Dagmar Hanses: „jeder Mensch ist nicht ein reines Objekt im gerichtlichen Verfahren, sondern steht als Mensch mit seiner Würde im Mittelpunkt“

Zum Antrag der FDP-Fraktion zu Künstlichen Intelligenz in der Justiz

Portrait Dagmar Hanses

Dagmar Hanses (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn der FDP nichts einfällt, dann stellt sie wieder mal einen Antrag zu „KI in der Justiz“. Aber genau das darf nicht der Maßstab sein. KI ist kein Selbstzweck.

Wir werden nicht überall LLMs oder Chatbots einbauen, nur weil wir es können, sondern wir brauchen klare, datenschutzkonforme Erleichterungen für die tägliche Arbeit. Wir brauchen auch keine neuen Austauschplattformen, nur weil KI gut klingt. Solche Plattformen binden Ressourcen, sie produzieren Ideen – manchmal auch ohne fundierte Fachkenntnisse –, und am Ende bleibt unklar, wer das alles prüft, priorisiert und umsetzt.

Hinzu kommt: Wir starten in Nordrhein-Westfalen nicht bei null. Auch wenn die FDP das anscheinend glaubt: Es ist durchaus so, dass eine sinnvolle Nutzung von KI angestrebt ist. Es gibt bereits den Thinktank, Legal Tech und KI in der Justiz. Es gibt einen Fachaustausch, länderübergreifende Arbeitsgruppen. Bevor wir also neue Strukturen schaffen, sollten wir die bestehenden konsequent nutzen und stärken, statt sie durch neue Anlaufstellen zu verdoppeln.

Wichtig ist, dass wir die Nutzung von KI bei großen Verfahren mit hohen Datenmengen ermöglichen. Denn das Justizministerium hat nicht erst in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses, sondern bereits im März berichtet, dass KI etwas zur Auswertung von Beweismitteln in Cum-Ex- und Cum-Cum-Verfahren beitragen kann, sobald die Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Außerdem gilt gerade in der Justiz: Datenschutz und Verlässlichkeit gehen vor Geschwindigkeit. „Schnell, schnell“, nur weil KI draufsteht, ist kein überzeugendes Digitalisierungskonzept.

Schulungen, Austausche und interdisziplinäre Dialoge sind wichtig, aber bitte erst dann, wenn klar ist, welchen konkreten Nutzen sie bringen; das heißt, nicht aus Aktionismus, sondern weil der Bedarf vorhanden ist.

Kurz gesagt: Nordrhein-Westfalen ist dran. Wir arbeiten an KI. Das soll aber bitte mit System, mit Augenmaß und mit Substanz geschehen und nicht, weil KI gerade das passende Etikett für einen weiteren Antrag ist.

Daneben ist zu bedenken, dass die Fachkompetenz in der Justiz nicht einfach durch KI ersetzt werden kann. Jeder Mensch in Deutschland hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gehör, auch wenn die FDP das vielleicht aus Effizienzgründen gerne ändern möchte.

(Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP])

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein Kernprinzip des Rechtsstaats.

(Ralf Witzel [FDP]: Ja was denn sonst?)

So gewährleisten wir, dass jeder Mensch nicht ein reines Objekt im gerichtlichen Verfahren ist, sondern dass er als Mensch mit seiner Würde im Mittelpunkt steht.

(Ralf Witzel [FDP]: Wer bestreitet das denn?)

– Alles gut, alles gut. – KI soll zur Erleichterung der wichtigen Arbeit der Justiz dienen, aber sie nicht ersetzen. Gleichzeitig soll die Justiz nicht mit immer wiederkehrenden Forderungen nach mehr Plattformen, mehr Austauschformaten, mehr Kongressen von ihrer eigentlichen Arbeit – wie die FDP das hier fordert; ich zitiere gerne den Antrag –, der Durchsetzung von Recht und Gesetz, abgehalten werden. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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