Dagmar Hanses (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Regelaltersgrenze liegt zurzeit sowohl für Richterinnen und Richter als auch für Beamtinnen und Beamte bei 67 Jahren.
Wir wissen aber, dass es Berufsgruppen gibt, bei denen sich das anders darstellt. Deshalb lohnt es sich, gelegentlich darauf zu schauen, wie die demografische Entwicklung ist und wie sich die Bedarfe in den einzelnen Berufsgruppen darstellen. Wir wissen, dass es immer weniger Absolventinnen und Absolventen gibt, die das Jurastudium abschließen.
(Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Die in den Referendariatsdienst reingelassen werden!)
Als das Richter- und Staatsanwältegesetz unter der rot-grünen Koalition auf den Weg gebracht wurde, haben wir uns bewusst für diese Altersgrenze entschieden. Jetzt ist einige Zeit vergangen. Deshalb lohnt es sich, noch mal draufzuschauen.
Mit diesem Antrag möchten wir die Landesregierung auf den Weg schicken, sich über das Gesetz Gedanken zu machen. Wie die Kollegin gesagt hat, muss es in der Tat um eine freiwillige Möglichkeit für die Richterinnen und Richter, die das möchten, gehen. Es muss natürlich auch zur Situation in den jeweiligen Einsatzstellen passen und von Mittelbehörden betrachtet werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass die Landesregierung das als Hausaufgabe mit in die Sommerpause nehmen kann, damit sie uns bald etwas dazu vorlegt, wie wir es gesetzlich ausgestalten können. – Herzlichen Dank. Eine gute, erholsame Pause!
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
