Arndt Klocke: „Kritisch sehen wir die Frage des Flächenfraße“

Zum Antrag der SPD-Fraktion zur Baulandgewinnung

Arndt Klocke (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere der Regierungsfraktionen, ich lausche Ihren Beiträgen immer sehr intensiv und lese auch Ihre Anträge. Jetzt hatte ich gerade in den zwei Stunden vor dieser Debatte eine zweistündige Konferenz zum Austausch mit den großen Wohnungsverbänden dieses Landes – von Haus & Grund über VdW und Mieterbund NRW bis hin zu Vonovia als großes Wohnungsbauunternehmen. Das war nicht uninteressant. Ich sage es einmal so: Sie, die Kollegen von CDU und FDP, verkaufen uns hier immer die großen Leistungen der NRW-Koalition und sagen, wie gut alles aussieht. Das kam dort nicht so her­über.

(Christian Dahm [SPD]: Das ist die Fabelwelt!)

Wir haben jetzt nicht nur mit dem Öko-Zentrum aus Hamm und auch nicht nur mit dem Mieter­bund geredet. Ich sage bewusst, dass dort Haus & Grund, Vonovia und auch der VdW dabei waren.

Es gab durchaus eine Reihe von Wünschen und Aufträgen an uns Grüne mit Blick auf die nächste Legislaturperiode; das war auch der Hintergrund. Wir haben Eckpunkte unserer jet­zigen Landtagsarbeit und Eckpunkte für ein Wahlprogramm diskutiert. Ich fand schon, dass es dort nicht nur Licht und Schatten, sondern auch eine ganze Reihe von Grautönen hinsicht­lich der Politik dieser Landesregierung gab. – Das als Rückmeldung.

Dass man hier Reden hält, damit man sie bei Instagram einstellt und die eigenen Follower dann sagen: „Was wir hier machen, ist alles unglaublich rosarot; alle anderen haben immer ganz viel Mist gemacht“, habe ich mittlerweile auch verstanden.

Wenn man dann aber mit den Leuten aus der Praxis redet – das habe ich heute zwei Stunden lang intensiv getan –, hört man durchaus, dass hier in NRW noch vieles zu tun ist und dass da auch noch Hoffnungen bestehen, dass an der einen oder anderen Stelle mehr Schwung reinkommt – gerade beim ökologischen und nachhaltigen Bauen sowie bei mehr Mieterschutz in diesem Land. Das sind zwei wichtige Punkte, bei denen mehr passieren muss und bei denen auch zahlreiche und gravierende Fehler in dieser Legislaturperiode passiert sind. – Das zum Einstieg.

Jetzt zum konkreten Gesetz: Wir bewerten das ambivalent. Es gibt Licht und Schatten in die­sem Gesetz. Es gibt Erleichterungen für den Wohnungsbau; ohne Frage. Zum Beispiel geht es um mehr Flexibilität bei Dachgeschossanbauten und -ausbauten. Das ist richtig und wich­tig, insbesondere für die großen Städte hier im Land. Wenn man nicht nur – das ist ja gerade auch ökologisch kritikwürdig – auf der grünen Wiese neue Häuser entstehen lassen will, dann muss man eben mehr Flexibilität insbesondere bei bestehenden Bauten genehmigen. Das ist auch in diesem Gesetz vorgesehen. Das begrüßen wir.

Auch zu der Frage des Baugebotes für ungenutzte Grundstücke in Gebieten, die erschlossen werden sollen, weil wir dort einen angespannten Wohnungsmarkt haben, sind entsprechende Regelungen enthalten.

Es ist vorgesehen, dass das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises ge­wahrt bleibt und die Eigentümer ansonsten auch Wohnbebauung vorgeschrieben bekommen können.

Das finden wir alles richtig. Das sind Instrumente, die neu geschaffen wurden. Ich kann mir vorstellen, dass die FDP das ungern hört. Ich fand das eben auch einen interessanten Spagat: auf der einen Seite die schwarz-gelbe Landesregierung, auf der anderen Seite die Große Koalition in Berlin. Es ist für Herrn Schrumpf ja nicht einfach, einen Spagat zu finden, bei dem sowohl Herr Paul als auch die SPD zufrieden sind.

(Fabian Schrumpf [CDU]: Keine Sorge! Der Spagat ist einfach!)

Dass man Eigentümern in der Frage des Verfügungsrechts Wohnbebauung vorschreibt, be­grüßen wir. Das finden wir richtig, weil es darum geht, bestehende Grundstücke, die seit Jah­ren und Jahrzehnten brachliegen, endlich zu bebauen und zu nutzen. Da muss eben auch im Zweifel ins Eigentumsrecht eingegriffen werden. Das finden wir an diesem Gesetz richtig.

Kritisch sehen wir die Frage des Flächenfraßes. Der § 13b, Bauen im Außenbereich, ist nicht geändert worden. Das ist bei der Anhörung im Bundestag klar kritisiert worden.

Auch dass im Außenbereich weiterhin ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Bürgerbetei­ligung gebaut werden kann, sehen wir kritisch. Hier hat sich gegenüber der vorigen Geset­zeslage nichts geändert. Damit wird auch der Neuversiegelung von Flächen nicht mehr Ein­halt geboten.

Nordrhein-Westfalen hat die Umwandlungsverordnung gerade abgeschafft. Das ist bei der Rede des Kollegen Andreas Becker auch durchgeklungen. Abschließend stellen wir uns auf­grund der neuen Gesetzeslage auf Bundesebene die Frage, ob die Landesregierung – ich vermute, Herr Minister, Sie werden uns das im Detail nicht beantworten können; das müsste uns die Bauministerin am besten im nächsten Ausschuss beantworten – diese von uns kriti­sierte Abschaffung der Umwandlungsverordnung jetzt wieder rückgängig macht und die Ge­setzeslage des Bundes berücksichtigt.

Das sind Fragen, die wir uns stellen. Es gibt Licht und Schatten. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Wir überweisen erst!) – Der Überweisung stimmen wir zu.

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