Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können es an dieser Stelle wirklich kurz machen; denn dieser FDP-Antrag ist genauso überflüssig wie …
(Christof Rasche [FDP]: Gut!)
– Lassen wir es weg. Machen Sie sich selber ein Bild.
Herr Wedel, ich bin sonst gerne an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Bundesregierung zu treiben oder aus Nordrhein-Westfalen Initiativen nach Berlin zu senden oder auch die Sicht derjenigen hier weiterzutragen, die nicht aus dem Anwaltsberuf kommen. Weil die anderen Kolleginnen und Kollegen häufig aus diesem Bereich kommen, ist dieses Thema ja immer gut besetzt.
Herr Wedel hat eine Frage. Ich habe es genau gesehen. Wollen wir sie schnell …?
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Liebe Frau Kollegin, das klingt fast so, als wären Sie positiv angetan …
Dagmar Hanses (GRÜNE): Immer, immer.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: … von dem Wunsch von Herrn Wedel. Das ist auch nicht immer der Fall. – Bitte, Herr Kollege.
Dirk Wedel (FDP): Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Da Sie schon darauf abgehoben haben, dass Sie immer gerne bereit sind, auch die Bundesregierung
(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Nein, an dieser Stelle nicht!)
zu treiben, frage ich Sie: Ist Ihnen bekannt, dass der Petitionsausschuss gerade heute einen Beschluss zu diesem Thema gefasst hat, auch mit den Stimmen der Grünen, der genau in die Richtung geht, dass die Bundesregierung da offensichtlich noch weiter getrieben werden muss?
Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident, ich antworte gerne darauf. – Sehr geehrter Herr Kollege Wedel, auch wenn ich den aktuellen Beschluss des Petitionsausschusses nicht kenne, weil ich meine armen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Plenartagen nicht hetze, allem hinterherzurennen, muss ich sagen: Sie hätten das vielleicht im Vorfeld bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tun sollen. Dann hätten Sie nämlich gewusst, dass in Berlin nicht nur ein Eckpunktepapier vorliegt, sondern auch ein Referentenentwurf. Anders, als Sie es hier eben geäußert haben, geistert das nicht durch die Landschaft in Berlin, sondern liegt tatsächlich vor. Vielleicht geistert da ja noch jemand anders herum, der gerade nicht im Deutschen Bundestag sitzt und das deshalb hier immer wieder vorbringen muss.
(Beifall von Nadja Lüders [SPD] und Sven Wolf [SPD])
Das obliegt der Interpretation des Hauses.
Ich denke, dass wir uns an dieser Stelle mal keine Sorgen über die Bundesregierung machen müssen; denn bei diesem Thema ist der Gesetzentwurf auf dem Weg. Wir sollten das aufmerksam begleiten. Es ist aber wirklich ein Bundesthema. Wir führen auch immer wieder Gespräche mit den Anwaltskammern.
Ich möchte Ihnen einen Satz nicht vorenthalten, weil wir gerade noch einmal festgestellt haben, dass Anwältinnen und Anwälte nicht nur selbstständig tätig sind, sondern auch als Syndikusanwältinnen und -anwälte arbeiten. Insofern hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass die Tätigkeit anwaltlich zugelassener Syndici für ihren nicht anwaltlichen Arbeitgeber auch eine anwaltliche Tätigkeit ist. – Diesen Satz fand ich so schön, dass ich ihn Ihnen auch noch einmal gönnen wollte.
Ich denke, dass wir uns keine Sorgen machen müssen. Die Gesetzgebung ist im Bund auf einem guten Weg. Wir stimmen der Überweisung in den Rechtsausschuss zu, werden aber selbstverständlich im Rechtsausschuss Ihren Antrag ablehnen. – Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)