Dagmar Hanses: „Es ist verfassungsrechtlich möglich, Hinterlegungsgelder nicht zu verzinsen; andere Länder nutzen das.“

Gesetzentwurf der CDU zum Hinterlegungsgesetz

Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU, der Gesetzentwurf ist die erste gute Idee im Rechtsbereich in diesem Jahr, die von Ihnen kommt. Vielen Dank dafür.
(Beifall von Sven Wolf [SPD])
Das Jahr ist noch jung. Machen Sie in diesem Sinne weiter!
Da vor mir zwei Anwälte gesprochen haben, möchte ich dem Parlament mitteilen, dass die Verzinsung von Hinterlegungsgeldern doch eher ein Spezialbereich ist, in den ich mich erst einmal einlesen musste, um festzustellen, dass der Vorschlag des Gesetzentwurfs in vielen Ländern schon gängige Praxis ist und auch das Ministerium in dem Bereich schon …
(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])
– Bitte, Herr Hovenjürgen, ich höre Sie von hier aus so schlecht.
(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])
– Nein, eben doch. Kollege Wolf hat doch dargestellt, dass das Haus sehr wohl von alleine darauf gekommen ist.
Wir möchten nicht überlegen, was zuerst war: Henne oder Ei. Das ist müßig. Wir wollen in der Sache weiterkommen. Es ist verfassungsrechtlich möglich, Hinterlegungsgelder nicht zu verzinsen; andere Länder nutzen das. Wir sollten da gemeinsam ins Gespräch kommen. – Vielen Dank. Wir freuen uns auf die weitere Beratung.
(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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