Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da sind ja Talente im Präsidium und in der SPD-Fraktion, von denen ich gar nichts geahnt habe.
(Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
Aber wenn es sich allein auf den karnevalesken Sprachgebrauch reduziert, ist es doch ein bisschen schade. Vielen Dank für die Erheiterung. Aber lassen Sie uns noch einmal ernsthaft auf die Justiz schauen. In der Tat haben es die Beschäftigten verdient, dass wir das Thema ernst nehmen.
Bei der Betrachtung des FDP-Antrags habe ich viel nachgedacht. Ich habe mir Gedanken gemacht, worin die Intention des FDP-Antrags besteht; denn Anträge mit ähnlichem Wortlaut bekommen wir immer mal wieder. Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass eine starke Justiz Grundpfeiler unseres Rechtsstaats und elementar für das Gelingen der Demokratie ist.
Die 43.000 Beschäftigten, Herr Minister, haben es verdient, dass wir das immer wieder ernst nehmen und immer wieder schauen, wie wir die Justiz so ausstatten können, dass sie gut arbeiten kann, dass es eine amtsangemessene Besoldung gibt, dass es nicht zu Überlastungen und nicht zu Vakanzen kommt. Das ist selbstverständlich eine Herausforderung.
Aber was versucht die FDP erneut mit einer vielleicht auch populistischen Zuspitzung an der einen oder anderen Stelle, mit vielen Pauschalisierungen? Ich frage mich: Ist die FDP an einem Vertrauensverlust der Justiz interessiert? Wollen Sie ernsthaft, dass Menschen in NRW glauben, dass sie kein Vertrauen in die Justiz haben können? Das wäre schade, Herr Pfeil; das wäre wirklich schade. Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen.
Warum tun Sie das? Das ist eine herausfordernde Lage. Sie ignorieren auch die Fortschritte. Sie hätten das, was der Kollege Haug nach dem letzten Rechtsausschuss angesprochen hat, mindestens hier bei der Einbringung des Antrags korrigieren müssen. Was Sie im Antrag formulieren – das wissen wir seit der Rechtsausschusssitzung bezogen auf den Einzelfall am Landgericht Wuppertal –, ist einfach falsch.
(Zuruf von Dr. Werner Pfeil [FDP])
– Okay. Es wäre gut, wenn wir im Ausschuss noch einmal benennen könnten, dass das bei Antragstellung nicht richtig formuliert war und wir mittlerweile durch den OLG-Präsidenten wissen, dass sich die Situation da anders dargestellt hat.
Wir wissen auch das, was Kollege Haug formuliert hat: Wir haben in den letzten Jahren Stellen geschaffen. Wir haben in den letzten Jahren für deutliche Entlastungen gesorgt – bei Richterinnen und Richtern, insbesondere in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, und besonders auch bei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Die Ausbildungsoffensive für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wird fortgesetzt. Es ist uns trotz bundesweiter Konkurrenz gelungen, viele Stellen zu besetzen; wir haben in Nordrhein-Westfalen eine wirklich gute Besetzungsquote.
Die amtsangemessene Besoldung, die durch Gesetzesanpassungen modernisiert wird und wurde, orientiert sich an Tarifverträgen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Deshalb ist es nicht angemessen, mit so einem Antrag das Vertrauen in den Rechtsstaat zu schwächen. Das ist schade; das ist es nicht wert.
Wir stimmen natürlich der Überweisung in den Ausschuss zu und hoffen, dass wir dann gemeinsam einen neuen Move kriegen; denn mit dieser Intention des Antrags kommen wir nicht weiter. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
