Dagmar Hanses (GRÜNE, zu Protokoll): Heute verabschieden wir ein Gesetz, das weit über die Mauern unserer Justizvollzugsanstalten hinausstrahlt. Es ist ein Gesetz, das zeigt: Nordrhein-Westfalen steht für Vielfalt, für individuellen Schutz und für die unteilbare Würde jeder einzelnen Person.
Die neuen Regelungen stellen sicher: Einzelfallentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Persönlichkeit, Bedürfnisse und Sicherheit der Betroffenen und der Beschäftigten – nicht nach Schema F, sondern mit menschlichem Maß getroffen. Die landeseinheitliche Umsetzung des § 6 SBGG, der Spielräume für geschlechtssensible Lösungen eröffnet, wird nun in NRW auch umgesetzt. NRW füllt diese Lücke nun – und schafft damit Rechtssicherheit für Vollzugsbehörden und Gefangene gleichermaßen. Außerdem tragen wir damit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Rechnung, dass 10. Oktober 2017 unmissverständlich geklärt hat, dass nicht nur “männlich” und “weiblich”, sondern eben auch eine 3.Option (divers) gibt. Der Strafvollzug war bisher binäre strukturiert: Es gab Frauenvollzug und Männervollzug. Das passt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgesetzgebern nicht mehr in unsere Zeit. Es ist Realität, dass es auch unter den Inhaftierten Trans-, Inter- und nicht-binäre Personen sind. i
Und dieses Gesetz ist wichtig, denn es schafft konkrete Sicherheit. Es sorgt dafür, dass Gefangene nicht länger in Systeme gepresst werden, die ihre Identität ignorieren, sei es bei der Unterbringung, der medizinischen Versorgung oder im Umgang mit Mitgefangenen und Vollzugsbediensteten. Es schützt vor Gewalt und Diskriminierung, die für Transpersonen im Vollzug und vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft leider noch immer Alltag sind.
Dass wir das heute beschließen, ist die logische Konsequenz einer Politik, die Vielfalt nicht nur feiert, sondern aktiv schützt. Die erkennt, dass Gleichberechtigung aller Geschlechter und geschlechtlicher Identitäten nicht an der Gefängnismauer endet. Und die versteht: Wer im Vollzug für Würde kämpft, kämpft für eine Gesellschaft, in der niemand zurückgelassen wird.
Natürlich wird es jetzt Stimmen geben, die fragen: „Warum ausgerechnet im Gefängnis?“ Die Antwort ist einfach: Weil unsre Rechte nicht im Gefängnis aufhören, weil Menschenwürde auch im Gefängnis gilt. Inhaftierte sind auf unsere Fürsorge und unseren Schutz angewiesen, deshalb sind wir in der Pflicht, ihre Rechte zu wahren. Wer das ablehnt, stellt sich gegen den Fortschritt, für den wir als GRÜNE seit Jahrzehnten kämpfen.
Aber auch die Beschäftigten brauchen unseren Schutz und Klarheit. Beschäftigte haben es nicht selten mit herausforderndem Klientel zu tun. Beschäftigte im Allgemeinen Vollzugsdienst und in den Fachdiensten kommen Inhaftierten sehr nah. Körperliche Durchsuchungen sind ein besonders sensibler Bereich, bei dem für uns der Schutzgedanke aller Beteiligten im Vordergrund steht.
Es ist ein Bekenntnis. Ein Bekenntnis dazu, dass Menschenrechte unteilbar sind. Dass Selbstbestimmung kein Luxus ist, sondern eine Notwendigkeit. Und dass Nordrhein-Westfalen nicht nur redet, sondern handelt. Neben der Beachtung von geschlechtlicher Vielfalt im Strafvollzug sollen neben Staatsanwaltschaften auch Gerichte im Rahmen einer klaren gesetzlichen Regelung den Zugriff auf die Haftdatei erhalten.
Ich hoffe auf breite Zustimmung hier im Haus.
