Arndt Klocke: „Unter dem Strich handelt es sich in weiten Teilen um ein richtiges und notwendiges Gesetz“

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Straßen- und Wegegesetz - zweite Lesung

Arndt Klocke (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Uli Reuter, immerhin enthalten wir uns. Ich verfüge durchaus über ein gutes Gedächtnis und erinnere mich noch an die letzte Legislaturperiode und die damaligen verkehrspolitischen Debatten. Ich kann mich eigentlich an gar keinen Fall erinnern, bei dem CDU und FDP mal den damals sehr vernünftigen Anträgen der rot-grünen Mehrheit

(Lachen von der CDU und der FDP)

und Verkehrsminister Groschek …

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das hat Herr Schemmer doch immer gemacht!)

– Ja, ja, Bernhard Schemmer. Da könnte man viel erzählen.

(Heiterkeit von Henning Höne [FDP])

Das stimmt. Ich habe ihn auch in guter Erinnerung. Ich hoffe, es geht im persönlich gut.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Es geht ihm sehr gut, kann ich bestätigen! – Zuruf von Klaus Voussem [CDU])

– Das ist erfreulich zu hören. Er war auch ein Original, kann man sagen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

– Unbedingt. Vielleicht haben wir auch demnächst mal wieder Events und Feierlichkeiten im Landtag, bei denen er wieder zugegen sein kann. Das ist ja in Coronazeiten …

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Ich werde es ihm ausrichten!)

– Mit vielen Grüßen.

So. Bevor die Redezeit ganz zu Ende ist:

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt sprechen wir mal nicht grundsätzlich über die Verkehrspolitik der jetzigen Landesregierung, sondern konkret über die Änderungen des Straßen- und Wegegesetzes. Da gibt es aus unserer Sicht Licht und Schatten. Es gibt durchaus eine ganze Reihe von Punkten, die begrüßenswert sind und die wir auf jeden Fall unterstützen, beispielsweise die Frage der Gleichstellung von Radschnellwegen und Landesstraßen, weg von einer Klagestufe.

Auch da bekommt man als Grüner, das will ich so offen sagen, nicht nur Beifall, jedenfalls in unserer, wie man das heutzutage sagt, Community. Da gibt es durchaus auch Umwelt- und Naturschutzverbände, die das kritisch sehen. Wir finden das aber richtig und unterstützenswert, damit wir endlich in diesem Bereich vorankommen und damit aus Radschnellwegeplanungen auch mal wirklich reale Radschnellwege werden, auf denen man fahren kann. Deswegen ist das eindeutig zu begrüßen.

Das Gleiche gilt für die Frage der Blühstreifen. Das ist eine sehr gute Regelung in dem neuen Gesetz. Es sind viele Dinge, und das ist eben angesprochen worden, in dem Übergang zwischen der bisherigen Gesetzgebung und der jetzigen Neuaufteilung mit der Autobahn GmbH richtig und notwendig. Das gilt auch für die Frage von Lkw-Rastplätzen, so sehr wir natürlich immer die Verlagerung von Gütern auf die Schiene fordern und Lkw-Verkehre eigentlich reduzieren wollen.

Ich glaube, jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit dem Pkw unterwegs ist und mal Rastplätze anfährt, sieht die Situation an manchen Stellen. Einige Rastplätze sind völlig überfüllt. Wir kennen die Arbeitssituation im Transportgewerbe und wissen, dass die Menschen seitens ihrer Firmen entsprechend unter Druck stehen, was Ausliefertermine etc. angeht. Deswegen braucht es auch gut ausgebaute und komfortable Rastplätze in diesem Land.

Auch da sage ich: Das muss man als Grüner in den eigenen Reihen verteidigen. Ich erhalte durchaus regelmäßig Anschreiben und erinnere mich zum Beispiel an Auseinandersetzungen in Münster im Zusammenhang mit dem Ausbau des Rastplatzes an der A1.

Dafür wird man nicht immer gemocht, aber ich finde es trotzdem richtig, dass es in diesem Fall zu einer Neuregelung kommt und über das neue Gesetz entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden.

Einen Punkt in dem vorliegenden Gesetzentwurf halten wir für bedenklich bzw. sind skeptisch, nämlich dass die naturschutzrechtlichen Prüfungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt werden. Den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung etwa sehen wir kritisch, das geht uns zu weit. Die Beschleunigung und Reduzierung von Klagestufen, ja, aber den grundsätzlichen Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung in den Verfahren sehen wir skeptisch und kritisch. Deswegen werden wir dem auch nicht zustimmen. – Das als Antwort an Uli Reuter.

Es geht nicht darum, dass es sich um einen Regierungsantrag handelt. Das kennen Sie von mir: Wir haben in den letzten Monaten und Jahren einer ganzen Reihe von Anträgen, die vernünftig waren, zugestimmt. Hier haben wir aber Bedenken.

Die Umwelt‑ und Naturschutzverbände haben in der Anhörung nicht nur Bedenken geäußert, sondern klare Änderungsvorschläge für den Gesetzentwurf gemacht. – Kollege Nolten, das war so in der Anhörung. Man muss sie nicht übernehmen, aber wir fanden es durchaus konstruktiv, dass nicht nur kritisiert wurde, sondern dass es auch sachdienliche Hinweise gab, was zu tun ist.

An der Stelle können wir den Gesetzentwurf nicht mittragen und würden das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode auch wieder ändern, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen.

Unter dem Strich handelt es sich in weiten Teilen um ein richtiges und notwendiges Gesetz, das in vielen Punkten einen Schritt nach vorne geht. Insofern werden wir uns positiv enthalten. An der anderen Stelle schauen wir in der nächsten Legislaturperiode mal, ob wir nacharbeiten und es ändern können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Da dies noch nicht meine letzte Rede ist, wünsche ich Ihnen auch noch nicht frohe Weihnachten.

(Beifall von den GRÜNEN)

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