Christina Osei (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden 22. Rundfunkänderungsgesetz legen wir ein Gesetzespaket vor, mit dem die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, europäisches Recht umgesetzt und zugleich ganz konkret auf die Bedarfe des Lokalfunks und der Hochschulradios in Nordrhein-Westfalen reagiert wird. Es geht um die verlässliche Fortentwicklung unserer Rundfunkordnung in einem sich rasant wandelnden medialen Umfeld und nicht um Symbolpolitik.
Ein zentraler Baustein ist die Anpassung des WDR-Gesetzes. Damit zeichnen wir die Reformbemühungen nach, die die Länder mit dem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angestoßen haben, und entwickeln sie an den entscheidenden Stellen weiter.
Der Programmauftrag des WDR wird geschärft. Künftig heißt es in § 1 Abs. 1 ausdrücklich: „Er“, also der WDR, „ist dem Gemeinwohl, auch unter Einbeziehung zukünftiger Generationen, verpflichtet.“ Das ist deutlich mehr als eine sprachliche Präzisierung. Wir stärken damit die Gemeinwohlverpflichtung des WDR und verankern die Perspektive der Nachhaltigkeit – ökologisch, ökonomisch und sozial – ausdrücklich im Gesetz. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist kein Selbstzweck. Er dient der Gesellschaft heute und morgen.
Auch beim Hörfunkangebot setzen wir die Vorgaben des Reformstaatsvertrages um. Der Auftrag wird auf sechs Angebote begrenzt. COSMO und die Maus sind als Sollvorgabe festgeschrieben. Bis zu sieben terrestrische Hörfunkprogramme bleiben möglich, ebenso Kooperationsprogramme. Damit schaffen wir Klarheit im Auftrag und zugleich die nötige Flexibilität für Kooperationen und Innovationen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beschleunigung bei Programmbeschwerden. Künftig entscheidet die Intendanz innerhalb eines Monats schriftlich über Beschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen, Jugendschutzbestimmungen oder Werbevorschriften geltend gemacht wird. Erfolgt keine Abhilfe oder keine fristgerechte Entscheidung, kann innerhalb eines weiteren Monats der Rundfunkrat angerufen werden. Das ist ein ganz klares Signal: Transparenz und Reaktionsfähigkeit sind keine freiwilligen Leistungen, sondern Ausdruck von Verantwortlichkeit gegenüber dem Publikum.
Zugleich ordnen wir das Kompetenzgefüge von Rundfunkrat und Verwaltungsrat an einigen Stellen neu. So wird etwa eine Mitberatung bei Personalkonzepten und bei einer gemeinsamen Strategie zur Sportberichterstattung vorgesehen. Damit stärken wir die strategische Begleitung durch die Gremien, ohne operative Verantwortung zu verwischen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erleichterung der Gremienarbeit. Wir verlängern die Frist zur Entsendung von Mitgliedern bei der Neukonstituierung des Landtags und ermöglichen Kontinuität von Amtszeiten bei Wiederentsendung während einer laufenden Amtsperiode sowohl im Rundfunkrat als auch in der Medienkommission. Das sorgt für Stabilität und verhindert unnötige Brüche in der Gremienarbeit.
Insgesamt sorgt das 22. Rundfunkänderungsgesetz für die Umsetzung geltenden Rechts, für mehr Klarheit im Auftrag, für beschleunigte Verfahren und für arbeitsfähige Gremien. Es stärkt damit die Rundfunkanstalten in Nordrhein-Westfalen und zugleich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen modernen, gemeinwohlorientierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
