Dagmar Hanses: „Rot-Grün hat die Zwangsmedikation schon immer kritisch gesehen und hohe Anforderungen daran gestellt“

Antrag der CDU zu Zwangsmedikation in Gefängnissen

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Dagmar Hanses (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es an dieser Stelle kurz machen: Zu diesem CDU-Antrag bleibt eigentlich nur eine Frage offen: Wann zieht die CDU ihn zurück?
(Beifall von den GRÜNEN)
Die Frage werden wir nach der Überweisung sicherlich beantworten.
Ich freue mich ja, dass die CDU Referenten hat, die ein bisschen Fleißarbeit machen und aktuelle Rechtsprechungen beobachten. Das steht bei uns auch immer auf der Tagesordnung. Ich bin mir sicher, wir werden gleich erfahren, dass auch das Justizministerium das Urteil des OLG Hamm sehr genau beobachtet hat und es auf unsere Vollzugsgesetze anwenden wird.
Ich möchte daran anknüpfen, worauf der Kollege Haardt bereits hingewiesen hat, dass die Vollzugsgesetze – das Herzstück ist ja unser Erwachsenenstrafvollzugsgesetz – bereits dem Urteil entsprechen. Auch das Maßregelvollzugsgesetz, das im Gesundheitsbereich angesiedelt ist, entspricht dem.
Herr Kollege Haardt, die Gesetze, die angepasst werden müssen, sind in der Tat das Jugendstrafvollzugsgesetz und das U-Haft-Vollzugsgesetz. Beide sind in der schwarz-gelben Regierungszeit entstanden. Sicherlich konnten Sie in der Zeit das OLG-Urteil noch nicht vorhersehen. Rot-Grün hat die Zwangsmedikation schon immer kritisch gesehen und hohe Anforderungen daran gestellt. Deshalb tragen unsere Gesetze bereits jetzt dem Urteil Rechnung.
Die Frage ist: Wann ziehen Sie Ihren Antrag zurück? Die Landesregierung wird die Gesetzentwürfe entsprechend angepasst vorlegen. Dann werden wir als Parlament so beschließen können. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD) 

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