Christina Osei (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Jahre wieder kehrt nicht nur das Christuskind auf die Erde nieder, sondern es kommt auch immer wieder die Diskussion um das Silvesterfeuerwerk auf.
(Susanne Schneider [FDP]: Das war der Einstieg in meine Rede; wortwörtlich!)
Jedes Jahr aufs Neue ein Knaller; so auch in diesem Jahr. Danke.
(Heiterkeit von den GRÜNEN)
Ich muss Ihnen sicherlich nicht erklären, dass für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Das heißt, die Verwendung ist grundsätzlich verboten. Nur wer eine Erlaubnis, einen Befähigungsschein oder eine Ausnahmebewilligung besitzt, darf pyrotechnische Gegenstände verwenden.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist für den 31. Dezember und für den 1. Januar gesetzlich festgelegt. In diesem Zeitraum darf jede Person über 18 Jahre Pyrotechnik verwenden, wenn sie sich nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen befindet.
Das alles ist in § 23 Abs. 1 und Abs. 2 der Sprengstoffverordnung nachzulesen.
Die Regelungskompetenz dieser Bestimmung liegt derzeit bei den örtlichen Ordnungsbehörden. Die Kommunen nehmen ihre Möglichkeiten sehr gewissenhaft wahr.
(Beifall von Hedwig Tarner [GRÜNE])
Einer Einflussnahme durch die Kommunalaufsicht bedarf es nicht.
(Beifall von den GRÜNEN)
Das Für und Wider privater Böllerei an Silvester gleicht einem bunten Feuerwerk an Meinungen und Überlegungen. Hier gilt es zwischen Vergnügen, Umweltbelastungen, Sicherheit, Tierschutz, Wirtschaft und Traditionen, die man ruhig einmal infrage stellen darf, wenn sie nicht mehr zeitgemäß sind, abzuwägen.
Diverse Städte, zum Beispiel Köln, haben nach den Vorfällen der Silvesternacht 2022 bereits Maßnahmen ergriffen und die böllerfreie Zone um den Dom auf große Teile der Innenstadt ausgeweitet. Die Ereignisse des letzten Jahres haben gezeigt, welche Gefahren von unkontrolliertem Silvesterfeuerwerk ausgehen können, und die Ausweitung der Schutzzonen auf innerstädtische Bereiche bezeugt den verantwortungsvollen Umgang der Kommunen. Außerdem werden dadurch Lärm und Müll reduziert. Böllerfreie Zonen gibt es übrigens auch in Bielefeld.
Es ist wichtig, dass wir in dieser Debatte abwägen, wie wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können, ohne dabei die Freude und die Tradition im festlichen Rahmen einzuschränken. Dafür böten sich nicht nur Verbote und Einschränkungen, sondern auch Ermöglichungszonen an, die sogenannten Designated Firework Control Zones. Die Ausweitung spezieller Bereiche für Feuerwerke könnte ermöglichen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Freude am Feuerwerk haben, während sensible Gebiete geschützt bleiben.
Durch die Förderung umweltfreundlicher und geräuscharmer Feuerwerke könnten negative Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden.
Darüber hinaus gibt es viele weitere Möglichkeiten für die Kommunen, eine ausgewogene Lösung zu finden, die die Freude am Silvesterfest bewahrt und gleichzeitig die Sicherheit sowie die Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitbürger fördern. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)