Dagmar Hanses: „Die Digitalisierung stellt uns auch vor viele rechtspolitische Herausforderungen“

Antrag der CDU zur Regelung des digitalen Nachlasses

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Dagmar Hanses (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU spricht mit diesem Antrag ein sehr wichtiges Thema an. Das sehen wir auch so. Die Digitalisierung stellt uns auch vor viele rechtspolitische Herausforderungen. Wir diskutieren über elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Akte, über ein Update des BGB, über viele Bereiche, die uns beschäftigen.
Das Beispiel, das Sie genannt haben, kennen, glaube ich, viele von uns. Wenn jemand verstirbt und in den sozialen Netzwerken noch Accounts vorliegen, dann finden wir nicht selten mehr oder weniger geschmackvolle Anteilnahmen oder Kommentare, die sicherlich nicht im Sinne des Betroffenen oder der Betroffenen sind. Und wir erleben Angehörige, völlig überfordert, die gerade im Trauerprozess sind und andere Dinge zu tun haben, als sich darum zu kümmern. Auch das gibt es sicherlich oft. Das ist ein wichtiger Punkt.
Aber wenn wir uns angucken, wer da wo, nämlich hier im Land NRW, was beantragt, dann muss ich ein wenig schmunzeln oder muss mit dem Kopf schütteln. Denn in Ihrem Beschlussvorschlag fordern Sie die Landesregierung auf, aktiv zu werden – das ist sie längst, da können wir gleich noch einmal genauer hingucken –, und ich frage mich: Wer stellt denn die größte Fraktion im Bundestag? Wer stellt denn die Regierungschefin auf Bundesebene? Da wird es doch ein bisschen schräg. Da sollten Sie doch mal lieber selber aktiv werden,
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
statt hier die Landesregierung mit unserer Hilfe zu treiben, die längst auf dem Weg ist, Ihre Bundesregierung zu treiben.
Wie schon gesagt, auf Initiative von NRW hat sich die Justizministerkonferenz bereits damit beschäftigt und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Auch das hätten Sie googeln können. Auch da gibt es Internetportale, in denen die Tagesordnung der JuMiKo und die Beschlüsse der JuMiKo ganz einfach nachvollziehbar sind.
Es hätte eventuell auch gereicht, einmal einen Antrag zur Tagesordnung im Rechtsausschuss zu stellen. Dann hätten wir vielleicht auch einmal einen qualitativ anspruchsvollen Antrag von der CDU vorliegen gehabt.
Es gibt viele Aspekte, die durchaus spannend sind, die aber nicht ausschließlich in unserem Zuständigkeitsbereich liegen. Wir hoffen, dass Sie zu einer sachlichen Diskussion zurückkehren. Ich hoffe, Sie nehmen Ihre persönliche Verantwortung auf Bundesebene auch wahr, um da weiterzukommen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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