Dagmar Hanses: „Gegen digitale Gewalt muss es einen verbindlicheren Rechtsschutz geben“

Zum Antrag der "AfD"-Fraktion zur Freiheit im Internet

Portrait Dagmar Hanses

Dagmar Hanses (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen in diesem Haus! Die Bundesregierung plant ein Gesetz gegen digitale Gewalt, denn Hass und Hetze nehmen zu. Wir können es nicht hinnehmen, dass Bedrohungen, Beleidigungen und Verunglimpfungen ohne Konsequenz bleiben.

(Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP])

Gegen digitale Gewalt muss es einen verbindlicheren Rechtsschutz geben.

In einer Studie der Landesanstalt für Medien hier in NRW gaben drei Viertel von Befragten an, schon einmal Hassrede im Internet wahrgenommen zu haben. Bei den 14- bis 25-Jährigen waren es sogar 94 %.

Spätestens seit der Tötung von Regierungspräsident Walter Lübcke wissen wir, dass sich die Auswirkungen von Online-Hate-Speech nicht nur auf das Internet beschränken. Hass im Netz hat Auswirkungen auf das reale Leben. Im vergangenen Jahr hat sich eine junge Ärztin, nachdem sie auf Twitter über Wochen übelst beschimpft wurde, das Leben genommen. Andere Menschen ziehen sich zurück. Zum Teil werden Daten von Menschen im Netz veröffentlicht, sodass der Hass aus dem Netz bis in die eigene Wohnung reicht.

Dass ausgerechnet die AfD einen Antrag zu diesem Thema stellt, ist bezeichnend. Denn Hass, Hetze und digitale Gewalt nehmen bei der AfD eine Sonderrolle ein. Der Facebook-Auftritt der AfD ist der einzige der größeren Parteien, der keine Kommentarregeln installiert hat. Hass und Hetze sind bei der AfD gewollt und werden befördert. Die häufigsten Meldungen gemäß Netzdurchleitungsgesetz beziehen sich auf Posts der AfD.

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Es heißt Netzwerkdurchsetzungsgesetz!)

Da kann ich mir vorstellen, dass die AfD kein Interesse an einer wirksamen Gesetzesänderung hat.

Selbstverständlich werden jetzt, nach der Veröffentlichung der Eckpunkte, auch wertvolle Hinweise aus der netzpolitischen Fachwelt, aus den Bundestagsfraktionen und auch aus den Ländern in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass eine sorgfältige Abwägung zwischen digitalen Bürgerinnenrechten und konsequenter Strafverfolgung in Zukunft besser gelingen kann. – Wir lehnen den Antrag der AfD selbstverständlich ab.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

Mehr zum Thema

Recht & Justiz