Ein besonderes Augenmerk möchte ich noch einmal auf die verankerte Fortbildungspflicht richten. Herr Kollege Kamieth, auch das haben Sie aus meiner Sicht völlig verdreht.
Ich würde mir für viele Bereiche wünschen, dass eine Fortbildungspflicht verankert wird. Dass diese von der Justiz und den Beschäftigten gewollt und begrüßt wird, zeigt, dass dem Arbeitgeber die Fortbildung der Beschäftigten am Herzen liegt und dass Berufsverbände der Beschäftigten dies aber auch einfordern. Deshalb muss das zur Fortentwicklung der Justiz einfach gelingen.
Und wenn es Überlastungsanzeigen gibt, muss das innerhalb eines Jahres auch ausgeglichen werden können. Fortbildungen dauern nicht immer fünf Tage, sondern unterschiedlich lange. Uns war es wichtig, dass das in diesem Gesetz steht, dass es eben neben der eh schon im Bundesrichtergesetz verankerten Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter, die sich immer selbst schulen, zusätzlich noch ein Angebot der Justiz gibt.
Die Erweiterung der Altersgrenzen für den Eintritt in die Pensionierung macht für Richterinnen und Richter und ihre Gerichte vieles flexibler. Dies wird weitestgehend ebenso begrüßt.
Die Beteiligung von Anwältinnen und Anwälten an Richterdienstgerichten öffnet die Gerichte. Und so wird ein außenstehendes Element im geschlossenen System der Gerichtsbarkeit beteiligt. Das bereichert uns alle sehr.
Aus der Anhörung haben wir ebenso Anregungen aufgenommen. Wir haben nämlich verstanden, dass die Neuerungen, die wir mit dem Gesetz einführen, durchaus genau beobachtet werden sollten. Manchmal wurden auch Sorgen geäußert, wie sich dieses oder jenes auswirken könnte. Deshalb haben wir eine Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Parlament verankert, die selbstverständlich auch immer noch ergänzt und erweitert werden kann.
Außerdem haben wir mit dem Änderungsantrag eine Klarstellung beschrieben, dass nämlich betreffend den Einsatzort der Richterinnen und Richter die persönlichen Belange unbedingt zu berücksichtigen sind, dass also eine Abwägung unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in jedem Fall stattfinden muss.
Mit diesem Gesetz ist die Justiz zukunftsfähig aufgestellt. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Gesetz in seinen Grundzügen auch in den nächsten fast 50 Jahren Bestand haben wird. – Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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