Arndt Klocke: „Wir brauchen eine Reform der Bodenpolitik“

Zum Antrag der GRÜNEN im Landtag "Recht auf Wohnen"

Der Antrag

Arndt Klocke (GRÜNE): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Bleiben Sie gern hier. Es ist ein spannendes und wichtiges Thema und nicht die erste wohnungspolitische Debatte. Wir haben in dieser Woche schon über einen wichtigen Antrag der SPD-Fraktion gesprochen.

Ich sage es am Anfang direkt: Diesen Vorschlag hat der Kollege Johannes Remmel intensiv vorangebracht. Er hatte die Idee, weil er sich intensiv mit den Grundrechten, dem Grundgesetz und der Landesverfassung beschäftigt hat. Es geht um die Frage der Verankerung des Rechts auf auskömmliches, bezahlbares Wohnen in der Landesverfassung.

Es gibt einige Beispiele, ob es Bayern, Sachsen, Berlin, Bremen oder Hamburg ist, die das Grundrecht auf bezahlbares Wohnen in ihrer Landesverfassung festgeschrieben haben. Nicht alle Länder, wie Sachsen und Bayern, wurden und werden jahrzehntelang konservativ geführt. Das Ganze geht aus von der Weimarer Reichsverfassung. Dort gab es ein solches Grundrecht auf Wohnen.

Vor einigen Jahren hat hier im Land eine Verfassungskommission intensiv gearbeitet. Auch da war das schon Thema, ist dann aber verworfen worden. Es ist ein Anliegen meiner Fraktion und insbesondere des Kollegen Johannes Remmel, der eigentlich anwesend wäre, wenn wir nicht fast eine Stunde vor der Zeit wären. Er ist zu späteren Debattenpunkten noch da. Ich sage offen, dass ich mit der Rede eingesprungen bin. Er hat dies bei uns in der Fraktion intensiv vorangetrieben. Wir haben dazu ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben.

Damit verbunden ist auch ein Stück weit der Blick auf die nächste Legislaturperiode. Wir sind jetzt in der vorletzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode. Unser Ziel der Einbringung ist, einen Anstoß zu geben, was die inhaltliche Debatte angeht; denn uns ist klar, das wird man nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschließen. Es braucht dafür eine Zweidrittelmehrheit. Wir würden uns mit Blick nach vorn wünschen, dass sich ein neuer Landtag, den wir im Mai wählen, dieses Themas annimmt. Deswegen haben wir den Antrag zu diesem Zeitpunkt gestellt.

Wir haben damit eine Reihe von inhaltlichen Punkten verbunden. Ein ganz wichtiger Punkt im Hinblick auf mehr bezahlbaren Wohnraum ist aus unserer Sicht – darüber haben wir auch bei dem SPD-Antrag debattiert –, dass wir in diesem Land eine andere Bodenpolitik brauchen.

Sie wissen, ich bin jemand, der das nicht schwarz-weiß sieht, der sagt, wenn die Grünen regieren, läuft alles prima, und sobald wir in der Opposition sind, macht die Regierung alles falsch. Diese Landesregierung hat im Bereich der Wohnraumförderung und auch im Bereich der Digitalisierung, Verwaltung etc. – das haben wir diese Woche diskutiert – auch einiges richtig gemacht.

Aber Frau Scharrenbach ist doch sehr blank, was die Frage einer reformierten Bodenpolitik angeht. Es gibt immer noch die Vergabe von Grundstücken nach Höchstpreisgebot. Ich hatte Ihnen das Beispiel aus Köln genannt, das Otto-Langen-Quartier.

Wir brauchen eine Reform der Bodenpolitik. Es gibt Städte in Nordrhein-Westfalen, in denen mit Vergaberichtlinien, mit Vergabepolitik andere Akzente gesetzt werden. Das ist beispielsweise in Münster der Fall. Dort arbeitet man sehr stark mit Erbpacht und Erbbaurecht. Es wird nach Konzeptvergabe vergeben, sprich: mindestens 30 % oder 40 % preisgedämmter Wohnraum, wenn man öffentliche Grundstücke vergibt.

Das alles sind Beispiele. In Münster greift das. Die Stadt hat in den letzten Jahren einen hohen Zuzug erlebt. Ich habe in den 90er-Jahren dort studiert. Damals waren es 240.000 Einwohner, heute sind wir bei über 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Münster hat viel bezahlbaren Wohnraum geschaffen. Das liegt daran, dass dort eine gute Flächenpolitik gemacht wird.

Deswegen haben wir das in unseren Antrag aufgenommen. Hier muss sich aus unserer Sicht in der nächsten Legislaturperiode etwas tun. Die Kommunen brauchen bessere und stärkere Instrumente im Bereich der Flächenpolitik, damit mehr Grundstücke nicht mehr nach Höchstpreis vergeben werden.

Ein weiterer Punkt, der uns wichtig ist, ist der Landesentwicklungsplan. Dort schlagen wir eine Änderung vor, dass in Zukunft bei der Vergabe von Siedlungsflächen mindestens 30 % für die Schaffung von bezahlbarem, preisgedämpftem Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Eine sozial gerechte Bodenpolitik soll auch die entsprechende 30-%-Förderung enthalten.

Bei der Wohnraumförderung ist uns wichtig, dass bei der Vergabe der Förderung in Zukunft ein deutlicherer Schwerpunkt auf den Mietwohnungsbau gesetzt wird, als es heutzutage der Fall ist. Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Eigentumsförderung. Ich glaube auch, dass dieses neue Element, das in dieser Legislaturperiode dazugekommen ist, so, wie es angelegt ist, grundsätzlich richtig angelegt ist, weil es auch Menschen mit unterem oder mittlerem Einkommen die Möglichkeit zur Eigentumsbildung gibt. Trotzdem: Der Schwerpunkt muss auf Mietwohnungsbauförderung liegen. Da muss es eine verstärkte Förderung geben.

Das ist der inhaltliche Forderungskatalog unseres Antrags. Der eigentliche Punkt ist die Verfassungsergänzung der Landesverfassung NRW um das Grundrecht auf Wohnen. Das würden wir gern mit diesem Antrag einbringen und in der nächsten Legislaturperiode intensiv diskutieren.

Wir hätten uns gewünscht, dass auch die zuständige Fachministerin bei diesem Punkt anwesend gewesen wäre. Mein Stand ist, dass sie gerade einen Wahlkreistermin in ihrem Wahlkreis wahrnimmt, obwohl heute die Plenarsitzung ist.

(Nadja Lüders [SPD]: Sie hat gar keinen Wahlkreis!)

Das finde ich nicht besonders anständig. Bei dieser Frage hätte mich auch die Meinung der Ministerin sehr interessiert. Das wird uns Frau Heinen-Esser sicherlich gleich vorlesen. Trotzdem wäre Frau Scharrenbach an dieser Stelle auch gefordert gewesen.

(Jochen Ott [SPD]: Richtig!)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit, und danke für das Zuhören.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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