Arndt Klocke: „Hier ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet“

Zum Entwurf für ein Gesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen - zweite Lesung

Arndt Klocke (GRÜNE): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich persönlich finde es bedauerlich, dass … – Die Vorarbeit war ja gut. Wir haben ja intensiv über den Glücksspielstaatsvertrag beraten. Ich bin mittlerweile kein ordentliches Mitglied des Hauptausschusses mehr. Die Kollegin Schäffer kann heute nicht hier sein, deswegen habe ich die Rede übernommen.

Wir haben ja zu Beginn und in der Mitte der Legislaturperiode intensiv über den Glücksspielstaatsvertrag beraten, sind unter anderem nach Kopenhagen gereist, um uns dort die Konditionen anzugucken, haben uns vielfältig mit den Ländern ausgetauscht und uns vom Chef der Staatskanzlei informieren lassen.

Angela Freimuth hat jetzt eben gesagt: Das Glücksspiel und das Online-Casinospiel werden sicherer. – Das mag aufgrund der aktuellen Ausgangslage auch der Fall sein. In unserer grünen Einschätzung sind wir aber leider sehr davon überzeugt – da schließen wir uns dem an, was die Kollegin Müller-Witt eben gesagt hat –, dass es definitiv nicht sicher genug ist. Das wäre die Chance gewesen, das hier zu regeln.

Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Stellungnahme der Landesfachstelle Glücksspielsucht zu dem vorliegenden Entwurf zur Frage „Online-Casinospiele“. Die Landesfachstelle schreibt:

Casinospiele weisen aufgrund von zahlreichen Merkmalen – dann zählt sie es auf: hohe Spielgeschwindigkeit, hohe Einsatzmöglichkeiten, mangelnde soziale Kontrolle, Vielfalt von Gewinn- und Einsatzmöglichkeiten, bargeldlose Einsätze – ein sehr hohes Suchtpotenzial auf. Das Risiko potenziert sich durch die Online-Verfügbarkeit um ein Vielfaches. – Zitat Ende.

Ich hatte bei meiner Rede zur zweiten Lesung zum Glücksspielstaatsvertrag ja auf die Bedenken unserer Fraktion, was diese Neuregelung angeht, hingewiesen, dass nämlich der Spielerschutz, die Sicherheit der Spielerinnen und Spieler und die Beratung nicht ausreichen. Das sehen wir an diesem Punkt leider auch gegeben. Aus unserer Sicht schöpft Nordrhein-Westfalen den Rahmen, den der Glücksspielstaatsvertrag in Gänze vorgibt, auch an dieser Stelle, also bei der Frage „Online-Casinospiele“, leider vollständig aus.

In der Abwägung – das ist ja ein Stück weit Standbein, Spielbein – muss es ein Austarieren geben. Dieses Austarieren hat aber an dieser Stelle leider nicht stattgefunden. Jetzt ist es, wie es ist. Wir würden eigentlich die regierungstragenden Fraktionen, die Landesregierung bitten, darüber noch mal nachzudenken.

Es müsste doch heißen: „Pro Spielerschutz“. In diesem Fall gilt aus unserer Sicht, dass es hier um „Pro Spiel“ geht, also ein Pro für die Wirtschaft und eben kein Pro für den Spielerschutz. Ob die damit verbundenen Hoffnungen in Sachen „Kanalisierung im legalen Spiel“ aufgehen, daran habe ich ganz klar meine Zweifel.

Wenn jetzt die Rückfrage kommt, wie wir uns das gewünscht hätten: Wir würden uns wünschen, dass in Sachen „Werbung“ in diesem Bereich deutlich restriktiver vorgegangen würde und dass darüber hinaus Boni und Rabatte bei den Online-Casinospielen verboten würden. Das ist jedenfalls in dieser jetzt vorliegenden Vorlage nicht der Fall. Hier ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Wir gehen ja davon aus, dass es Menschen mit Suchtpotenzial betrifft. Das sind nicht alle, aber es gibt unter den Menschen, die Onlinecasinos nutzen, Menschen mit einem hohen Suchtpotenzial.

Der Spielerschutz wird an dieser Stelle nachrangig behandelt. Deshalb können wir dieser Neuordnung, dieser Novellierung leider nicht zustimmen. Wir würden uns wünschen, dass die Landesregierung noch mal in sich geht und entsprechend nachjustiert. Die Landesfachstelle Glücksspielsucht und andere haben klare Vorschläge gemacht, was man regeln könnte. Wir würden uns wünschen, dass Sie darauf eingehen. Wir werden den Antrag ablehnen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN und Elisabeth Müller-Witt [SPD])

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