Dagmar Hanses: „Dann soll der Bundesverkehrsminister diese Klarstellung doch bitte einmal liefern“

Zum Antrag der FDP-Fraktion zu Drohneneinsätzen

Portrait Dagmar Hanses

Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sie haben in den letzten Redebeiträgen alle schon vielfältige Einsatzmöglichkeiten für unbemannte Flugobjekte, sogenannte Drohnen, beschrieben. Dabei gibt es sicherlich noch mehr: die Überwachung von Gefahrenbereichen, den Katastrophenschutz, Unfälle, schweres Gelände, Einsätze von Polizei und Feuerwehr usw.

Auch Kommunen und andere Behörden nutzen diese Technik und wenden sie in Krisen an. Auch bei Aufnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und bei der Erfassung von Daten gibt es jede Menge Möglichkeiten.

Diese unterschiedlichen Dinge müssen aber auch unterschiedlich betrachtet werden. Selbstverständlich gilt wie immer die sorgfältige Abwägung zwischen auf der einen Seite den Persönlichkeitsrechten, der informationellen Selbstbestimmung und dem Recht am eigenen Bild und auf der anderen Seite den Institutionen, die die Drohnentechnik zum Zweck der Hilfe, Aufklärung usw. nutzen möchten.

Nachdem die neue EU-Verordnung in Kraft getreten ist und nachdem die Bundesregierung eine Änderung im § 21k der Luftverkehrs-Ordnung vorgenommen hat, ist jetzt die Frage der FDP: Haben wir eine Regelungslücke oder nicht? – Das Innenministerium sagt, dass wir keine haben, und die FDP sagt, dass wir eine haben.

Deshalb möchte ich auf den Brief verweisen, den der Bundesverkehrsminister nun formuliert hat, in dem er ausführt: Eine entsprechende kurzfristige Klarstellung der nationalen Vorschriften ist in Planung. – Dann soll der Bundesverkehrsminister diese Klarstellung doch bitte einmal liefern. Darauf bin ich sehr gespannt. Dann können wir uns das gerne gemeinsam anschauen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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