Dagmar Hanses (GRÜNE): Das mit dem Stürmen überlassen wir lieber den Fußballerinnen und Fußballern. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschäftigten in der Justiz tragen jeden Tag zum Gelingen des Rechtsstaats bei. Deshalb muss die Personalausstattung in allen Bereichen auskömmlich sein.
Die Zukunftskoalition hat vereinbart, dass das Personalberechnungssystem „PEBB§Y“ mit der Ziffer 100 in allen Bereichen das Ziel sein muss. In herausfordernden Zeiten gelingt dies noch nicht an allen Stellen. Mit der Ausbildungsoffensive in der Justiz hat sich unsere Landesregierung diesbezüglich aber auf den Weg gemacht.
Bei PEBB§Y handelt es sich um ein bundesweites System, das seit 2000, 2001 besteht
(Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Nein, 2005!)
und kontinuierlich fortgeschrieben wird. Es wurde entwickelt, um die Personalbedarfe auf einer analytischen Grundlage einheitlich zu berechnen.
Die FDP stellt ein bewährtes und fundiertes System infrage und verkennt dabei die regelmäßige Anpassung und Berechnung der Bedarfe. Dieses System fußt auf einer umfassenden Selbstaufschreibung über einen längeren Zeitraum hinweg und auf den Bearbeitungsaufwänden der Justizbediensteten. Gerade in den letzten Jahren gab es Anpassungen zum Beispiel aufgrund bestimmter Änderungen von Gesetzen und Verfahren. Insofern ist es nicht richtig, dass das System 20 Jahre alt ist. Es wird kontinuierlich angepasst. Die von der FDP vorgeschlagene eigene Aufstellung des Justizministeriums braucht es deshalb nicht.
Im Justizvollzug gibt es dieses System nicht – das wurde bereits erwähnt –, weil man im Vollzug sehr unterschiedliche Situationen hat. Die Haftform, die Abteilungsgröße und spezifische Zielgruppen erfordern eben einen unterschiedlichen Einsatz von Beschäftigten.
Zur Personalsituation bei den Staatsanwaltschaften und in den Geschäftsstellen: Gerade bei den Staatsanwaltschaften wissen wir, dass die Belastungen und die Herausforderungen des demografischen Wandels besonders hoch sind. Dem begegnen wir. In den letzten Haushalten hatten wir im Geschäftsbereich der Justiz immer wieder Aufwüchse. Es bleibt aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Die Landesregierung hat insoweit Maßnahmen ergriffen, dass wir im Rahmen der Ausbildungsoffensive insbesondere bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern 350 mehr Ausbildungsplätze schaffen konnten. Der zweite Standort für die Ausbildung im Ruhrgebiet – in Essen ist es meines Wissens – ist dabei ein wichtiger Punkt. Damit möchten wir sukzessive zu einer Verbesserung der Stellenbesetzung beitragen und für eine Entlastung der Beschäftigten in den Geschäftsstellen sorgen. Ergänzende Maßnahme zur Überbrückung vorübergehender Vakanzen ist der Einsatz externer Kräfte.
Wir lehnen Ihren Antrag ab. Mit der direkten Abstimmung des Antrags wird auch deutlich, dass Sie mit uns nicht ernsthaft über dessen Inhalt diskutieren möchten, sondern dass es Ihnen um Effekthascherei geht. Auch deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)